Bin 26 Jahre, habe nach der Schule Berufsfindungsjahr gemacht, danach Zivildienst, dann 2,5 Jahre in einer Firma gearbeitet. Hatte aber immer den Wunsch auf Ausbildung bzw. Abschluß. Habe 2010 eine Ausbildung in der IT Branche angefangen. Sollte Fachabi sein, wo im zweiten Jahr der praktische Teil in einer Firma gemacht werden sollte, das 1. Jahr sollte dann auf die Lehrzeit angerechnet werden. War natürlich NICHT so. Firma wollte mich dennoch und bot mir mit meinen damals 25 einen Ausbildungsvertrag an. Da ich immernoch bei meiner Mutter wohne, wollte ich gerne was eigenes. Jetzt kommt der Knackpunkt!!!Ich befinde mich ja nun mal in Erstausbildung! Bei Anfragen bei Arbeitsamt bzw. Sozialamt bzgl Unterstützung für eigene Wohnung etc. bekam ich dann zu hören: NEIN , das ist keine Erstausbildung, da ich ja bereits gearbeitet hatte. Es gibt keine Unterstützung, kann nichts geltend machen. Also kurz und gut, wenn ich auszuiehen möchte, soll meine Mutter zahlen. Bei deren Anfrage bzgl. Unterstützung kam dann, nein Unterstützung gibt es nicht, da sich Kind in Erstausbildung befindet aber schon 26 ist. Wer kann mir helfen??? Wo kann ich mich hinwenden um wirklich eine richtige Auskunft zu erhalten. Ist das Bundesland-abhängig? Würde mich über Hilfe sehr freuen, denn in diesem Gesetzes Dschungel bin ich überfodert.
Hallo!
Bei Anfragen bei Arbeitsamt bzw. Sozialamt bzgl Unterstützung
für eigene Wohnung etc. bekam ich dann zu hören: NEIN , das
ist keine Erstausbildung…
Was jemand zu hören bekommt, ist nicht belastbar, taugt nicht für weitere Schritte. Wer Unterstützung haben möchte, stellt einen Antrag und erhält daraufhin einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelf.
Gruß
Wolfgang
brettbeschreibung nicht gelesen,FAQ 1129 ingnorier
Bevor deine Frage gelöscht wird:
keine Ahnung, bei welcher Behörde du vorgesprochen hast - Arbeitsamt gibt es seit 2005 nicht mehr, Sozialamt wäre für dich nicht zuständig, kann also auch keine fachliche Auskunft geben
Jetzt kommt der
Knackpunkt!!!Ich befinde mich ja nun mal in Erstausbildung!
Beschreibe zunächst deine Ausbildung (Ausbildungsberuf, Ausbildungsvertrag)
Bei Anfragen bei Arbeitsamt bzw. Sozialamt bzgl Unterstützung
für eigene Wohnung etc.
Was wurde konkret beantragt?
bekam ich dann zu hören:
Was man hört, kann man auch falsch verstehen und ist außerdem nicht verbindlich - nur schriftliche Bescheide
NEIN , das
ist keine Erstausbildung, da ich ja bereits gearbeitet hatte.
Dazu müßte man wissen, was beantragt wurde.
Wer kann mir helfen??? Wo kann ich
mich hinwenden um wirklich eine richtige Auskunft zu erhalten.
Agentur für Arbeit und schriftlich beantragen, was man haben möchte.
Ist das Bundesland-abhängig?
Nein
denn in diesem Gesetzes Dschungel bin ich überfodert.
Das kann ich durchaus verstehen - sind die meisten.
auch ohne Gruß