Hallo,
ich möchte weiterführende Infos zu unten stehenden Fall erfahren.
Ein Arbeitnehmer macht Nachtarbeit aus einer Arbeitszeitverschiebung (oder heißt das Arbeitszeitverlagerung?) und möchte anschließend in den Urlaub fahren.
Die Ruhezeit nach dieser Nachtarbeit ragt dabei in die theoretisch nächste Schicht (07:00-15:30) hinein.
Das Ende der Arbeitszeit in dieser Nacht ist
a) 23:40
b) 00:30
Frage
Wie muss man für a) bzw. b) korrekt Urlaub beantragen?
Gibt es hierzu eine Definition wie sich genau der erste Tag Urlaub definiert?
Gruß
Axel