Definition Hausgarten

Hallo Freund,
in Art. 50 AGBGB - Nachbarrechtsgesetz Bayern steht unter Abs. 2 der Satz:
„Art. 48 Abs. 1 gilt auch nicht für Stein- und Kernobstbäume sowie Bäume, die sich in einem Hofraum oder einem Hausgarten befinden.“
Leider finde ich keine Erklärung wie ein Hausgarten definiert wird.
Wer kann mir da helfen?

Mfg
Ricko

Hallo
Die Interpretation dieses Absatzes ist meines Eachtens nach so zu verstehen, dass die genannten Bäume sich in einem Gartenähnlichen Umfeld befinden müssen, damit die Ausnahmeregel greift. Es gilt also nicht für Einzelbäume auf einer Wiese z.B.
Im Hausgarten werden meiner Auffassung nach Blumen, Kräuter, Obst und Gemüse für den häuslichen Verbrauch angebaut.

MfG der Landmesser