Hallo
Ich habe in Google leider keine klare (belastbare) Definition gefunden. Es gibt unterschiedliche Aussagen. Mir wäre lieb, wenn ich auch einen Verweis auf einen Sachtext bekomme, auf den man sich berufen kann (Gesetztestext oder anerkanntes Buch)
Was ist das Lieferdatum?
Ein B2B Auftrag, der Käufer gibt ein Lieferdatum vor. Ist das Datum dann der Zeitpunkt, an dem die Ware vom Verkäufer dem Versandunternehmen übergeben wird oder der Zeitpunkt, zu dem die Ware beim Käufer angekommen sein muß? Oder noch was anderes?
Danke.
Hallo,
der Begriff Liefertermin/ -datum ist seit geraumer Zeit durch steuerliche Vorschriften (Angabe in der Rechnung) „verhaftet“!
Der Rechnungssteller/ Lieferant kann damit nur das Ausgabedatum aus seinem Unternehmen bestimmen und nicht den Zugang der Lieferung bei seinem Kunden.
Das Thema des Warenzugangs beim Kunden wird im Internet unter dem Begriff "Lieferfrist(en) behandelt.
Beste Grüße
maasterp
In der Regel ist das Datum gemeint, an dem die Ware angeliefert wird.
Das Datum kann mit dem Versanddatum identisch sein.
Lieferdatum bzw. Liefertermin ist der bestimmbare Zeitpunkt zu dem Etwas zu geschehen hat.
Vorgabe?
Käufer und Verkäufer vereinbaren etwas und schließen dazu einen Vertrag (schriftlich, mündlich, durch Handlung, etc.)
Lieferbedingen (Versand, Anlieferung, Abholung, etc.) werden ebenfalls vereinbart.
Hallo !
tja, ich sitze hier im Ausland und könnte auch nur nochmal bei Google suchen. Aber schauen Sie mal unter dem Begriff „lncoterms“ nach.es kommt immer drauf an, welcher vertrag geschlossen wurde und welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dann auch ggf. Grundlage sind.
Hoffe das hilft Ihnen weiter. Bitte geben Sie mit ein Feedback !
Viele Dank und Frohe Weihnachten !
Gerd Müller
Das Lieferdatum ist definiert, wenn die Ware nach erfolgter Eingangskontrolle dem Kunden zur Verfügung steht.
Mit diesem Datum geht der Lieferschein des Lieferanten mit dem Kontrollrapport zum Waren-
einkauf, der die Faktura des Lieferanten zur Zahlung innerhalb der geforderten Frist freigibt. Die Bezahlung ist in der Regel Sache der Finanzbuchhaltung. Das ist die in der Schweiz praktizierte Lösung und funktioniert ausgezeichnet.
mfG
Erwin