Hallo,
folgende Situation: Ich habe via Internet eine Digikamera für ca. 500 Euro gekauft. Die kam an und erstaunlicher Weise war sie schon in deutscher Sprache eingestellt und Datum und Uhrzeit stimmten auch. Der Händler schrieb mir, dass die die Kameras aus der Verpackung nehmen, die eben erwähnten Einstellungen vornehmen und „Vorführfertig“ in die Vitrine stellen. Meine hätte angeblich nur 3 Tage da gestanden. Jetzt frage ich euch: Habe ich Neuware gekauft? Meines Erachtens nicht denn was ist wenn die Kamera vorgeführt wird und der Kunde die nicht will? Dann kommt sie wieder zurück in die Vitrine. Ich kann doch garnicht überprüfen ob die Kamera wirklich nur 3 Tage in der Vitrine stand. Jetzt bin ich mit dem Händler am verhandeln denn ich denke, von Neuware kann hier nicht die rede sein. Was meint ihr?
nun, ich würde das so sehen:
wenn die Cam mit Fingerabdrücken übersät, speckig und klebrig etc ist un 1600 Auslösungen hinter sich hat, dann ist sie ein Vorführmodell und sollte als solches deklariert sein und entsprechend günstiger sein. Sowas würde ich nur nehmen wenn absolut keine Alternative bestünde und ich unbedingt sofort dieses Modell bräuchte.
Wenn sie ausschaut wie neu, keine Gebrauchsspuren zeigt, 0-250 Auslösungen hat, keinerlei Schäden an der Verpackung aufweist, und vielleicht ein paar Grundeinstellungen der Software bereits gemacht sind… ok.
…sorry, aber wenn eine Kamera 250 Auslösungen hat ist sie ja wohl nicht mehr neu, egal ob mit oder ohne Fingerabdrücke!
Wenn der Kunde im Laden ein Vorführmodell kauft, ist er sich dessen bewußt. In einem Online-Angebot sollte sowas daher ebenfalls eindeutig deklariert werden.
Aber gerade für solche Missverständnisse gibts ja das Fernabsatzgesetz. Sprich: Du kannst die Cam ohne Probleme zurückgehen lassen.
Gruß,
Steffen
Aber gerade für solche Missverständnisse gibts ja das
Fernabsatzgesetz.
spitzfindigkeit am rande: es gab das fernabsatzgesetz.
Sprich: Du kannst die Cam ohne Probleme
zurückgehen lassen.
ja. grundlage dafür sind heute die §§ 312b-f im BGB.
gruß
michael
Hi
Dann lies mal bei Neu-kameras die Auslösungen aus…
Du wirst staunen. Und wenn eine Kamera im Laden von ein Paar Kunden Testweise ausgelöst wurde, kommen die schnell beisammen, und das finde ich völlig akzeptabel.
Ich würde jedenfalls KEINE kaufen OHNE sie mit einer Optik die ICH kennen getestet zu haben, und gehe davon aus dass ich nicht der einzige bin der so denkt.
DAS ist aber etwas anderes als ne Kamera die angekettet für jeden begrabschbar in nem Grossmarkt hängt…
Moin,
Ich würde jedenfalls KEINE kaufen OHNE sie mit einer Optik die
ICH kennen getestet zu haben,
da gehe ich mit Dir einig, nur ist diese/s Gehäuse /Kamera dann eben keine Neu ware mehr. Bei Autos gilt ja etwas ähnliches und die werden dann als Vorführwagen verkauft.
Neu ist für mich, solange das Originalgebinde nicht geöffnet wurde oder höchsten wenn der Händler, wie beschrieben, bestimmte Einstellungen vornimmt, was ich allerdings für entbehrlich halte.
Gandalf
Hi
jeder Neuwagen der z.B. Probe gefahren wurde ist kein Neuwagen mehr?
Ich glaube das ist ein Wunschtraum, in der Praxis sicher nicht so.
Und ich glaube nicht dass Fotohändler jede Kamera die ein Kunde mal in der Hand hatte als Vorführgerät billiger abgeben.
Naja… wäre interessant zu erfahren wie ein Händler das sieht.
Hi!
Was mich eigentlich interessieren würde: Um welche Kamera geht es eigentlich UND waren diese 500€ ein „Angebot“ oder ist es der Normalpreis.
Grüße,
Tomh
Hi!
jeder Neuwagen der z.B. Probe gefahren wurde ist kein Neuwagen
mehr?
Ich glaube das ist ein Wunschtraum, in der Praxis sicher nicht
so.
Und ich glaube nicht dass Fotohändler jede Kamera die ein
Kunde mal in der Hand hatte als Vorführgerät billiger abgeben.
Ich sehe es (als Kunde) genauso - wobei ich mich eigentlich frage, ob es überhaupt eine Kamera mit 0 Auslösungen gibt?
Ein Auto wird ja auch nicht mit einem Kilometerstand von 0 und „Originalverpackt“ ausgeliefert …
Grüße,
Tomh
Hallo,
jeder Neuwagen der z.B. Probe gefahren wurde ist kein Neuwagen
mehr?
Du siehst das zu einfach. Ein Neuwagen, der vom Mechaniker probegefahren wurde, ist sicher noch als Neuwagen zu sehen. Der Begriff „neu“ bedeutet aber „nicht benutzt“. Und eine Kamera mit 250 Auslösungen, die von diversen Kunden begrabbelt, befingert und ausprobiert wurde, ist nicht mehr neu. Bei einem PKW würde man dann von Vorführwagen sprechen. Bei einer Kamera z.B. von einem Ausstellungsstück. Neuware ist idR. original verpackt und versiegelt. Ist das Siegel gebrochen, muss der Verkäufer schon gute Gründe hierfür nennen.
Der Verkauf eines Vorführgerätes als Neuware begründet nicht nur zivilrechtliche Ansprüche, sondern dürfte auch den Straftatbestand des Betrugs erfüllen.
Gruß
S.J.
Hallo,
Was mich eigentlich interessieren würde: Um welche Kamera geht
es eigentlich UND waren diese 500€ ein „Angebot“ oder ist es
der Normalpreis.
nur mal interessehalber:
Was hat das mit der Frage zu tun? Darf man Vorführgeräte des Herstellers Canon als neu verkaufen, Nikon aber nicht?
Muss der Kunde bei Angeboten akzeptieren, keine Neuware geliefert zu bekommen bzw. darf ein Kunde im Umkehrschluss nur dann mit Neuware rechnen, wenn er die in der Praxis nie erhobene „Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers“ bezahlt?
Gruß
S.J.
Hi!
Was hat das mit der Frage zu tun? Darf man Vorführgeräte des
Herstellers Canon als neu verkaufen, Nikon aber nicht?
Soll ich hier Polemik erkennen?
Muss der Kunde bei Angeboten akzeptieren, keine Neuware
geliefert zu bekommen bzw. darf ein Kunde im Umkehrschluss nur
dann mit Neuware rechnen, wenn er die in der Praxis nie
erhobene „Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers“
bezahlt?
Es hat damit zu tun, dass auch Vitrinen- sowie Vorführgeräte „Neu“ sind - und genau deswegen wäre es interessant, was der eigentliche Preis UND der eigentlich Artikeltext war; es gibt immer wieder unschlagbare Angebote von „Neuware“ (deswegen die Preisnachfrage), bei denen man dann im Angebotstext dann eben ein „Ausstellungsgerät“ findet.
Und wie schon weiter unten angeführt: ich würde mir niemals eine Kamera oder ein Objektiv oder sonst ein Zubehör kaufen, dass ich nicht vorher ausprobiert habe (oder halt keine Möglichkeit habe, es zurückzuschicken) - und sei es, nur um das Haindling auszuprobieren.
Grüße,
Tomh
Hallo,
Es hat damit zu tun, dass auch Vitrinen- sowie Vorführgeräte
„Neu“ sind
das sind sie eben nicht.
Ein Blick in´s Gesetz bringt Klarheit:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
Insbesondere Absatz 1 Satz 2. Weder ist es üblich noch muss der Käufer erwarten, dass er bei einer als neu deklarierten Kamera eine bekommt, die schon als Vitrinen- oder Vorführgerät im Einsatz war.
Wenn Du es nicht glauben magst, frag im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ nach.
Gruß
S.J.
Hi!
Ein Blick in´s Gesetz bringt Klarheit:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
Insbesondere Absatz 1 Satz 2. Weder ist es üblich noch muss
der Käufer erwarten, dass er bei einer als neu deklarierten
Kamera eine bekommt, die schon als Vitrinen- oder Vorführgerät
im Einsatz war.
Und wo ist nun in all dem schönen „Sachmangel“-Gesetzestext der Begriff „Neu“ o.ä. nun wirklich niet- und nagelfest definiert, dass hier keine „Vitrinengeräte“ reinfallen?? Auch in dem von Dir genannten Punkt sehe ich keinen Zusammenhang.
Öffne mir die Augen und ich gebe mich geschlagen.
Grüße,
Tomh
Hallo,
Und wo ist nun in all dem schönen „Sachmangel“-Gesetzestext
der Begriff „Neu“ o.ä. nun wirklich niet- und nagelfest
definiert, dass hier keine „Vitrinengeräte“ reinfallen??
ganz einfach: Wenn man etwas kauft, was als neu deklariert ist, so kann man erwarten, dass es unbenutzt ist. Also weder tatsächlich für die vorgesehene Funktion benutzt, noch als Ausstellungsstück. Ein Synonym für benutzt ist gebraucht. Also ist das Gerät nicht mehr neu, sondern gebraucht.
Synonyme für den Ausdruck neu sind unbenutzt, ungebraucht etc.
Es steht daher sowohl vom gesunden Menschenverstand, wie auch aus juristischer Sicht völlig außer Frage, dass wer etwas als neu anbietet eben auch neu zu liefern hat.
Wenn man grün anbietet, kann man ja auch nicht blau liefern.
Ich weiß nicht, was daran so schwer ist…
Gruß
S.J.