Hallo,
ich benötige dringend eine rechtsverbindliche Definition des Begriffs : Personalverantwortlicher im Sinne des LPVG NRW. Welche Aufgaben Kennzeichnen den Personalverantwortlichen? Hat ein Fachbereichsleiter, der Vorstellungsgespräche führt und Beurteilungen schreibt Personalverantwortung auch wenn er die Maßnahmein letzter Instanz nicht untrzeichnet, da dies durch dem Personalchef erfolgt?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
LG
PRFee