Definition Privatparty/Geschlossene Gesellschaft?

Guten Tag,
angenommen man möchte eine Party organisieren, diese soll jedoch als Privatparty laufen. Sprich mit Gästeliste etc. und eigenem Ausschank.

Wie ist nun eine Privatparty genau definiert und darf man dafür im Internet / auf Flyern werben?

Danke schonmal,
Bene

Hallo,

ganz einfach…Private Gesellschaft…d.h.

  • nur Familie (Verwandtschaft)
  • nur geladene Gäste (Freunde/Verwandschaft)

Wichtigtes Kriterium ist eben eine geschlossene Gruppe die im Vorhinein
per Einladung zu einem bestimmten Ort und Termin eingeladen wurde.

Zweites Kriterium ist das für die Geladenen Gäste weder Eintritt noch sonst irgendwelche Kosten erhoben werden dürfen…der Gastgeber zahlt alles…

Clubs und Vereine sind keine privaten Gesellschaften…gleichwohl
sind das aber auch keine öffentlichen Veranstaltungen (es sei denn,der Club/Verein macht sie dazu)…

mfg

Wie ist nun eine Privatparty genau definiert und darf man
dafür im Internet / auf Flyern werben?

Mal eine nicht-juristische Bemerkung: Wenn ich für eine Party im Internet werben möchte, kann es sich doch wohl kaum um ein privates Event handeln.

Hey :smiley:
Wenn du eine private Party verantalten möchtest, musst du einfach nur einen Zettel an die Tür hängen mit „Geschlossene Gesellschaft“…
So haben wir das auch immer gemacht und die Polizei bspw. musste draußen bleiben…

Hi,

und die Polizei hat sich von diesem Zettel abhalten lassen, beispielsweise wegen einer Ruhestörung bei Euch aufzutauchen? Im Ernst?

*ungläubigguck*

Gruß
Tina

Also in deutsch gesagt wenn jetzt einer zuhause feiern will und dafür seine kollegen eingeladen hat muss der nur ein zettel an die türe machen Geschlossene Gesellschaft oder dann können die einem nix mehr ?? hab ich das so richtig verstanden

Ich glaube du scheiterst hier an deiner eigegen Wortwahl.

Wenn du eine Gäste liste hast, brauchst du keine Werbung. Wenn du Gäste für die Liste über Werbung finden willst, werds kaum Leute sein, die du persönlich kennst.

Kann es sein, das du einfach eine Party veranstallten willst und dabei auch Geld einzunehmen gedenkst?

Dann wirst du ab einer gewissen Größe schon Steuer, Haftung, Brandschutz usw. bedenken müssen.

Gruß

Die Staatsmacht lässt sich bei Gefahr nicht durch einen Zettel aufhalten. Und vorallem, ich würd für mein Leben gern sehen, wie du den Jungs in Grün oder jetzt Blau erklärst, das du sie jetzt rauswirfst wenn sie dich auf einen Verstoss ansprechen…
gruss

Hallo,

Wenn du eine private Party verantalten möchtest, musst du
einfach nur einen Zettel an die Tür hängen mit „Geschlossene
Gesellschaft“…

richtig. Wenn man den entsprechenden Zettel an die Tür hängt, gilt weder Recht und Gesetz. Und wenn ich mir einen Zettel um den Hals hänge, wo „Supermann“ drauf steht, bin ich auch selbiger?

Merke: Mit einem Zettel kann man jeden Sachverhalt und jede Tatsache entsprechend ändern.

Gruß

S.J.

Hallo Frank,

Zweites Kriterium ist das für die Geladenen Gäste weder
Eintritt noch sonst irgendwelche Kosten erhoben werden
dürfen…der Gastgeber zahlt alles…

Wo steht das denn?

Wenn ich also Freunde einlade und ihnen sage: „Leute, wir grillen ja zusamme. Ich hole für uns alle Essen und Getränke, die Kosten dafür teilen wir uns.“ dann ist das automatisch nicht mehr eine private Veranstaltung?

Ich glaube nicht, Tim. :smile:

Gruß
Christian

So haben wir das auch immer gemacht und die Polizei bspw. musste
draußen bleiben…

Na klar… und wenn du nicht brav bist, den kehrt der Pilot um und fliegt zurück…

1 Like

OT
Verdammte hacke, und wieso hab ich jetzt gleich ein „Mitarbeitergespräch“ nachdem ich mit einem Zettel, auf dem Chef steht, der ganzen Abteilung frei gegeben habe?
gruss

Ich glaube „es darf kein Geld zu kommerziellen Zwecken“ erhoben werden.
Jedoch stellt sich hierbei die Frage ab wann hört KOMMERZIELL auf?
Darf ich zum Beispiel den DJ oder ähnliche „gebuchte“ Personen mit hier einberechnen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Ich glaube „es darf kein Geld zu kommerziellen Zwecken“
erhoben werden.

Was genau soll das sein und wo steht das?

Jedoch stellt sich hierbei die Frage ab wann hört KOMMERZIELL
auf?

Eben das sollte aus der Definition schon hervorgehen.

Darf ich zum Beispiel den DJ oder ähnliche „gebuchte“ Personen
mit hier einberechnen?

Zahlt bei Deinen Veranstaltungen der DJ Eintritt? Wurst und Bier müssen kostenlos beschafft worden sein?

Sorry, Deine Definition ist offensichtlich unbrauchbar.

Gruß
loderunner (ianal)