Definition: SCHULUNG-UNTERWEISUNG-EINWEISUNG ?

Hallo w-w-w.ler

wer kann mir eine möglichst genaue Definitionen der o.g. Begriffe nennen? Wo liegt die Abgrenzung zwischen den einzelnen Begriffen, gibt es überhaupt eine?

Bin dringend auf der Suche, hab bisher aber leider noch nichts genaues hierfür entdeckt.

Gruss Reinhard

„derjetztschonaufdieantwortengespanntist“

Hallo,

Schulung
Oberbegriff für alle Möglichkeiten der Qualifizierung

Unterweisung
Arbeitsplatzbezogene Qualifizierung (besteht aus einem theoretischen und ggf. praktischen Teil)
Dauer: bis ca. 1ne Stunde (nicht länger)

Einweisung
Kurze Unterweisung in die Handhabung oder Vorgehensweise z.B. einer Tätigkeit

Beispiel:
Mieten eines Kfz
-> Schulung nicht erforderlich, da Führerschein vorhanden
-> Unterweisung nicht erforderlich, da Führerschein vorhanden
-> Einweisung in das unbekannte Fahrzeug erfolgt durch den Vermieter - Inhalte: Bedienelemente und Besonderheiten z.B. Fußfeststellbremse statt Handbremse usw.
Dauer ca. 10 min.

Erfolgt das Mieten in einem fremden Lande wie z.B. GB, so ist sicherlich eine Unterweisung über die dortigen Verkehrsregeln nicht schlecht.

MfG
J. Roggensack

DANKE !!! o.T.

schulung ist definiert als: besuch einer weiterbildung in einem bereich den man bereits kennt und sich verbessern will bzw einer neuen ausbildung.

Unterweisung ist definiert, wenn jemand etwas tun soll und soll vorab theoretisch darüber informiert werden worum es geht und wie das handling ist und sein soll.

Einweisung ist definiert als praktischer teileiner unterweisung.

liebe grüße
christa asal

IHK hat da auch tolle definitionen

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Unterweisung
Hallo,

der Begriff „Unterweisung“ ist im Arbeitschutzrecht definiert (Abeitsschutzgesetz § 12 sowie Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 § 7 Abs. 2). Für die anderen Begriffe sind mir Rechtsdefinitionen nicht bekannt.

§ 12 ArbSchG

Unterweisung

(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

(…)

Gruß

Frank

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