Hallo zusammen,
hier
steht:
„sich einer anderen Person (sexuell) nähernd, dabei deren Willen nicht respektierend bzw. deren Abwehr mit Gewalt brechend“
Da dort „bzw.“ steht, bedeutet das, dass man erst durch den gewalttätigen Bruch der Abwehr einer Person übergriffig ist und es nicht ausreicht, den Willen einer Person nicht zu respektieren, um übergriffig zu sein?
Danke Euch.
Schöne Grüße
DU