Hallo!
Ich frage mich nun, da wir den Verfassungsentwurf in den Händen halten, was genau denn eine Verfassung ausmacht? Was hat sie, was die Verträge nicht haben, außer dass sie die Verträge und die Charta der Grundrechte in ein Dokument integriert? Worin liegt der Schritt, den die EU mit einer Verfassung geht, bis auf den symbolischen Charakter. Bekommt die EU dadurch eine neue Legitimation? Und wenn ja, wie? Im Endeffekt werden darüber die Staats- und Regierungschefs entscheiden, wie auch schon über die Verträge. Zur Verfassungsgebung braucht es eine verfassungsgebende Gewalt, heißt es. Was bedeutet das genau?
Ich habe über dieses Thema noch in dieser Woche Magisterprüfung und bin am verzweifeln!
Vielen Dank!
Catherine