Hallo,
kann mir jemand die genaue Defintion von dem Wort „hingewirkt“ geben?
In der Defintion, die ich drunter anhänge, kann ich nicht zuordnen, ob es sich dabei um die Freiwilligkeit eines Autofahrers handelt (den Straßenverhältnissen angepaasst fahren) oder ob er sich einem Vorschriftzeichen unterordnen muss.
Basis dafür ist die Straßenschildanordnung von zwei Zeichen (hier bei uns eine Straße)- wobei das obere Schild das Zeichen 114 ist (Schleudergefahr) und das Schild darunter 274 (mit 40).
Bezugnehmend auf den Text würde es bedeuten, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 nur ein „Hinwirken“ auf ein vorsichtiges Fahrverhalten bedeutet und keiensfalls zwangsläufig eingehalten werden muss.
Frage ist- was bedeutet „hinwirken“?
Zu § 40 Gefahrzeichen
1 I. Gefahrzeichen
sind nach Maßgabe des § 45 Abs. 9 Satz 4 anzuordnen.
Nur wenn sie als Warnung oder Aufforderung zur eigenverantwortlichen Anpassung des Fahrverhaltens nicht ausreichen, sollte stattdessen oder bei unabweisbarem Bedarf ergänzend mit Vorschriftzeichen (insbesondere Zeichen 274, 276) auf eine der Gefahrsituation angepasste Fahrweise hingewirkt werden; vgl. hierzu I. zu
den Zeichen274, 276und 277.
Kann das jemand von euch aufklären?
lg kitty