Dekorevolver sichtbar im Auto erlaubt?

Hi! Ich würde gerne wissen ob es erlaubt ist einen Dekorevolver sichtbar auf die Hutablage eines Autos zu legen/dekorieren.
Ich bin begeisterter Westernfan und habe mir den Clint Eastwood Poncho gekauft und würde den gerne zusammen mit Hut, Holster und Revolver auf meiner Hutablage „dekorieren“.
Deswegen möchte ich vorher gerne wissen ob das rechtlich erlaubt ist, eine Dekowaffe, die weder schiessen konnte noch schiessen kann, weil sie aus ner billig Zink-Legierung ist, sichtbar im Auto zu haben. Nur wenn der Revolver im Holster steckt, erkennt der Leie nicht direkt ob es ein echter oder nur ein Deko ist.
Ich kann mir zwar vorstellen, dass man in der ersten Zeit öffter von der Polizei kontrolliert wird, bis die einen kennen (kleines Städtchen). Bzw um mir das zu ersparen würde ich den halt für grössere Fahrten weiter weg dann entfernen oder wenns micht nervt, dass ich andauernd angehalten werde :wink:.

Aber bevor ich das mache wollte ich die Rechtslage abklären um sicher zu sein, dass ich im Falle einer Kontrolle im Recht bin.
Falls hier keiner bescheid weis, werde ich mich direkt an die Polizei wenden. Die müssen das wohl wissen. :smile:

Bei dem Revolver kommt es darauf an, ob er mit einer Schußwaffe verwechselt werden kann, sprich ob es sich um eine sogenannte Anscheinswaffe nach Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 Nummer 1.6.2 des Waffengesetzes handelt.

Ist dies der Fall, wäre das Führen (das Platzieren auf der Hutablage stellt ein solches dar) nach § 42a I Nr. 1 WaffG nur in einem verschlossenen Behältnis zugelassen und anderweitig eine Ordnungswidrigkeit.

Ist der Revolver aber deutlich erkennbar keine Anscheinswaffe (der Gesetzgeber nennt hier bestimmte Merkmale, die eine Erkennbarkeit zum Spiel indizieren, insbesondere Größenveränderung, Farbgebung und mangelnde Kenzeichnung), dürfte er nicht unter den 42a WaffG fallen und die Hutablage stellt kein Problem dar.

Ohne das jeweilige Modell genau zu kennen, kann darüber hinaus keine endgültige Klassifizierung als Anscheinswaffe getroffen werden.

Es gibt da folgendes zu beachten, vor allem aber zu bedenken.

Nach der AGB der BRD sieht es so aus das eine Waffe, auch wenn es sich um eine Deko oder Model - Waffe handelt nicht geführt oder mitgeführt werden darf wenn diese Waffe den Anschein erwecken könnte das es sich um eine Scharfe Waffe handeln könnte.

Allerdings ist es so das die BRD seit den 18. Juli 1990 durch die Streichung der Art. 23 GG a.F.

dejure Erloschen ist und das es auch durch die Aufhebung der Einführungsgesetze am 19. April 2005 das GVG, die ZPO und die StPO Aufgehoben wurde.

Am 11 Oktober 2007 wurde auf gleicher Art die Ordnungswidrigkeit aufgehoben.

Das Bedeutet, das es in Deutschland keinerlei Rechtsgrundlage für Richter Polizei Justizangestellte Gerichtsvollzieher usw. gibt.

Einfach mal danach Googeln.

Guten Morgen !

Zu 100 % kann ich das ld. nicht beantworten.
Es isnd in Folge der Geschehnisse von Winnenden, Leipzig, etc. Änderungen eingetreten, welche m. M. nach, das " Präsentieren " von Deko-Waffen, einschränken.

Genaue Auskunft gibt das Ressort " Waffenangelegenheiten " des zusträndigen Ordnungsamtes der Stadt oder des Landkreises.

Tschüss !

ja es ist erlaubt
da es keine waffe im eigentlichen sinne des WaffG ist.
sondern eine sogenannte anscheinswaffe
im dir aber ärger zu ersparen male die mündung des revolvers rot an oder nimm eine spielzeugpistole lach
aber rechtlich kann nichts passieren

Hallo,

zunächst einmal gehe ich davon aus, dass es sich nicht um eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit PTB-Zeichen im Kreis handelt (für das offene Führen selbiger benötigt man nämlich den Kleinen Waffenschein), sondern tatsächlich um eine reine Dekorationswaffe.

Problematisch erscheint mir hier die Tatsache, dass die Waffe von außen wie eine scharfe Waffe aussieht und so als sogenannte Anscheinswaffe einzustufen wäre mit der Konsequenz, dass das offene Führen selbiger nach § 42a WaffG generell untersagt ist.

Nur wenn die Waffe durch ca. doppelte Größe, neonfarbene Gestaltung o.ä. als Spielzeug erkennbar ist, wäre gegen das Vorhaben nichts einzuwenden.

Ansonsten würde ich lieber die Finger davon lassen.

Hi Legend,
das offene Tragen und oder Zeigen von Schußwaffen ist in Deutschland und Europa gar nicht gerne gesehen und bedarf neben der Waffenbesitzkarte zum Erweb, auch eines Waffenscheines zum Nachweiss des Bedürfnisses.
Es ist sehr schwer da ran zu kommen.
Wenn du eine Atrappe für solche Zwecke nutzen willst wie von dir beschrieben, weiß als erstes niemand das es eine ist, das bedeutet das jeder Polizist diesen Umstand untersuchen MUSS. Zweitens ist spätestens auf Veranstaltungen mit Volksfestartigem Carakter schluß, denn da sind alle Gegenstände verboten die deine Waffe darstellen können (drohen) oder als solche genutzt werden können (Flaschen, Fahnenstangen ect.)
Als drittes gibt es genug Menschen die damit ein Problem haben. Also solltest du immer eine Ersatzscheibe bei dir haben :smile:.
Ich kann dir nur davon abraten eine Waffenatrappe dauerhaft offen in ein Fahrzeug zu legen.
Bei Westerntreffen sieht das möglicherweise schon anders aus, das müstest du dann mit dem jeweiligen Veranstalter klären.
Und noch etwas, die Polizei und die jeweils zuständige Waffenrechtsbehörde weiß NICHT alles was mit dem Aktuellen Waffenrecht zu tun hat. (viel zu umfangreich)
Eine Anfrage bei Gleichgesinnten in der Westernszene halte ich für viel sinnvoller.

LG und viel Glück

Hallo,
Da ich von Berufs wegen täglich mit der Polizei und den Ordnungsbehörden Kontakt habe und seid Jahren Waffenrechtliche Ausbildung und Waffensachkunde betreibe kann ich nur folgends sagen:

das „führen“ von Dekowaffen, die äußerlich nicht von einer scharfen Schusswaffe zu unterscheiden sind ist seit dem 01.04.2008 nach §42 WaffG. nicht mehr zulässig.
Das offene Auslegen ist „Führen“ im Sinne des Gesetzes und somit Erlaubnispflichtig.
Dekowaffen sind sogenannte Anscheinswaffen, auch wenn sie nicht echt sind, was man aber nur beim näheren Hinsehen erkennen kann. Gerade der Laie kann das eben nicht. Sobald man also eine Deko/Anscheinswaffe außerhalb seiner Wohnung, Firma oder umfriedeten Grundstückes bei sich hat ist das Führen nur in einem VERSCHLOSSENEN Behältnis erlaubt.
Zuwiderhandlúngen sind ein OWI und können mit hohem Bußgeld belegt werden.
Da ich von berufs Wegen täglich mit der Polizei und den Ordnungsbehörden Kontakt habe und seid Jahren Waffenrechtliche Ausbildung und Waffensachkunde betreibe kann ich nur folgends sagen:

mfg
Hotsale

Hallo,
ein Dekorevolver fällt nach dem neuen Waffenrecht unter die Rubrik der „Anscheinswaffen“ und darf somit in der Öffentlichkeit nicht geführt werden. Eine Anscheinswaffe ist jeder Gegenstand der geeignet ist das augenscheinliche Vorhandensein einer Waffe zu vermuten. „Geführt“ bedeutet, eine Waffe in der Öffentlichkeit zugriffsbereit bei sich zu haben. Dabei spielt es keine Rolle ob geladen, ungeladen oder nur Attrappe. Selbst mit reinen Spielzeugwaffen, die den echten Waffen sehr ähnlich sind, kann es schon Ärger geben. Das Deutsche Waffengesetz wurde halt von Politikern ausgearbeitet und in Kraft gesetzt, die aus Angst vor dem Mißbrauch wieder mal das Falsche getan haben und von Tuten und Blasen sowie von Waffen keine Ahnung haben. Tut mir leid, aber das ist Deutsches Recht.
Alles Gute, Jürgen Menzel
ehem. Schießtrainer der Brandenburger Polizei

Dekorevolver sichtbar im Auto erlaubt?
Vielen Dank an alle für die guten Antworten!
Die Idee verwerfe ich dann wohl wieder, da der Revolver durch Größe und Aussehen als „Anscheinswaffe“ gelten wird und ich wenig Lust auf Bußgelder und mehr habe.
Schade, aber was will man machen? Egal.

Nochmals vielen vielen Dank!

mfg

Hallo,

meines Wissens nach ist dies nicht erlaubt. Dekowaffen sind vor dem Gesetzgeber Anscheinswaffen, also Gegenstände, die nur den Anschein erwecken eine Waffe zu sein, es aber nicht sind.
Das „führen“ (also griffbereit in der Öffentlichkeit bei sich haben) von Anscheinswaffen ist verboten. S.h. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Dies ist keine Rechtsberatung, daher im Zweifel einen Anwalt dazu kontaktieren.

Freundliche Grüße

Hi! Ich würde gerne wissen ob es erlaubt ist einen
Dekorevolver sichtbar auf die Hutablage eines Autos zu
legen/dekorieren.

Hallo -=Legend=-!

Bitte entschuldige, dass ich erst jetzt nach einem dreiviertel Jahr auf Deine Frage antworte. Ich antworte eigentlich immer über die Links der Emails, die ich als Benachrichtigung von wer-weiss-was bekomme, ohne mich dafür dort einzuloggen. Scheinbar habe ich die Email mit Deiner Frage übersehen, denn ich sah heute nach einem Login, dass Deine Frage noch unbeantwortet sei. Es war keine Absicht, Dich hängen zu lassen.

Ich nehme an, dass Deine Frage inzwischen beantwortet ist. Solche Rechtsfragen in einem Portal wie diesem zu klären kann ohnehin nur helfen, einen Ansatz zu finden. Die Polizei zu fragen, ist allerdings auch nicht gerade viel versprechend. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Polizei sich in Sachen Waffen besonders schlecht auskennt.

Soweit ich weiß, und das ist sicher nicht das „Amen in der Kirche“, steht der Schaustellung eines Revolvers durch das Waffengesetz nichts im Wege. Das Kriegswaffenkontrollgesetz verbietet lediglich das Vortäuschen einer Kriegswaffe und ein Revolver, wie ihn Clint Eastwood in seinen Filmen benutzt hat, ist nicht einmal eine moderne Waffe, die man als gefährlich einschätzen müsste. Verboten wäre sie als echte Waffe dennoch. Aber als nicht funktionale Deko gewiss nicht.
Aber es ergibt sich dennoch ein ganz anderes Problem, was gar nicht aus dem Waffenrecht kommt. Wer sichtbar einen Gegenstand präsentiert, der insbesondere (labile) Personen mit krimineller Energie zum Begehen einer Straftat animiert, macht sich allein durch das Begünstigen einer Straftat entsprechend schuldig. Eine anscheinend echte Waffe, die in Wirklichkeit nur Deko ist, animiert Kriminelle zum Zugriff. Dabei könnte sogar Gewaltbereitschaft offen provoziert werden, denn man stellt sich selbst, durch das Zurschaustellen der Waffe, als vermeindlich bewaffnet dar.
Versicherungstechnisch gibt es natürlich auch Probleme. Wird der Wagen geklaut und es ist in der Kleinstadt bekannt, dass eine spezielle Deko vermeintliche Wertgegenstände (hier die Waffe) vorgetäuscht hat, bekommt man von er Versicherung nichts. Weder für die Deko, noch für den Wagen. Man darf eben niemanden zur Kriminalität anstiften und das tut man schon mit einem offen sichtbaren Fotoapparat, geschweige denn, wie da eine Dekowaffe beurteilt werden muss.

Ich würde es keinesfalls riskieren, mit einer solchen Deko herumzufahren. Ich kenne aus meinem entfernten Bekanntenkreis eine Geschichte, die ich persönlich für die Wahrheit halte, aber selbst nicht beweisen kann. Hier wurde angeblich jemand zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er auf der Ladefläche seines Geländewagens, der ein ausgemustertes Militärfahrzeug war, ein aus groben Holzbalken zusammengenageltes Gebilde mit grünem Leinentuch abgedeckt hatte, was nur in diesem abgedeckten Zustand aussah, wie ein abgedecktes Maschinengewehr. Dieses Gebilde hatte nicht einmal annähernd Abmessungen einer echten Waffe, noch war es eine originale Abdeckung. Nur allein, weil zwei Polizisten der Meinung waren und dies dem Richter glaubhaft machen konnten, dass dies „wie echt“ aussah, wurde wegen Vortäuschen einer Kriegswaffe geurteilt. Die Rechtsprechung ist manchmal sehr fragwürdig und wenn ein paar mit grünem Tuch abgedeckte Dachlatten schon eine Kriegswaffe vortäuschen können, dann will man eigentlich nicht wissen, was ein Revolver von Clint Eastwood, die nun beide nicht real sind, für Rechtsprobleme auslösen kann.

Mit freundlichem Gruß und der Bitte um Nachsicht wegen meiner extremen Verspätung,
Peter L.