Hallo -=Legend=-!
Bitte entschuldige, dass ich erst jetzt nach einem dreiviertel Jahr auf Deine Frage antworte. Ich antworte eigentlich immer über die Links der Emails, die ich als Benachrichtigung von wer-weiss-was bekomme, ohne mich dafür dort einzuloggen. Scheinbar habe ich die Email mit Deiner Frage übersehen, denn ich sah heute nach einem Login, dass Deine Frage noch unbeantwortet sei. Es war keine Absicht, Dich hängen zu lassen.
Ich nehme an, dass Deine Frage inzwischen beantwortet ist. Solche Rechtsfragen in einem Portal wie diesem zu klären kann ohnehin nur helfen, einen Ansatz zu finden. Die Polizei zu fragen, ist allerdings auch nicht gerade viel versprechend. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Polizei sich in Sachen Waffen besonders schlecht auskennt.
Soweit ich weiß, und das ist sicher nicht das „Amen in der Kirche“, steht der Schaustellung eines Revolvers durch das Waffengesetz nichts im Wege. Das Kriegswaffenkontrollgesetz verbietet lediglich das Vortäuschen einer Kriegswaffe und ein Revolver, wie ihn Clint Eastwood in seinen Filmen benutzt hat, ist nicht einmal eine moderne Waffe, die man als gefährlich einschätzen müsste. Verboten wäre sie als echte Waffe dennoch. Aber als nicht funktionale Deko gewiss nicht.
Aber es ergibt sich dennoch ein ganz anderes Problem, was gar nicht aus dem Waffenrecht kommt. Wer sichtbar einen Gegenstand präsentiert, der insbesondere (labile) Personen mit krimineller Energie zum Begehen einer Straftat animiert, macht sich allein durch das Begünstigen einer Straftat entsprechend schuldig. Eine anscheinend echte Waffe, die in Wirklichkeit nur Deko ist, animiert Kriminelle zum Zugriff. Dabei könnte sogar Gewaltbereitschaft offen provoziert werden, denn man stellt sich selbst, durch das Zurschaustellen der Waffe, als vermeindlich bewaffnet dar.
Versicherungstechnisch gibt es natürlich auch Probleme. Wird der Wagen geklaut und es ist in der Kleinstadt bekannt, dass eine spezielle Deko vermeintliche Wertgegenstände (hier die Waffe) vorgetäuscht hat, bekommt man von er Versicherung nichts. Weder für die Deko, noch für den Wagen. Man darf eben niemanden zur Kriminalität anstiften und das tut man schon mit einem offen sichtbaren Fotoapparat, geschweige denn, wie da eine Dekowaffe beurteilt werden muss.
Ich würde es keinesfalls riskieren, mit einer solchen Deko herumzufahren. Ich kenne aus meinem entfernten Bekanntenkreis eine Geschichte, die ich persönlich für die Wahrheit halte, aber selbst nicht beweisen kann. Hier wurde angeblich jemand zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er auf der Ladefläche seines Geländewagens, der ein ausgemustertes Militärfahrzeug war, ein aus groben Holzbalken zusammengenageltes Gebilde mit grünem Leinentuch abgedeckt hatte, was nur in diesem abgedeckten Zustand aussah, wie ein abgedecktes Maschinengewehr. Dieses Gebilde hatte nicht einmal annähernd Abmessungen einer echten Waffe, noch war es eine originale Abdeckung. Nur allein, weil zwei Polizisten der Meinung waren und dies dem Richter glaubhaft machen konnten, dass dies „wie echt“ aussah, wurde wegen Vortäuschen einer Kriegswaffe geurteilt. Die Rechtsprechung ist manchmal sehr fragwürdig und wenn ein paar mit grünem Tuch abgedeckte Dachlatten schon eine Kriegswaffe vortäuschen können, dann will man eigentlich nicht wissen, was ein Revolver von Clint Eastwood, die nun beide nicht real sind, für Rechtsprobleme auslösen kann.
Mit freundlichem Gruß und der Bitte um Nachsicht wegen meiner extremen Verspätung,
Peter L.