Sagt mal, welche Versicherung ist eigentlich zuständig, wenn man beim öffnen der Autotür eine andere Autotür beschädigt hat?
Die Privathaftpflicht ist es leider nicht.
Moin,
KFZ-Haftpflichtversicherung.
Gruss Jakob
Moin,
KFZ-Haftpflichtversicherung.
Gruss Jakob
Hallo,
hmm, das ist mir zu pauschal, genau wie die Frage! Wer steigt wo aus? Fahrer? Beifahrer? Kinder, eigene oder Fremde???
Grüße
Mike
KFZ-Haftpflichtversicherung.
Wer steigt
wo aus? Fahrer? Beifahrer? Kinder, eigene oder Fremde???
Hallo, Mike,
unerheblich. Der Schaden entsteht durch den Betrieb und die Benutzung eines Kraftfahrzeuges - Ergo KFZ-Haftpflicht.
Gruß
Eckard
Hallo Eckard,
in der Theorie gebe ich dir Recht, aus der Praxis weiß ich jedoch, dass es unterschiedlich gehandhabt wird.
Grüße
Mike
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Eckard,
in der Theorie gebe ich dir Recht, aus der Praxis weiß ich
jedoch, dass es unterschiedlich gehandhabt wird.Grüße
Mike
Hallo Mike,
Du meinst wohl die Fälle, wo eine Versicherung die Haftung der anderen zuschieben will? Zunächst dürfte doch wohl die KFZ-Haftpflicht den Schaden regulieren müssen, ob diese sich das Geld dann evtl. von einer anderen Versicherung wiederholen kann ist nebensächlich.
Gruß
Tina
Hallo Mike,
Hallo Tina,
Du meinst wohl die Fälle, wo eine Versicherung die Haftung der
anderen zuschieben will? Zunächst dürfte doch wohl die
KFZ-Haftpflicht den Schaden regulieren müssen, ob diese sich
das Geld dann evtl. von einer anderen Versicherung wiederholen
kann ist nebensächlich.
Nein, ich meine Beispielsweise den Fall, dass mein Kind bei Dir im Auto sitzt und die Tür öffnet und dabei das nebenstehende Fahrzeug beschädigt. Der VR sagt, dass er solche Schäden reguliert, wenn der Verursacher weder VN, Fahrer oder Halter des Fahrzeuges ist. Ein Kind kann noch nicht Halter eines Fahrzeuges sein (lassen wir mal das Thema deliktsunfähig außen vor). Habe dies eben auch nochmals explizied mit einem Schadenbearbeiter besprochen.
Grüße
Mike
Grüße
Mike
Gruß
Tina
Nochmal Hallo,
doch, die KFZ-Haftpflicht muß den Schaden zunächst zahlen, da der Schaden ja ursächlich mit dem KFZ begangen wurde. Ob sich die KFZ-Versicherung den Schadensbetrag anderweitig wiederholen kann steht auf einem anderen Blatt. Was Du hier beschreibst ist typisch für Versicherungen. Das diesen oft jede Ausrede nutzen, um sich vor der Begleichung eines Schadens zu drücken, ist ja nun ein offenes Geheimnis.
Gruß
Tina
Nochmal Hallo,
Auch nochmal Hallo,
doch, die KFZ-Haftpflicht muß den Schaden zunächst zahlen, da
der Schaden ja ursächlich mit dem KFZ begangen wurde. Ob sich
die KFZ-Versicherung den Schadensbetrag anderweitig
wiederholen kann steht auf einem anderen Blatt. Was Du hier
beschreibst ist typisch für Versicherungen. Das diesen oft
jede Ausrede nutzen, um sich vor der Begleichung eines
Schadens zu drücken, ist ja nun ein offenes Geheimnis.
NEIN, NEIN, NEIN!!! Wenn ich solch einen Schaden gemeldet bekomme, gehe ich DIREKT an den PHV Versicherer und nicht an den KH Versicherer!!! Und der PH VR zahlt den Schaden auch, nix Regreß o.ä.! Aber wie gesagt, wir müssen das Forum damit nicht belästigen, ich nenne dir gerne Datail per Mail!
Gruß
Gruß
Tina
Mike
Nee Danke!
Ich verlaß mich da lieber auf die Aussage meines Versicherungsmaklers!
Gruß
Tina
Moin,
Ich verlaß mich da lieber auf die Aussage meines
Versicherungsmaklers!
Ich kann Mike aber zumindest in der Praxis bestätigen, habe es selber schon so gemacht. Die PHV hat anstandslos bezahlt.
Gruß
Kubi
Hallo Tinchen,
ein letzter Versuch. Schau du (oder dein Makler) sich mal die BBR an. Die s.g. Bezinklausel besagt(leider sind die BBR nicht einheitlich gehalten, in den mit jetzt vorliegendem Exemplar unter Punkt 3.1.) dass in der PH als nicht versichert gilt die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eins Kfz… das Kind, das hinten eine Tür öffnet ist weder Eigentümer, Halter Besitzer oder Führer des Kfz.! Somit gilt dieser Ausschluß nicht und der Schaden ist von der PH zu übernehmen. Ich lade dich gerne ins Versicherungsbrett ein, dort wurde die Diskussion bereits mehrfach geführt, beim durchstöbern des Archives wirst du sicher auf entsprechende Links treffen. Grüße an deinen Makler
Mike
http://www.verkehrslexikon.de/Module/PrivatHaftpflic…
http://www.anwalt24.de/profil/716045/roman_becker/bl…
http://www.brennecke-partner.de/33184/Kleine-Benzink…
http://www.deubner-recht.de/themen/news_detail2.php?..
/t/zahlt-die-private-haftpflicht-einen-autoschaden/3…
Hi Mike,
leider trotzdem falsch, so wie Du es (verkürzt) darstellst… (habe allerdings die Links nicht gesichtet)
Das Kind ist nicht Eigentümer/Halter/Fahrer des Fz, somit könnte der PHV-VR in der Tat Probleme haben, die Deckung abzulehnen.
Das Mitfahren in einem Fahrzeug bedingt jedoch auch das Ein- und Aussteigen; und diese Nutzung, für die ein Pkw ja originär vorgesehen ist, zählt definitiv zu dessen Betrieb und zwar -wie gesagt- inklusive Ein-/Aussteigen. Über die KH besteht also IMMER Deckung. Richtig ist aber, dass einige Versicherer sich zunächst verklagen lassen und erst nach dem Richterspruch zahlen…
Der Geschädigte ist jedenfalls gut beraten, den Kfz-Haftpflichtversicherer in Anspruch zu nehmen mit Anspruchsgrundlage §7 StVG… erstens besteht Haftung auch ohne Verschulden, zweitens kann er den Direktanspruch nutzen und den VR selbst verklagen.
Grüße, M
Hi Mike,
Hi Masch,
leider trotzdem falsch, so wie Du es (verkürzt) darstellst…
(habe allerdings die Links nicht gesichtet)
was ist falsch an meiner Aussage?
Das Kind ist nicht Eigentümer/Halter/Fahrer des Fz, somit
könnte der PHV-VR in der Tat Probleme haben, die Deckung
abzulehnen.
Und das war die Ausgangsfrage!
Das Mitfahren in einem Fahrzeug bedingt jedoch auch das Ein-
und Aussteigen; und diese Nutzung, für die ein Pkw ja originär
vorgesehen ist, zählt definitiv zu dessen Betrieb und zwar
-wie gesagt- inklusive Ein-/Aussteigen. Über die KH besteht
also IMMER Deckung. Richtig ist aber, dass einige Versicherer
sich zunächst verklagen lassen und erst nach dem Richterspruch
zahlen…
Das bezweifelt keiner!
Der Geschädigte ist jedenfalls gut beraten, den
Kfz-Haftpflichtversicherer in Anspruch zu nehmen mit
Anspruchsgrundlage §7 StVG… erstens besteht Haftung auch
ohne Verschulden, zweitens kann er den Direktanspruch nutzen
und den VR selbst verklagen.
Auch hier stimme ich Dir zu
Grüße, M
Aber es ging einzig und alleine darum, ob es über die PH gedeckt ist! Und das ist es. Dass es der AS leishter hat, wenn er sich an die KH wendet ist vollkommen richtig!
Grüße
Mike
… habe mir soeben die Eingangsfrage durchgelesen, und Du hast insofern natürlich völlig recht!! Habe mich von der Diskussion wohl vernebeln lassen.
Allerdings wundere ich mich, dass Dein Schädling ebenfalls ablehnt bzw. an den PH-VR verweist. Im Zweifel zahlt er doch dann, oder ?
Grüße, M
Allerdings wundere ich mich, dass Dein Schädling ebenfalls
ablehnt bzw. an den PH-VR verweist. Im Zweifel zahlt er doch
dann, oder ?
Sorry, jetzt verstehe ich Dich nicht mehr, aber beenden wird das ganze mal besser, bevor der Mod den Artikel schließen muß. Ich hatte keinen Schädling, hatte nur ursprünglich gefragt, wer denn die Tür geöffnet hatte, da dies aus den Ausgangsposting nicht zu ersehen war.
Aber viele Grüße an Dich Masch, macht immer Spaß mit Dir zu fachsimpeln!
Grüße, M
Eure Diskussion war hoch interessant. Vielen Dank. Leider hat unsere PH abgelehnt, weil 1. das Kind unter 7 Jahren ist und deshalb nicht deliktfähig und 2. weil das Ein und Aussteigen zur natürlichen Verwendung des Kfz gehört und deshalb der Schaden von der Kfz-Haftpflicht zu tragen wäre.
LG cp050
Eure Diskussion war hoch interessant. Vielen Dank. Leider hat
unsere PH abgelehnt, weil 1. das Kind unter 7 Jahren ist
Hm, was so nicht richtig sein kann, eckung wird gewährt, nur wird der Schaden nicht gezahlt, aber bei der Schadenabwehr ist der VR auch bei Schäden durch deliktsunfähige Kinder behilflich.
und
deshalb nicht deliktfähig und 2. weil das Ein und Aussteigen
zur natürlichen Verwendung des Kfz gehört und deshalb der
Schaden von der Kfz-Haftpflicht zu tragen wäre.
Da lieg dein Versicherer eben falsch. Mach ihn doch mal auf die Aussagen aus der Diskussion aufmerksam oder schreibe mir gerne eine Mail
LG cp050
Grüße
Mike
Eure Diskussion war hoch interessant.
Danke
unsere PH abgelehnt, weil 1. das Kind unter 7 Jahren ist und
deshalb nicht deliktfähig und 2. weil das Ein und Aussteigen
zur natürlichen Verwendung des Kfz gehört und deshalb der
Schaden von der Kfz-Haftpflicht zu tragen wäre.
Klingt komisch, wie Mike schon sagte… entweder hat der Sachbearbeiter keine Ahnung (was vorkommt), oder es ist die Geschäftspolitik, die halt umgesetzt wird (was auch vorkommt).
Kannst ja das Problem nochmal ins „richtige“ Brett stellen, nämlich -Versicherungen-, da könnte man nochmal drüber nachdenken.
Grüße, M
PS: vergiss nicht, innerhalb der nächsten Tage eine neue PH abzuschließen und den aktuellen Vertrag zu kündigen