Zahlt die private Haftpflicht einen Autoschaden?

Hallo,

gestern hat eine Freundin beim ausstreigen aus meinem Auto die Tür zu weit aufgerissen und diese gegen eine Hauswand geschlagen. Und leider ist der Lack ab. Wenn es nun mein Auto wäre, wäre das nicht so schlimm, aber es ist ein Leasingauto, dass ich wieder abgeben muss und jeden Schaden natürlich bezahlen muss. Nun meine Frage, übernimmt die private Haftpflichtversicherung meiner Freundin den Schaden? Oder springt dafür nur Ihre Auto-Haftpflicht ein?

Danke für Euro Hilfe.

Melanie

Hallo Melanie,

wenn deine Freundin unabsichtlich dein Eigentum beschädigt übernimmt es ihre privat Haftpflicht unabhändig ob das nun ein Auto, ein Radio oder ein Fahrrad war. Sie sollte nur beachten das Sie evtl. eine Selbstbeteiligung von ca. 150€ je nach Versicherung selbst tragen muss.

Viele Grüße

Christian

Hallo Melanie,

wenn deine Freundin unabsichtlich dein Eigentum beschädigt
übernimmt es ihre privat Haftpflicht unabhändig ob das nun ein
Auto, ein Radio oder ein Fahrrad war.
Viele Grüße

Christian

Wie war das noch mit dieser ominösen „Benzinklausel“…?

Frank Wilke

Das mit der Benzinklausel, bei der privaten Haftplicht ist das die kleine Benzinklausel, regelt die Abgrenzung zwischen PKW Haftpflicht und privater Haftpflicht.

Dabei geht es darum das z.b. Modellautos, Arbeitsmaschinen bis 20 Km/h usw. mit in der privaten Haftpflicht enthalten sind.

In unserem Fall hat das keine Anwendung da es sich ja um eine Beschädigung an einem fremden PKW handelt die nicht durch den Betrieb des PKW entstanden ist.

Hallo,

In unserem Fall hat das keine Anwendung da es sich ja um eine
Beschädigung an einem fremden PKW handelt die nicht durch den
Betrieb des PKW entstanden ist.

Ianal, aber bisher war ich immer der Meinung, dass das Ein- und Aussteigen, auch das beladen und sogar die Benutzung eines Einkaufswagens dabei sehr wohl zum Betrieb des PKW gehören.
Ist mein Kenntnisstand falsch oder hat sich da was geändert?
Gruß
loderunner

bezahlen muss. Nun meine Frage, übernimmt die private
Haftpflichtversicherung meiner Freundin den Schaden? Oder

Nein, das ist ein Ausschlußtatbestand.

springt dafür nur Ihre Auto-Haftpflicht ein?

Natürlich nicht, da ihr Auto bei dieser Angelegenheit gänzlich unbeteiligt war. Die Vollkasko des verwendeten Autos käme in Frage, wenn es eine gibt (was bei einem Leasingfahrzeug in der Regel der Fall ist). Ansonsten mußt Du oder sie den Schaden selber tragen.

Dabei geht es darum das z.b. Modellautos, Arbeitsmaschinen bis
20 Km/h usw. mit in der privaten Haftpflicht enthalten sind.

Was haben Arbeitsmaschinen in der Privathaftpflicht zu suchen ?

Beschädigung an einem fremden PKW handelt die nicht durch den
Betrieb des PKW entstanden ist.

Das Aussteigen aus einem Auto hat nichts mit dem Betrieb des Fahrzeuges zu tun ? Da solltest Du Dich einmal genauer informieren.

Leider wieder falsch
Aber der Betrieb ist nicht die einzige Vorraussetzung für die Ablehnung. 2.Kriterium ist, dass der Verursacher Besitzer, Halter oder Führer des Fahrzeuges ist, und das ist er als Beifahrer nicht! Somit darf der Schaden nicht angelehnt werden, die PH zahlt beide Schäden! Theoretisch könnte der Schaden am neben stehenden Fzg. zunächst über die KH den Fzg. abgewickelt werden, diese würde dann aber wieder Regreß beim PHV VR des Verursachers nehmen. Um dies abzukürzen zahl i.d.R. der PH VR den Schaden gleich.

Da ich kein Schadenregulierer bin, habe ich mir diese Info bei einem erfahrern Schadenregulierer (Jurist) eingeholt.
Grüße
Michael

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Da ich kein Schadenregulierer bin, habe ich mir diese Info bei

Da ich u.a. Schadenregulierer bin, brauchte ich niemanden zu fragen. Bei meiner Gesellschaft würde dieser Schaden von der pHV nicht reguliert, unabhängig davon, was Dein Jursit sagt.

Schaden am neben stehenden Fzg. zunächst über die KH den Fzg.
abgewickelt werden, diese würde dann aber wieder Regreß beim

Es ging um den Schaden am eigenen (geleasten) Fahrzeug.

Schaden am neben stehenden Fzg. zunächst über die KH den Fzg.
abgewickelt werden, diese würde dann aber wieder Regreß beim

Es ging um den Schaden am eigenen (geleasten) Fahrzeug.

entschuldige, aber es ging zwar um das Fahrzeug des Fragenden, aber der Schaden war nicht durch ihn, sondern von dessen Beifahrerin verursacht worden, also kein Eigenschaden. Ansonsten gebe ich dir natürlich ohne Vorbehalte recht!

Viele Grüße
Michael

Da ich kein Schadenregulierer bin, habe ich mir diese Info bei

Da ich u.a. Schadenregulierer bin, brauchte ich niemanden zu
fragen. Bei meiner Gesellschaft würde dieser Schaden von der
pHV nicht reguliert, unabhängig davon, was Dein Jursit sagt.

Die Schadenregulierung erfolgt bei den einzelnen Gesellschaften, die wir vermitteln. Bei einer diesen habe ich mich rückversichert.

Grüße
Michael

entschuldige, aber es ging zwar um das Fahrzeug des Fragenden,
aber der Schaden war nicht durch ihn, sondern von dessen
Beifahrerin verursacht worden, also kein Eigenschaden.
Ansonsten gebe ich dir natürlich ohne Vorbehalte recht!

Genau das ist der Punkt. Deshalb wird der Schaden auch von der PHV bezahlt.

Dabei geht es darum das z.b. Modellautos, Arbeitsmaschinen bis
20 Km/h usw. mit in der privaten Haftpflicht enthalten sind.

Was haben Arbeitsmaschinen in der Privathaftpflicht zu suchen
?

Ich bin sicher du hast eine KFZ Versicherung für deinen Benzinrasenmäher

Da ich kein Schadenregulierer bin, habe ich mir diese Info bei

Da ich u.a. Schadenregulierer bin, brauchte ich niemanden zu
fragen. Bei meiner Gesellschaft würde dieser Schaden von der
pHV nicht reguliert, unabhängig davon, was Dein Jursit sagt.

Vielleich solltest du deine Regulierungspraxis an die aktuelle Gesetzgebung anpassen. Denn gerade in diesem Bereich hat sich viel getan. Aber letztendlich läuft alles darauf hinaus was auch du allen Fragenden hier rätst, Versicherer kontaktieren, Schadenmeldung anfordern, ausfüllen, einreichen und abwarten…

Schönen Abend
Michael

Hallo,
ehrlich gesagt, sehe ich das auch so, dass das in der PHV gedeckt ist (lassen wir mal die Haftungsfrage außen vor).

Unstrittig sollte sein, dass das Aussteigen zum Gebrauch des Kfz gehört.

Bei der PHV greift aber die kleine Benzinklausel, demnach ist die Haftpflicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer ausgeschlossen.

Jedoch nicht die Haftpflicht als Beifahrer (einigermaßen aktuelles Bedingungswerk unterstellt, hier 2007).

Ich denke mir aber, dass hier gaaaanz genau geschaut wird (wer hat die Tür aufgemacht, wer ist gefahren, usw.)

Andreas