Demenz

Liebe/-r Experte/-in,

Kann man als eine demenzkranke Person Pflegestufe beantragen, auch wenn diese Person alles körperlich machen kann? Mein Verwandter kann sich körperlich waschen und ernähren, aber er findet überhaupt nichts z.B. wo die Seife ist. Die Person weiß nicht, dass er nicht gut riecht. Die Person findet die Lebensmittel in der Küche und im Kühlschrank nicht.

Gruß G. Alexander

Hallo,
ja, das geht schon - es ist grundsätzlich sogar möglich Leistungen zu erhalten ohne dass eine PFlegestufe festgestellt wurde - einfach mal bei der Pflegekasse nachfragen.
Gruss
Czauderna

Hallo,

ja, den Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit kann man auf jeden Fall stellen. Es wird zwar bei den beschriebenen Verhältnissen aller Voraussicht nach abgelehnt (Voraussetzung für eine Pflegestufe ist nämlich Hilfebedarf bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung) ABER es zieht zugleich nach sich, dass bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) die sogenannte „eingeschränkte Alltagskompetenz (PEA)“ mit beurteilt wird.

Wenn die PEA festgestellt wird (hierfür gibt es eigene Richtlinien mit 13 verschiedenen Bereichen) besteht ein Anspruch auf sog. zusätzliche Betreuungsleistungen. Diese können zwar nicht „in Bar“ ausbezahlt werden, allerdings kann man sich hierfür Leistungen einkaufen. U.a. kann der Betrag (erhebliche Einschränkung = 100,00 EUR mtl., erhöhte Einschränkung = 200,00 EUR mtl.) für einen Kurzzeitpflegeaufenthalt (= vorübergehender Aufenthalt in einer meist vollstationären Pflegeeinrichtung), für die Tagespflege, Angebote im Rahmen Betreuung und Beaufsichtigung durch zugelassene Pflegedienste oder sog. niedrigschwellige Betreuungsangebote (u.a. ehrenamtlich Tätige in Vereinen speziell für an Demenz erkrankte Menschen; familienentlastende Dienste, Dorfhelferinnen).

Hoffe für’s erste hilft das weiter.

Also auf jeden Fall Pflegeantrag stellen, damit durch den MDK die PEA beurteilt werden kann. Es gibt auch die Möglichkeit nur einen Antrag auf Feststellung der PEA zu stellen - ändert aber grds. nichts am weiteren Ablauf. Der Antrag ist bei der Pflegekasse zu stellen; in der Regel ist die Pflegekasse dort, wo man auch krankenversichert ist.

Wenn weitere Infos nötig, einfach nochmals schreiben.

Schöne Grüße aus dem Allgäu

noch ein kurzer Nachtrag; neben den 13 Bereichen, die bei der PEA-Feststellung beurteilt werden, ist weiters Voraussetzung, dass zumindest 1 Minute Hilfebedarf irgendwo in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobiliät oder hauswirtschaftliche Versorgung besteht (wobei es daran seltenst scheitert).

Die PEA-Richtlinien findet man im Netz - einfach mit „PEA Richtlinien“ googeln…

Hallo Gad,

JA !! Auch einen Pflegebedürftigen anzuleiten wird in der Pflegezeitbemessung des MDK berücksichtigt,wenn er diese Anleitung z.B. zur Körperpflege benötigt. Sollte die Pflegezeit nicht für eine Pflegestufe ausreichen kann er eventuell trotzdem ( oder zusätzlich) Anspruch auf 100 bzw. 200 € Betreuungsleistungen im Monat haben wenn eine „eingeschränkte Alltagskompetenz“ im Gutachten ermittelt wird.

Hallo Alexander,

ja, es ist in jedem Fall möglich, für einen solcher art Pflegebedürftigen eine Pflegestufe zu beantragen.
Wichtig ist eben bei der Begutachtung darzulegen, wie groß der (Zeit-)Aufwand für Anleitung und Beaufsichtigung ist und was passiert, wenn keine Anleitung stattfindet (mangelnde Körperpflege, Mangelernährung…).
Es ist nicht ganz einfach (je nach Gutachter), aber auf jeden Fall sinnvoll.
Viel Erfolg!
LG
Helma

Tut mir leid, da kann ich nicht weiter helfen.

Hallo Alexander.
Seit 2008 gibt es auch für Menschen mit Demenz Unterstützung von der Pflegekasse, wenn bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sind. Das heißt, derjenige kann zwar die Grundpflege nach Aufforderung oder Hinweisen noch durchführen, kann aber seinen Tagesablauf nicht mehr selbständig strukturieren usw. Das heißt, ich rate dir, einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen auf Pflegestufe UND zusätzliche Betreuungsleistungen. Eine Ferndiagnose ist natürlich immer schwierig, aber bei eingeschränkter Alltagskompetenz (und danach klingt es nach deiner Beschreibung) kann dein Verwandter 100 - 200 Euro im Monat bekommen, die dann für Betreuungsleistungen verwendet werden können (z.Bsp. für eine Tagespflege oder Spaziergänge, Spiele, Vorlesen durch einen Pflegedienst). Diese Leistungen können aber wirklich nur abgerechnet werden, wenn diese ein Pflegedienst übernimmt.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen. Kannst ja mal schreiben, wie es weitergegangen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin

Hallo Gad Alexander,

ja, das ist möglich. Die Begutachtungsrichtlinien zur Einstufung in eine Pflegestufe kennen nicht nur die vollständige Übernahme der Verrichtungen (z. B. Waschen oder An- und Ausziehen), sondern auch die Anleitung und Beaufsichtigung bei diesen Tätigkeiten. Wenn also z. B. beim Waschen wirklich jemand die ganze Zeit dabei stehen muss um anzuleiten, wird dies entsprechend gewertet. Es ist allerdings nicht immer leicht, den Gutachter davon zu überzeugen. Manche Gutachter haben wenig Erfahrung in der Pflege Demenzkranker. Vor dem Hausbesuch sollte für mindestens 1 Woche ein Pflegetagebuch geführt werden.
Daneben gibt es noch Leistungen bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (100 bzw. 200 Euro pro Monat als Sachleistung). Diese können auch gewährt werden, wenn keine Pflegestufe besteht. Die Begutachtung wird automatisch mit der Einstufung zur Pflegestufe durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Gert

Hallo,

ja auch das frühe Stadium der Demenz kann eine Pflegestufe begründen.

Viele Grüße
Nicole

Wenn er nichts mehr findet, muss er ja rund um die Uhr Betreuung haben. D.h. es muss auch jemand da sein, der ihn zum waschen, essen, trinken, Toilettengang anleitet. Das bringt für die Anrechnung der Zeit bei der Einstufung auch etwas. Es würde sich also lohnen, es zumindest zu probieren. Wenn sich beim Gutahcten rausstellt, dass ein erhöhter Betreuungsaufwand aufgrund der Demenz notwendig ist (das entscheidet auch der MDK), dann gibt es noch einen Pauschalbetrag, der für Betreuungszeiten durch eine anerkannte Pflegeeinrichtung genutzt werden kann.

Hallo,

m. Wissen nach kann die Demenz als Pflegestufe nicht beantragt werden. Diese ist nur in Kombination mit einer anderen Pflegestufe vorstellbar. Bitte schauen Sie einmal hier nach. http://www.pflegestufe.info/pflege/demenz.html

MfG

Hallo,

man beantragt die Leistungen der Pflegeversicherung, also auch eine Pflegestufe. Die wird in diesem Fall wohl abgelehnt, ab es gibt die Leistungen nach § 45b SGB XI. Der monatliche Betrag für demenzkranke beträgt 100 € oder auch 200 €. Dies stellt der Gutachter fest!

Mfg

Matthias

Hallo,
ja man kann. Selbst wenn die Pflegestufe 0 rauskommen würde(unter45 Minute Grundpflegebedarf) wird ermittelt, ob ggf. Betreuungsleitungen bezahlt werden können. Bei einer leichten Demenz wären es 100 Euro, bei einer schwereren Demenz 200 Euro. Diese Beträge können für Betreuungsleistungen verwendet werden, z.B. über Nachbarschaftshilfe oder Tagespflege.
Freundliche Grüße
Susanne

Ja, das geht. Für diesen Personenkreis gibt es die Pflegestufe 0. Sie entspricht aber im weiten nicht den Pflegeleistungen der normalen Pflegestufen. Ich würde Ihnen empfehlen dazu einen Pflegesachverständigen aufzusuchen, der Ihnen die nötigen Informationen gibt und Ihnen bei der Antragsstellung hilft. Gruß K.M. aus Mönchengladbach