Demenzkranker will nicht in Heim

Mein demezkranker Schwiegervater zeigt immer größere Ausfallerscheinungen. Er vergisst immer mehr und ist eine latente Gefahr für meine Schwiegermutter, die gleichzeitig noch ihre Mutter (Pflegestufe II) betreuen muss. Proffessionelle Hilfe lehnt er ab. Er hat panische Angst um sein Hab und Gut. Hat sich erst diese Woche gegen Unterschrift aus stationärer Krankenhausaufenthalt wegen akuter Herzrhytmusstörungen entlassen lassen. Wie kann man eine solche Person gegen ihren Willen in ein entsprechendes Pflegeheim einweisen lassen.

Vielen Dank

Hallo Jack52,
zur Zeit gar nicht.
Hier habe ich etwas gefunden:

Grundsätzlich gilt: „Gegen den freien Willen des Betroffenen darf eine Betreuung nicht eingerichtet oder fortgeführt werden (§ 1896 Ia BGB)“

Die Anforderungen, um eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen einzurichten, sind sehr hoch.

Aufgrund Ihrer Schilderung scheint eine gesetzl. Betreuung (noch nicht) möglich zu sein. Die aufgezeigten Umstände reichen nicht aus, auch wenn es aus Ihrer Sicht unverständlich sein mag. Als betroffener Angehöriger ist die Situation unerträglich (Ich spreche aus Erfahrung, leider!).

Viele Grüße
Marianne

Hallo Marianne

So was ähnliches hatte ich mir schon gedacht, Vielen herzlichen Dank
Jürgen

Hallo,
ein gemeinsamer Konsens ist natürlich das erstrebenswerteste.
Falls allerdings eine nachweisliche Eigen- oder Fremdgafärdung nachgewiesen werden kann, besteht die Möglichkeit einen Aufenthalts- Gesundheits- und Vermögensbetreuer vom Gericht einsetzen zu lassen. erster Kontakt ist dabei der behandelnde Arzt, oder eine Psychosoziale Beratungsstelle.
Gruß Malook