Demokratie ohne Recht auf Selbstjustiz möglich?

Alles, was in unserer Welt geschieht, ist machtvolles Miteinander, Nebeneinander, Aneinandervorbei und Gegeneinander. Nur Vernunftwesen, die mehr Hirn haben als andere, haben damit Schwierigkeiten, weil sie sich vieles einbilden können, was nicht den Tatsachen entspricht. Daraus entstehen jede Menge Rechtsstreite, die dann von Juristen geklärt und justiert werden müssen. In Demokratien hat die Justiz umfassende Gewaltbefugnisse und kann damit mehr Einfluß nehmen auf gesellschaftliches Verhalten als andere.

Besteht nun keine Möglichkeit für Bürger, das Verhalten von Juristen zu beeinflussen, wenn die sich nicht an die Vereinbarungen des Volkes halten, könnten sich auch parlamentarische Demokratien zu Jurakratien entwickeln, in denen Juristen letztlich bestimmen, was geschieht.

Die Folgen solcher Fehlentwicklungen zeigen sich beispielsweise bei der Regulierung von größeren Haftpflichtschäden sehr deutlich. Mächtigen Versicherern stehen gehandicapte Anspruchsberechtigte gegenüber, die das Tun der Justiz nicht kontrollieren können und erst nach aufwändigen, zeitraubenden Prozessen erkennen, daß ihnen sehr viel Unrecht geschehen ist, sich ihre Erwartungen nicht annähernd erfüllt haben.

Für den Fall, daß die Justiz nicht in der Lage ist, ihre Kontrollfunktion auszuüben und damit ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten, müssen demokratische Systeme SELBSTJUSTIZ LEGITIMIEREN UND STRAFFREIHEIT GARANTIEREN.

Deutschland schuf mit der Installation des Art. 20/4 GG die Rechtsgrundlage, auch wenn viele Juristen das anders sehen und hier nur ein Nutzungsrecht für Fälle hineininterpretieren, das auch den Geschwistern Scholl nicht den Kopf gerettet hätte. Nur eine „Kamikaze-Möglichkeit“ zu legitimieren, war mit Sicherheit nicht Absicht des Gesetzgebers.

Sehe ich das richtig? Was stellt sich meiner Auffassung entgegen? Dazu befragte Juristen, auch renommierte Rechtsexperten, konnten ihre Argumente bisher nicht juristisch begründen. Und auch kein übergeordnetes Recht nennen.

Danke für Antworten. Ich freue mich über Zustimmung wie über Ablehnung.

Art. 20 Abs. 4 GG : „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Wie kann man daraus ein Anrecht auf Selbstjustiz ableiten !? Mit „diese Ordnung“ sind Absätze 1,2 und 3 des gleichen Artikels gemeint,die wiederum eindeutig sind.

Und fast genauso ist es auch in Verfassungen fast aller angeblich demokratischer und aller angeblich nicht demokratischer Staaten.

Letzlich ist es unmöglich ein perfektes Rechtssystem zu schaffen darum gibts auch das was man „Gummiparagraphen“ nennt,so dass der Richter immer das Recht behalten kann und der s.g. Rechtsfrieden eintreten kann.

Gerechtigkeit ist dabei eigentlich kein Thema,wenn Du das meinst,weil Gerechtigkeit eher ein subjektives Empfinden ist.Ich,beispielweise,meine,dass es höchst ungerecht ist,daß ein Volk wie das deutsche heutzutage und nach solch einer mörderischen Geschichte solch einen wirtschaftlichen Segen genießen darf - Du dagegen als Deutscher fühlst Dich jetzt bestimmt verletzt und von mir ungerecht behandelt und würdest wohl am liebsten Selbstjustiz üben wollen.

Was genau würdest Du denn selbstjustiziell tun wollen ? Die Versicherungen überfallen ? Angestellten vergewaltigen ? Die Richterschaft vorm Gericht erschießen ? Wie genau stellst Dir das ganze vor ?

Wie ich „ein Recht auf Selbstjustiz ableite“, habe ich erklärt. Nachvollziehbar mit allgemeingültigen Denk-, Rechts- und Erfahrungssätzen und verständig lebensnaher Betrachtungsweise, und damit hochprozentig konsensfähig! Offensichtlich akzeptierst Du das auch. Denn Du hast NICHT mit Vorschrift begründet widersprochen …!!

Deshalb würde ich auch Juristen nicht ernst nehmen, die behaupten, mit „Widerstand“ sei gemeint, jeder Deutsche könne sein Grundgesetz-Büchlein aus dem Fenster werfen, wenn er merkt, daß Rechtsanwälte oder Richter in ihrem GG herumradieren oder mit „Ordnung“ die numerische Hintereinanderreihung der einzelnen Grundrechte meinen, die sie gewiß nicht durcheinandergebracht hätten und damit den Versuch unternahmen, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen … :wink:

Wenn Du mir den Zweck des „Instinktersatzes Recht“ verrätst, den ich nicht als Garantie für Juristen sehe, sich aufkosten des Volkes zu unterhalten, verrate ich dir, ob ich mit einer Panzerfaust ein Loch ins Anwesen der Mohrenstraße 37 schie§e, oder was viel Wirkungsvolleres mache …

(Verdient hätten es die Herrschaften dort. Denn die Pressesprecher halten Gerechtigkeit für so unwichtig, daß sie mir gegenüber in einem Interview behauptet haben, der Begriff „Gerechtigkeit“ würde nicht mal im Grundgesetz auftauchen … KEIN WITZ!! Nur mal auf den Art. 1 angesprochen war dann „Gerechtigkeit“ unwichtig …)

Kein Thema … Ich glaube nicht, daß die Menschheit so blöde ist, daß sie sich wünscht, ihre Partner mögen sich gerecht verhalten, und sie damit nur zum Ausdruck bringen wollen, die könnten machen, was ihnen pa§t. - Politiker, Juristen, Philosophen erklären „gerecht“ nur mit „angemessen, fair“, auch wenn sie das kompliziert verschwurbeln.

Kein Wunder fanden es die Nazis gerecht, 6 Millionen Juden zu vergasen. Auch daß die Amis 340.000 Japaner in den Strahlentod schickten, war „fair, angemessen“ … Darum freuen sich auch die vielen jungen Leute heute, daß sie keinen Job finden und mal den Rest ihres Lebens für Fehler und Versäumnisse anderer bezahlen müssen … Es ist ja alles gerecht!

Sind wir weiterhin zu blöde, uns wirklich gerecht zu verhalten, was möglich ist, werden sogar mal die Kids der heranwachsenden Generation unter unserer Ignoranz leiden.

Auch daß es bis heute keine KUNDENZUFRIEDENHEITSSTATISTIKEN gibt für die KFZ-Haftpflicht, Deutschland defakto für schwere Unfälle keine finanzielle Absicherung hat, während Versicherer ihren Topmanager Superbordellbesuche bezahlen, beruht darauf, daß die vielen Mächtigen und Ohnmächtigen „Gerechtigkeit“ nach Belieben auslegen. Nachdem Partnerschaften von Machtunterschieden leben, kann eigentlich nichts anderes entstehen als ein immer gefräßigeres, fetteres Krisenmonster …

Geht’s noch?

Bin mal gespannt, wann wenigstens ein paar helle Köpfe der Denkelite begreifen, was alles damit verbunden ist, wenn unter uns viele agieren, die ihr Hirn mit Rechtfertigungen deformiert haben. Viele können nicht mehr klar denken, verteidigen sogar ihre Denkfehler und verdienen damit viel Geld … Weltweit …

Es geht nicht um ein perfektes Rechtssystem. ES GEHT NUR UM DAS MA§! Gummiparagraphen sind überflüssig und gefährlich. Es gibt eine wesentlich einfachere, wirkungsvollere und nachhaltig gesündere Methode der Justierung menschlicher Schwächen. Die ist so perfekt, daß man sehr viele Schwächen vermeiden kann! Nur interessieren sich Juristen nicht mal. Das sagt eigentlich alles und wird über kurz oder lang dazu führen, daß sehr viele Juristen überflüssig werden …

Warum sollten die fantastischen Möglichkeiten der IT-Technologie ausgerechnet vor etwas einen Bogen machen, das so wichtig ist für ein friedliches Zusammenleben und sich „Rechtswissenschaft“ nennt, in Wahrheit aber nur ein aufgeblasenes Werkzeug ist, um Machtmonsterle zu generieren? Denen kann man in 0,NICHTS die Luft rauslassen, wenn man weiß, wo das Stöpsele ist …!!

Bitte benutze für solche Fragen - die eher Meinungsäußerungen sind und in eine Diskussion bzw. einen Diskussions-Thread führen sollten - das Forum und baller mir den Account nicht mit Anfragen zu. Danke.

Ich habe hier bisher zwei Fragen gestellt, die nicht ohne Meinungsäußerungen zu formulieren sind, ohne schräge Antworten zu provozieren. Jede Feststellung von irgendwas ist ja nichts anderes als Meinungsäußerung, sofern man sich nicht nur auf die Beschreibung von Tatsachen beschränkt. Und aus der reinen Tatsachenübermittlung ohne Wertung werden sich kaum Fragen ergeben.

Herumballern ist für mich was anderes. Offensichtlich habe ich direkt ins Schwarze getroffen, denn auch sonstwo schweigen die Experten.

Im Forum werden Fragen von mir mit juristisch brisanten Inhalten gelöscht und dafür zuvor von Möchtegernjuristen zusammengeballert werden … Ich habe zig Nachweise solcher Hintergrundaktivitäten von Leuten, die das Interesse haben, die Macht der Juristen hochzuhalten.

Im FORUM RECHT wurden schon einige brisante Informationen von mir kurzerhand gelöscht, vor allem, wenn Interesse von Rechtsuchenden kam. Auch das ist gut dokumentiert. Wenn Juristen irgendeinen Blödsinn als solchen klassifizieren können, würden sie das tun. Wenn Juristen nichts mehr einfällt, hat das sehr viel Bedeutung, vor allem bei solch spannenden Themen, wo das Volk doch immer mehr Interesse bekommt, sich an demokratischen Entscheidungen zu beteiligen.

Hallo Weisseinbisselmehr,

ich kann die Frage leider auch nicht juristisch begründen, da ich kein Rechtsanwalt bin.

Danke „Rechtsgebiet“. Was sagt dir dein Rechtsgefühl? M. E. hat unser Regelwerk so zu ticken, daß sich die allermeisten Menschen darin und damit zurechtfinden können. Und daß wir durch zu viel Respekt vor dem Kompetenzmonopol der Juristen und dem von ihnen angerichtete Rechtsdschungel, in dem es auch sehr viele Kommentare gibt, die erst verbindlich sind, wenn sie sich mit Rechtsvorschriften decken, eine übermächtige Instanz in unserer Demokratie zugelassen haben, kann nicht im Sinne von Menschen sein, die inzwischen sogar vehement darum kämpfen, über mehr Volksentscheide beteiligt zu werden am Lauf der Dinge.

Hallo,
Deine Fragen gefallen mir. Ich kann sie jedoch nicht sofortalle beantworten. Fakt ist: Das Recht eines Staates verkörpert die jeweils herrschende Klasse. Also hat das Recht Klassencharakter, es interprediert den Rechtsanspruch der herrschenden Klasse, also der Kapitalisten, des Finanzkapitals u.s.w… Selbstjustiz wiederum ist Anarchie, also Gestzlosigkeit, bzw. das Recht des Stärkeren, ist Terrorherrschaft, siehe auch die revolutionären Auseinandersetzungen im arabischen Teil der Welt, in Afrika Ruanda, Kongo z.Z., oder in Teilen Afghanistans. Wie gesagt, Recht wird immer von denen für „Recht“ gehalten, die es machen. Wie bei uns!
Wenn Du möchtest, können wir darüber weiter diskutieren.
Viele Grüße - Rat

Hallo Rat,

würde es hier nicht ausschließlich um die legitime Rechtsanwendung des Art. 20/4 GG gehen, würde ich dir uneingeschränkt Recht geben.

Selbstverständlich achte ich das Gewaltmonopol des Staates als obligatorische Funktionsgarantie eines Zusammenlebens in der Gesellschaftsform, die auch alle anderen anerkennen, mit denen ich in Deutschland zusammenlebe. Doch muß ich eine Möglichkeit haben, meine demokratischen Rechte gegen Kräfte durchzusetzen, die mithilfe unseres Rechtsstaates mein Recht auf ein selbstbestimmtes Dasein verletzen, wenn die Staatsgewalt versagt und mir jede Hilfe verweigert, also andere Abhilfe nicht möglich ist!

Ich gehe inzwischen so weit, daß ich vom Recht auf Selbstjustiz ausgehe, bevor ich überhaupt den Staat mit seinem Gewaltmonopol bemüht habe, und sofort Gewalt anwenden darf, sofern der Staat nicht gewährleisten kann, daß seine Rechtsumsetzer unsere Rechtsordnung auch tatsächlich verwirklichen. Ist ein Rechtsverwirklichungsbemühen aussichtslos, ist mir eine sinnlose Verschwendung meiner Lebenszeit und meiner sonstigen Ressourcen nicht zuzumuten.

Dann würde sozusagen das Recht des Stärkeren gelten, ungebremst und unverzerrt durch die Judikatur.

Alles, was geschieht, ist das Ergebnis von Aktivitäten zwischen mächtigeren und ohnmächtigeren Partnern und gerecht, auch wenn dies für Einzelne sehr ungerecht sein kann, wenn sie sich nicht wehren, weil sie ja den ihnen ungerecht erscheinenden Zustand akzeptieren und damit legitimieren.

Hallo,

diese Frage bietet allerlei Diskussionsstoff. Jeder ist einer anderen Auffassung. Es gibt sogar Unterschiede bei scheinbar gleichwertigen Meinungen. Gesetze und Verordnungen sollen in erster Linie eines: gerecht sein. Daher ist - so glaube ich - ihre Ausarbeitung sehr diffizil gehalten und für den Normalverbraucher manchmal nicht nachzuvollziehen. Ich bin der Ansicht, dass ein überwiegender Anteil der Gesetze und Verordnungen richtig konstruiert worden ist, durch die Komplexität und die Abwägung aller Gegebenheiten die entsprechende Durchführung aber erschwert wird. So kommt es zu vielen unterschiedlichen Urteilen bzw. auch Entscheidungen, die nicht immer vom Volk mitgetragen werden. Diese Entwicklung kann man in allen Rechtsgebieten beobachten, vielfach populär ist dies im Strafrecht, jedoch ist es - wie bereits im oberen Artikel erwähnt - selbstverständlich auch in allen anderen Rechtsgebieten der Fall. Für den eigenen Gebrauch der Gesetze und §§ empfiehlt sich daher die genaue Recherche und ggf. eine breite Sammlung an vorangegangener Entscheidungen, die bei der Argumentation vor Gericht möglicherweise weiter helfen können.

Viele Grüße und ein gutes Wochenende,
Paragraf-X

Hallo, danke.

Selbst beim „Vollzug“ einer Karnevalsveranstaltung werden sich die Teilnehmer mehr Erwartungssicherheit erhoffen als sie bei der Anrufung unserer Justiz erwarten können, auch wenn sie die Eintrittskarte geschenkt bekamen. Denn sie könnten in der Zeit ja auch was tun, was ihnen sinnvoller erscheint und auch genug Sicherheit bietet, daß die Erwartungen erfüllt werden.

Hier geht es um unser Rechtssystem, das wir mit umfassenden Gewaltbefugnissen ausgestattet haben, damit nicht jeder willkürlich mit anderen umgehen kann, der ein bißchen mehr Macht hat sie.

Ich bin zwar auch davon überzeugt, daß Vorschriften im weitesten Sinne vor allem sicherstellen sollen, daß Gerechtigkeit entsteht bei gemeinsamen Aktivitäten, doch kann diese Maßgabe nur eine zuverlässige Orientierung für die Gestaltung unseres Gebens und Nehmens sein, wenn alle das Selbe unter Gerechtigkeit verstehen.

Fakt ist, daß Juristen Gerechtigkeit schon lange nicht mehr für wichtig halten. Für die meisten Menschen bedeutet „gerecht“ nichts anderes als „angemessen, fair“ oder gar nur „nicht anderschädigend“. Damit konnten die Nazis im letzten Weltkrieg 6 Millionen Juden hinrichten und die Amis 340.000 Japaner in den Strahlentod schicken.

Ein Regelwerk, das Rechtstreite vorprogrammiert, ist wohl der Hammer, oder?

Wie Du zutreffend meinst, ist der größte Teil aller Regeln „richtig“ konstruiert worden. Es liegt an der mangelhaften Umsetzung, die ich darauf zurückführe, daß Juristen sich das Recht herausnehmen, Regeln auszulegen. Dazu haben sie kein Recht. Sie haben Regeln zweckorientiert anzuwenden. Sonst nichts.

Mit einer wirklichen und zuverlässigen Orientierung am alles beherrschenden, allem übergeordneten Gerechtigkeitsprinzip der Evolution, könnten wir uns auch einen abscheulich verwirrenden, bis zum Bersten aufgeblasenen Paragraphenirrgarten leisten, weil eine zielführende Orientierung jeden Umweg letztlich mit dem Ziel verknüpfen würde. Umwege brauchen wir. Sie sind individuelle Ausgestaltung unseres bißchen Daseins, damit wir uns nicht gegenseitig auf die Nerven gehen.

Gesetze, die der Bürger nicht nachvollziehen kann, braucht er nicht beachten, weil die auch Willkür und Machtmißbrauch ermöglichen können. Und Juristen, die sich nicht klar und verständlich über das jeweilige Ziel erklären, muß auch kein Bürger akzeptieren. Leider wissen das bis jetzt noch die wenigsten. Das kann sich aber schnell ändern in der heutigen Zeit mit rasanten Kommunikationsmöglichkeiten und immer mehr Interesse an einer echten Demokratie. Das darf auch eine parlamentarische sein, aber keine „parlavermatische“, produziert im „großbuckligsten Wortschlachthaus der Welt“ in Berlin …

Einverstanden mit allem?

Auch viele Grüße und ein gutes Wochenende!