Alles, was in unserer Welt geschieht, ist machtvolles Miteinander, Nebeneinander, Aneinandervorbei und Gegeneinander. Nur Vernunftwesen, die mehr Hirn haben als andere, haben damit Schwierigkeiten, weil sie sich vieles einbilden können, was nicht den Tatsachen entspricht. Daraus entstehen jede Menge Rechtsstreite, die dann von Juristen geklärt und justiert werden müssen. In Demokratien hat die Justiz umfassende Gewaltbefugnisse und kann damit mehr Einfluß nehmen auf gesellschaftliches Verhalten als andere.
Besteht nun keine Möglichkeit für Bürger, das Verhalten von Juristen zu beeinflussen, wenn die sich nicht an die Vereinbarungen des Volkes halten, könnten sich auch parlamentarische Demokratien zu Jurakratien entwickeln, in denen Juristen letztlich bestimmen, was geschieht.
Die Folgen solcher Fehlentwicklungen zeigen sich beispielsweise bei der Regulierung von größeren Haftpflichtschäden sehr deutlich. Mächtigen Versicherern stehen gehandicapte Anspruchsberechtigte gegenüber, die das Tun der Justiz nicht kontrollieren können und erst nach aufwändigen, zeitraubenden Prozessen erkennen, daß ihnen sehr viel Unrecht geschehen ist, sich ihre Erwartungen nicht annähernd erfüllt haben.
Für den Fall, daß die Justiz nicht in der Lage ist, ihre Kontrollfunktion auszuüben und damit ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten, müssen demokratische Systeme SELBSTJUSTIZ LEGITIMIEREN UND STRAFFREIHEIT GARANTIEREN.
Deutschland schuf mit der Installation des Art. 20/4 GG die Rechtsgrundlage, auch wenn viele Juristen das anders sehen und hier nur ein Nutzungsrecht für Fälle hineininterpretieren, das auch den Geschwistern Scholl nicht den Kopf gerettet hätte. Nur eine „Kamikaze-Möglichkeit“ zu legitimieren, war mit Sicherheit nicht Absicht des Gesetzgebers.
Sehe ich das richtig? Was stellt sich meiner Auffassung entgegen? Dazu befragte Juristen, auch renommierte Rechtsexperten, konnten ihre Argumente bisher nicht juristisch begründen. Und auch kein übergeordnetes Recht nennen.
Danke für Antworten. Ich freue mich über Zustimmung wie über Ablehnung.