Hallo NOi,
erkundige dich erst einmal genau welchen Vertrag deine Freundin in deinem Namen bei Server Drome abgeschlossen hat.
Auf folgender Seite ist ersichtlich welcher Betrag dafür fällig wird:
http://www.server-drome.de/index.php?site=webhosting
In den AGB´s Absatz 8 findest du Aussagen zur deiner Domain:
„Der Anbieter veranlasst nach Vertragsabschluss die Beantragung des gewünschten Domainnamens bei dem jeweils zuständigen Registrar (z.B. bei .de die DENIC). Es gelten bei der Registrierung ausschließlich die Richtlinien und Bestimmungen des Registrars. Da Server-Drome bei der Vergabe von Domains lediglich als Vermittler tätig wird, geht der Kunde Verträge mit Organisationen, wie z.B. der DENIC, direkt ein.“
Auf den Seiten der DENIC findest du wiederum die geltenden Preisliste
für deine Domain:
http://www.denic.de/de/preisliste.html
Abgeschlossene Verträge müssen bezahlt werden auch wenn sie noch nicht
genutzt werden,ausser es ist in den AGB etwas anderes vereinbart.
Domain bestellt–>Domain muss bezahlt werden
Webspace gemietet—>auch wenn noch nicht genutzt–>muss bezahlt werden
Hoffe ich konnte etwas Klarheit in deine Augen zaubern.
Das müsste die Freundin aber auch können,es sei denn Sie ist es nicht
mehr.
LG Bollfried
PS:Über die Art und Weise des Kommentares meines Vorredners möchte
ich mich nicht äussern,ausser das ich so etwas als Besserwisserei
empfinde.