Angenommen, man bewohnt seit ca. 6 Jahren eine denkmalgeschütze Immobilie, hat dazu auch mal den Feststellungsbescheid erhalten, diesen aber noch nicht steuerlich genutzt. Muss noch was beantragt werden (wenn ja, wo) oder reicht es diesen Bescheid beim Finanzamt einzureichen?
Hallo!
Du brauchst einen entsprechenden Bescheid der Denkmalbehörde, welche das ist, ist je nach Bundesland verschieden.
Schöne Grüße!
Trotz vom Finanzamt bereits verschicktem Feststellungsbescheid dazu?
Wenn das Finanzamt bereits alles weiß, musst du natürlich keine Nachweise mehr führen.
Ja, mir ist eben nicht klar was das heißt „Feststellungsbescheid“…also ob Finanzamt dann das wichtigste weiß oder ich noch was ausrechnen/beantragen muss…
Das kommt jetzt halt darauf an, was da festgestellt wurde. Das Ding heißt ja:
„Bescheid über die gesonderte (und einheiliche) Feststellung von irgendwas“.
Grundsätzlich gilt aber, dass das Finanzamt über Akten verfügt. In den Akten werden bestimmte Dinge festgehalten, wenn etwas bereits in den Akten ist, muss es nicht erneut belegt werden. Allerdings ist die Aktenführung der Finanzämter in der Praxis oft eher schludrig.
Dann könnte man also den damals verschickten Bescheid mit zum Finanzamt nehmen, sich einen Termin geben lassen und fragen ob sie einem helfen können beim weiteren Vorgehen? sei es ein weiterer Antrag, sei es den jährl. Beitrag auszurechnen? oder machen die das grundsätzlich nicht? ein Steuerberater würde sich kaum lohnen, das das Steueraufkommen nicht so hoch ist…
Das Finanzamt macht keine Beratungstermine. Bei einfachen Fällen kannst du die Mitarbeiter schon mal fragen, aber Denkmal-Sonderausgabenabzug dürfte den fachlichen Horizont der Mitarbeiter des mittleren Dienstes schon strapazieren.
Ja, ok…ich dachte auch nicht an Beratung, sondern nur Hilfe bei dem Antrag, der von deren Haus ausgegeben wird, also welche Zahl in welches Kästchen, aber wenn das auch schon zuviel ist, muss ich sehen wie es da nun weitergehen kann…