Denkmalschutz

Hallo,

darf man in einer Eigentumswohnung eines denkmalgeschützten Hauses (nichttragende Innen) Wände entfernen, um zwei Zimmer zusammenzufügen?

Gibt es etwas allgemein Gültiges, oder ist das individuell unterschiedlich?

Vielen Dank und viele Grüße
Chili

Hallo Chili,

Denkmalschutz geht von bis.

Es gibt relativ niedrige Stufen, wo einzig die Fassade geschützt ist, es gibt auch auch Schutzstufen. wo man kaum einen Nagel in die Wand schlagen darf. Die Realität liegt dann irgendwo dazwischen.
Was man darf (oder nicht), erfährt man beim zuständigen Denkmalschutzamt.

Gandalf