...denn sie wissen nicht, was sie tun

Hallo Zusammen,

eine Frage, die mich schon länger beschäftigt:

Jemand befährt oft Landstraßen mit langen geraden Abschnitten. Sehr oft kommen ihm überholende Autos auf seiner eigenen Spur entgegen, sodass er sogar schon mal dazu genötigt wurde abzubremsen. Die eigene, typische Beschwerdereaktion darauf war früher immer nur das Betätigen der eigenen Lichthupe, was insgesamt aber - im Nachhinein - als demütigend empfunden wurde.

Irgendwann beschließt dieser Jemand - eventuell auch, wegen einer Sehnsucht nach einem morbiden Kick - die Situation umzukehren. Seitdem wird dann jedesmal zwei Gänge heruntergeschaltet und Vollgas gegeben. Er fährt in diesem Gedankenspiel einen amerikanischen Wagen mit V8-Motor, welcher eine motorrad-ähnlichen Beschleunigung hat, sodass der Entgegenkommende sehr schnell erreicht wird; sehr, sehr schnell…

Lustigerweise funktioniert das so gut, dass nun - fast jedesmal - der Überholende panisch die Lichthupe betätigt und gleichzeitig anfängt, wild nach Ausweichmöglichkeiten zu suchen (choise: Entweder einen Baum- oder die Autos auf der eigenen Fahrbahn crashen). Nehmen wir aber weiter aber an, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt (noch) nichts passiert ist.

Jetzt zu der eigentlichen Frage:

Macht sich dieser Jemand in irgendeiner Weise strafbar? Oder anders gefragt: Ist man verpflichtet, sich von Überholenden nötigen zu lassen? Die Tatsache, dass er bei diesen Aktionen eventuell die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird, kann kaum nachgewiesen werden, da niemals gebremst wird; somit gibt es auch niemals Bremsspuren, die etwas beweisen könnten…

Gruß „Rebel Without a Cause“ _unplugged

Hallo,

die Strafbarkeit und die Beweisbarkeit sind zwei verschiedene Dinge, die Strafbarkeit ergibt sich aus der Tat, die Beweisbarkeit ist dann das „Problem“ des Gerichts :wink:. Sozusagen die Frage nach dem perfekten Verbrechen :wink:.
Ob es eine Pflicht gibt, zu Bremsen um einen Unfall zu verhinderen wird gern diskutiert, aber am Ende wird man mti Sicherheit eine Teilschuld bekommen, wenn man dies unterlässt.
Beschleunigen wird mit Sicherheit als ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet und sollte es bewiesen werden, auch so bestraft.

btw. er glaubt, jemand ärgern zu dürfen, indem man Gas gibt, wenn man gerade überholt wird:
http://dejure.org/gesetze/StVO/5.html

Servus,

§ 5 StVO gibt zum beschriebenen Verhalten nichts her.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

vorab, ich bin keine Rechtskundige. Nur ein Gedankenspiel beim Lesen.

Wie wird es Herrn Jemand gehen, wenn wirklich mal was passiert? wenn sich wirklich mal einer um den Baum wickelt?
Kann Herr Jemand dann noch ruhig schlafen und sagen, selber schuld?

Im Verkehr sollte man sich nicht wie ein rachsüchtiges Kleinkind sondern erwachsen verhalten. Wenn nicht die anderen, dann Herr Jemand. Der andere wird auch älter und hat die Chance vernünftiger zu werden, wenn er nicht vorher auf einen anderen Idioten trifft, der für sein frühes Ausscheiden aus dem Straßenverkehr sorgt.

Gruß
MissSophie

Hallo!

Oder anders gefragt: Ist man verpflichtet, sich von Überholenden
nötigen zu lassen?

Nein ist man nicht. Allerdings kann man daraus nicht ableiten, dass man so reagieren darf, wie du beschrieben hast. Defensives Fahren ist keine freiwillige Sache, sondern wird als Bestandteil der Rechtsordnung angesehen. D.h. wenn man erkennt, dass ein anderer ein Fehlverhalten setzt, muss man darauf auch unfallvermeidend reagieren. Tut man das nicht, wird das ebenso ein Unfallverschulden darstellen. Als Autofahrer muss man das psychisch aushalten können, sonst ist man an sich nicht fahrtauglich.

Die Tatsache, dass er bei diesen Aktionen
eventuell die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten
wird, kann kaum nachgewiesen werden, da niemals gebremst wird;
somit gibt es auch niemals Bremsspuren, die etwas beweisen
könnten…

Das sind reine Beweisfragen und keine Rechtsfragen. Man kann aber bei Verkehrsunfällen schon ziemlich viel rückrechnen, also falsche Aussagen bei Gericht gehen da sicherlich manchmal durch, oft aber auch nicht. Ich habs schon oft erlebt, dass ein Sachverständiger so manche Aussage schlicht und einfach mathematisch widerlegen konnte.

Gruß
Tom

btw. er glaubt, jemand ärgern zu dürfen, indem man Gas gibt, wenn man gerade überholt :wird:
http://dejure.org/gesetze/StVO/5.html

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.

Es geht aber gar nicht ums Überholt werden.

Es geht um den Überholenden, der sich während des Überholvorganges auf der Spur des Gegenverkehrs aufhält und diesen u.U. behindert. Der TE schreibt aus der Perspektive des behinderten Gegenverkehrs.

3 Like

Servus,

unplugged schaltet runter und tritt das Gas durch, um dem auf seiner Spur entgegenkommenden Fahrzeug den Raum zum Wiedereinscheren möglichst knapp zu machen.

Wenn dabei nichts passiert, kommt er wohl mit einem Knollen weg - 101112 Bußgeldkatalog kostete mal grade 30 €, hier kommt Vorsatz dazu - wird wohl ein bissle teurer.

Schade eigentlich - wäre ein prächtiger Kandidat für eine MPU.

Schöne Grüße

MM

3 Like

Hallo,

unplugged schaltet runter und tritt das Gas durch, um dem auf
seiner Spur entgegenkommenden Fahrzeug den Raum zum
Wiedereinscheren möglichst knapp zu machen.

Wenn dabei nichts passiert, kommt er wohl mit einem Knollen
weg - 101112 Bußgeldkatalog kostete mal grade 30 €, hier kommt
Vorsatz dazu - wird wohl ein bissle teurer.

Schade eigentlich - wäre ein prächtiger Kandidat für eine MPU.

Sagen wir so, wer so ein Verhalten ernsthaft in Betracht zieht braucht eigentlich keine MPU machen da er mit 100 %iger Sicherheit nicht geeignet ist eine Kfz zu führen. Punkt.

Im § 1 Stvo kann man nachlesen wie man sich im Straßenverkehr verhalten soll.

https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html

Gruß vonsales

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Wieso keine Panzerfaust?
Diese Vorgehensweise ist mir voellig unverstaendlich. Es waere doch viel sinnvoller eine Panzerfaust (oder zumindest ein Maschienengewehr) heraus zu holen und damit auf das heranrasende Auto zu zielen…

@Mod: Brauch keine Loeschbenachrichtigung

Wieso keine Panzerfaust…
…aber das wäre doch illegal!

Gruß _unplugged

…aber das wäre doch illegal!

Kein Problem, Du musst nur jeden der das behauptet die Panzerfaust vor die Nase halten.

Schade eigentlich - wäre ein prächtiger Kandidat für eine MPU.

Der Überholende, den meinst Du ja offenbar; oder?

Ja da kommt es ganz darauf an, ob er den destruktiven Weg in den Gegenverkehr- (Führerschein- bzw. Leben weg!!!) oder den humanitären Weg (allein am Baum zu zerschellen; auch Leben weg!!!) sucht…

Auf die statistische Antwort dieser Frage wartet man auch ganz gespannt…

Gruß _unplugged

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Servus,

genau deswegen:

Der Überholende, den meinst Du ja offenbar; oder?

wäre eine MPU das Mittel der Wahl. Irren kann man sich mal, aber wenn der Irrtum fest verdrahtet ist, sieht das anders aus.

Besser, Du gehst öfter mal Spielen:

Industrie- und Gewerbepark Königsee 9
07426 Königsee

Da wirst Du geholfen.

Schöne Grüße

MM

Diese Vorgehensweise ist mir voellig unverstaendlich. Es waere doch viel sinnvoller eine Panzerfaust (oder zumindest ein Maschienengewehr) heraus zu holen und damit auf das heranrasende Auto zu zielen…

Während man selber fährt? Obwohl, ist ja beides kein Handy, also spricht von daher erstmal nichts dagegen.

Hallo,
sollte das öffentlich werden, wären Dir je nach Ausgang eine Nominierung für den Darwin-Award oder eine Anklage wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sicher.

Zum ersten: Geh mal in Deine Fahrschul- oder Physikschulzeit zurück und google mal, was passiert, wenn zwei ca. 1 t schwere Gegenstände mit 100 km/h aufeinander prallen. Selbst 10 bis 20 % Überdeckung reichen für einen Grabstein. Ist es dir das wert?

Zum zweiten empfehle ich das Studium des §1 StvO und des §315b StGB. Der Überholende auf Deiner Spur ist deutlich sichtbar. Du fährst auch keinen Radfahrer platt, wenn er mittig auf Deiner Spur vor Dir her fährt, oder? Ab wann möchtest Du denn Deinen Rechtsmaßstab für eine vorsätzliche - in der Regel schwere - Körperverletzung anlegen? Zum Glück hilft Dir und Deinem Kontrahenten besagter §1. Wenn Du erkennst, dass sich jemand in Deinem Weg befindet, hast Du vorausschauend zu fahren, egal ob der sich dort rechtmäßig aufhält. Dass das mit dem Beweis schwierig wird, ist klar, aber möchtest Du’s anhand der Möglichkeiten nach obigen ersten darauf ankommen lassen?

Gruß vom
Schnabel

Moin,

Jemand befährt oft Landstraßen mit langen geraden Abschnitten.
Sehr oft kommen ihm überholende Autos auf seiner eigenen Spur
entgegen, sodass er sogar schon mal dazu genötigt wurde
abzubremsen.

Was ist denn „sehr oft“? Ich bin selbst recht Landstraßenerfahren und solche Fälle sind m.E. eher selten. Auf meiner Spur: ja, aber sehr selten so knapp, daß ich bremsen muß.

Die eigene, typische Beschwerdereaktion darauf
war früher immer nur das Betätigen der eigenen Lichthupe, was
insgesamt aber - im Nachhinein - als demütigend empfunden
wurde.

Die Lichthupe ist in dem Fall als Warnsignal zulässig („Hey, hier ist noch wer, paß auf“).
Was daran demütigend sein soll erschließt sich mir nur dann, wenn ich der so empfindenden Person einen wohlsortierten Satz Komplexe und Defizite zuordne.

Irgendwann beschließt dieser Jemand - eventuell auch, wegen
einer Sehnsucht nach einem morbiden Kick - die Situation
umzukehren. Seitdem wird dann jedesmal zwei Gänge
heruntergeschaltet und Vollgas gegeben. Er fährt in diesem
Gedankenspiel einen amerikanischen Wagen mit V8-Motor, welcher
eine motorrad-ähnlichen Beschleunigung hat, sodass der
Entgegenkommende sehr schnell erreicht wird; sehr, sehr
schnell…

Dann sollte der Führerschein der Person so aussehen und jede Wiederwerteilung an sehr strenge Auflagen und Prüfungen gebunden sein

Lustigerweise funktioniert das so gut, dass nun - fast
jedesmal - der Überholende panisch die Lichthupe betätigt und
gleichzeitig anfängt, wild nach Ausweichmöglichkeiten zu
suchen (choise: Entweder einen Baum- oder die Autos auf der
eigenen Fahrbahn crashen).

Lústig, sehr, sehr lustig, wat hebb wie lacht…

Macht sich dieser Jemand in irgendeiner Weise strafbar?

Wenn man ihm das Beschleunigen oder das unterlassene Bremsen nachweisen kann: Ja. 315c ist ja schon genannt worden. Die mangelnde Eignung zum Führen eines Kfz wird in jedem Fall angenommen. Dazu gibt es eine Masse Präzedenzfälle, in denen das Fahrzeug wie eine Waffe bzw. als Druckmittel mißbtraucht wurde und Leib und Leben anderer in Gefahr kam.
Ich bin kein Jurist, aber für mich wäre sogar denkbar, auf versuchte vorsätzliche Körperverletzung oder gar auf versuchten Totschlag zu erkennen.
Rein emotional sehe ich im äußersten Fall, dem Tod eines Unfallbeteiligten, sogarMordmerkmaleerfüllt:
"…
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen ,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
„…“
einen Menschen tötet…"

anders gefragt: Ist man verpflichtet, sich von Überholenden
nötigen zu lassen?

Nein. Aber der Rest der Welt muß auch nicht die erhebliche Gefahr für Leib und Leben, die solch ein Psychopath eindeutig ist, hinnehmen. Er ist daher zum Schutz vor sich selbst und zum Schutz anderer Menschen aus dem Straßenverkehr in geeignter und dauerhafter Weise zu entfernen.

U

Auf meiner Spur: ja, aber sehr selten so knapp, daß ich bremsen muß.

Das kommt auf die eigene Geschwindigkeit an!

Lústig, sehr, sehr lustig, wat hebb wie lacht…

Das ist nicht „Lústig“ (lustig), sondern geil!

sonst aus niedrigen Beweggründen

Nein, so ist es nicht! - Der Moment, in dem einem bewusst wird, gewonnen zu haben, ist eher ein Hochgefühl!

Todschlag… Mordmerkmale…

Suizid by „Jemanden, der zügig und zu Recht auf der eigenen Fahrbahn unterwegs ist“? - Lächerlich!

Gruß _unplugged

Mit den beiden Aussagen

Das ist nicht „Lústig“ (lustig), sondern geil!

  • Der Moment, in dem einem bewusst
    wird, gewonnen zu haben, ist eher ein Hochgefühl!

ist für mich klar, daß dir die charakterliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr fehlt.
Besser man zieht dich aus dem Verkehr als später deine Opfer aus den Wracks.

Oder du bist schlicht ein rumtrollender Spinner, sowas hatten wir vor etliche Jahren schon mal so ähnlich, da wollte eien Tusse „studienhalber“ die Reaktionen testen.

Auf der „Beklopptenskala“ dürften beide Fälle deckungsgleich an der Spitze liegen.

U

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