Hallo Zusammen,
eine Frage, die mich schon länger beschäftigt:
Jemand befährt oft Landstraßen mit langen geraden Abschnitten. Sehr oft kommen ihm überholende Autos auf seiner eigenen Spur entgegen, sodass er sogar schon mal dazu genötigt wurde abzubremsen. Die eigene, typische Beschwerdereaktion darauf war früher immer nur das Betätigen der eigenen Lichthupe, was insgesamt aber - im Nachhinein - als demütigend empfunden wurde.
Irgendwann beschließt dieser Jemand - eventuell auch, wegen einer Sehnsucht nach einem morbiden Kick - die Situation umzukehren. Seitdem wird dann jedesmal zwei Gänge heruntergeschaltet und Vollgas gegeben. Er fährt in diesem Gedankenspiel einen amerikanischen Wagen mit V8-Motor, welcher eine motorrad-ähnlichen Beschleunigung hat, sodass der Entgegenkommende sehr schnell erreicht wird; sehr, sehr schnell…
Lustigerweise funktioniert das so gut, dass nun - fast jedesmal - der Überholende panisch die Lichthupe betätigt und gleichzeitig anfängt, wild nach Ausweichmöglichkeiten zu suchen (choise: Entweder einen Baum- oder die Autos auf der eigenen Fahrbahn crashen). Nehmen wir aber weiter aber an, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt (noch) nichts passiert ist.
Jetzt zu der eigentlichen Frage:
Macht sich dieser Jemand in irgendeiner Weise strafbar? Oder anders gefragt: Ist man verpflichtet, sich von Überholenden nötigen zu lassen? Die Tatsache, dass er bei diesen Aktionen eventuell die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird, kann kaum nachgewiesen werden, da niemals gebremst wird; somit gibt es auch niemals Bremsspuren, die etwas beweisen könnten…
Gruß „Rebel Without a Cause“ _unplugged