Depotgebühren für die Immobilienfinanzierung absetzbar?

ja sorry, wie ich schon sagte, bin ich etwas doof und deswegen frage ich halt nach.
obwohl wenn ich meine eingangssfrage lese steht da eindeutig „kosten für die depotverwarung“. da steht nichts von akiten gewinnen oder verlusten. 3000 € aktien gewinne oder verluste hab ich momentan in einer stunden und nicht im jahr. :wink:

warum sollte es sich nicht um depotgebühren handeln??? nehmen wir nur mal 500k bei einem verwarentgelt i.h.v. 0,3% sind im jahr dann 1.500 €. auf nur 10 jahre hochgerechnet sind das 15.000 depotGEBÜHREN für die verwarung.
und genau aus dem grunde meiner frage.

wenn ich schön bei einer direktbnak bleibe, die keine depotgebühren verlangt, zahle ich 0 €. da das depot aber zwingend bei der neuen bank geführt werden muss (um den kreit zu bekommen / geldbeschaffung) zahle ich halt 15.000 €. mag für den eine kein größer unterschied sein. aber 15k sind 15k. bekommt man schon ein kleinwagen für…
also hab ich 15.00 € mehr kosten für die geldbeschaffung.
meines wissens, darf man alle kosten der geldbeschaffung ansetzten. wie notar, eintragung der grundschuld usw. deshalb kam ich auf die idee, die kosten der geldbeschaffung eventuell hier ansetzten zu dürfen. von einer steuerhinterziehung oder dergleichen war nie die reden. sonst würde ich ja nicht fragen, ob diese art der kosten rechtmäßig angesetzt werden dürfen oder nicht.

mir ist klar, dass dies ein sonderfall ist, genau darum frag ich. bzw. grauzone ist. wahrscheinlich wird so auch nicht so oft finanziert. ich würde es als kosten der geldbeschaffung sehen. wenn dem aber nicht der fall ist, auch gut und ich setzte es dann natürlich auch nicht an.
ich werde aber auch ein neues konto bei der bank dazu (zwingend bekommen) das kostet nur 2-3 euro im monat, das dürfte ich aber ja wohl ansetzten > aus dem grund dachte ich, dass ich auch das verwahrentgeld der sicherung (die gebühren) eventuell ansetzten dürfte/könnte.

das man normale depotgebühren nicht anzusetzen kann ist ist klar. die hätten ja auch nichts mit der anlage V zutun (sondern KAP). hier liegt halt ein (spezieller) fall vor, dass ich der bank das depot verpfände und dadurch kosten anfallen.

die aktien der vermietung zuzuroden, wäre ich jetzt nicht auf den gedanken gekommen. meine „überlegung“ war halt die kosten der geldbeschaffung anzusetzen, wie ich es sonst auch mit allen kosten mache. ob das hier aber der fall ist war die frage…

… soweit diese mit den Vermietungseinkünften in Zusammenhang stehen, was hier wohl nicht gegeben ist.

Ja, und wenn du diese Kosten in deiner Anlage V verwurstest, dann ist das halt Steuerhinterziehung.

Es sind nun mal Werbungskosten beim Kapitalvermögen, dort sind sie nicht abziehbar, wenn du in steuerbetrügerischer Absicht diese Kosten an anderer Stelle geltend machst, ist das falsch, da du jetzt (spätestens durch diesen Thread) weißt, dass es nicht legal ist, kann man auch nicht von leichtfertiger Steuerverkürzung ausgehen.

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das ist ja genau die frage, ob das hier mit den vermietereinkünft zusammen hängt.
man kann 1. so argumentieren und sagen, aktien ist „privat“ oder aber 2., da das depot verpfändet ist und zu geldbeschaffung dient und man nur deshalb einen kredit bekommt und kosten sind, dass man diese dann ansetzten kann…

und eins von beiden wird zutreffen :slight_smile:

genau. und weil ich keine steuerhinterziehung mache (will). muss man klar wissen. ob 1. oder 2. zutrifft.

aber ihr scheint euch ja recht sicher zu sein, dass 2. zutrifft.

Nö. Trifft nicht zu, und „argumentieren“ braucht man da auch nicht - eine ESt-Veranlagung ist kein Bazar, wo diskutiert und gehandelt wird, bis man sich irgendwo in der Mitte trifft (oder näher bei dem, der mehr Zeit und Geduld mitbringt).

Aber wie schon oben angezogen drehen wir uns da im Kreis - ich wüßte nicht, was da noch nicht gesagt wäre.

Übrigens: Übermorgen wird die Auferstehung des Herrn gefeiert! Schon gehört?

Schöne Grüße

MM

Faltsch Wagoni.

Abs. 1 Satz 3 beginnt an der Stelle, wo im Absatz 1 (markiert durch (1)) eine hochgestellte 3 steht. Die ganze Nummernlatte 1 - 7 gehört zu Satz 3. Und bei der Nr. 1 kannst Du aufhören zu lesen, weil der ganze übrige Schlonz bis Absatz 6 bei V-Einkünften irrelevant ist. Dass in der ganzen Nummernlatte nochmal Satznummerierungen stehen, ist eigentlich unsystematisch, aber erleichtert das Zitieren, wenn man mal was daraus braucht.

Schöne Grüße

MM

wollte auch nicht handeln. aber wollte mal ne verbindliche aussage. bis jetzt hab ich noch kein urteil oder gesetz gesehen, wo das explizit drin steht.

also das hier:

"
Schuldzinsen und auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. 2Bei Leibrenten kann nur der Anteil abgezogen werden, der sich nach § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb ergibt;
"

bin kein volljurist, aber hat doch auch damit gar nichts zutun, oder? da steht „schuldzinsen…“. hier geht es ja nicht um schuldszinsen sondern gebühren.
weiter steht da " und… dauernden lasten…" - was ja dafür sprechen würde, dass man es ansetzten kann, weil es eine dauernde last ist.

oder bin ich immer noch an der falschen stelle?

es geht darum, was im Zusammenhang mit der Finanzierung Deiner Buden als Werbungskosten abziehbar ist.

Und das, wovon Du tagträumst, steht halt nicht da.

Klassischer Schluss ex nihilo, sozusagen.

das braucht man im Umgang mit Steuerrecht auch nicht zu sein, weil es - ich wiederhole mich - sehr detailliert und konkret kodifziert ist.

In diesem Sinne

MM

Das kommt daher, dass nirgendwo in einem Urteil oder Gesetz steht, was man alles nicht machen kann.

Du wirst z.B. auch kein Urteil oder Gesetz finden, in dem expressis Verbis drinne steht, dass die Anschaffungskosten für einen Stresemann-Anzug zum Examen nicht als Werbungskosten gem. § 9 Absatz 6 oder Sonderausgaben gem. § 10 Abs 1 Nr. 7 EStG steuermindernd geltend gemacht werden können.

Also nochmal, und jetzt - das verspreche ich Dir - zum letzten Male: Schreib einfach in die Steuererklärung, was Du gerne reinschreiben magst - es wird, wie bereits ausführlichst erläutert, nichts Schlimmes dabei passieren.

Schöne Grüße

MM

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da steht auch nicht, dass man die notarkosten usw ansetzten darf und trotzdem darf man es.

ja aber in dem gesetz find ich nirgends eine auflistung was man darf. heißt alles ist verboten?
und natürlich gibt es urteile - gerade wenn was nicht erlaubt ist.

sach an!

BFH von wann? Welches AZ?

als Werbungskosten?

Nö.

(das hab ich jetzt für interessierte Mitleser geschrieben - beratungsresistente Fragesteller bekommen diesen Service nicht)

MM

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Du bist an der richtigen Stelle.

Und „aufhören zu lesen“ bedeutet: Alles, was ab hier noch kommt, ist bei V-Einkünften nicht relevant.

Jetzt vielleicht?

Glaub eher nicht, aber auch egal.

Mt 13, 16-17

In diesem Sinne

MM

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genau das ist meine frage.

ansonsten gibts jeden tag hunderte urteil zu allem möglichen was man nicht darf usw…

ah ist das auch neu? das muss dann aber ein neues gesetz 2020 sein, das man die kosten der gelbeschaffung wie notar, grundbuch usw. nicht mehr ansetzten darf.
das wäre ja bahnbrechende. da das die letzten jahrzehnt bei millionen natürlich immer ansetzbar war.
gibts dazu den wenigstens eine quelle oder muss man sich auch nur damit zufrieden geben, dass du das einfach so rein rufst?

ich kann ja nachvollziehen, dass es dich stört, dass man dir ohne etwas zu hinterfragen dir nicht einfach glauben schenkt. und das wo du womöglich wahrscheinlich sogar auch recht.
aber bitte einfach nicht böse sein, wenn man etwas hinterfragt und nach einer quelle dazu fragt. wenn ich auf alles hören würde, was einfach so im internet verbreitet wird, wäre ich schon längst tot.

da du aber ja nicht wirklich sagst, woher du dein wissen hast und nur auf ein § verweist, aus dem ich nicht schlau werde. bzw. das nicht klar ersichtlich ist… würde ich mir halt wünschen es sagt vielleicht noch jemand anderes etwas dazu. am besten natürlich mit einer fundierten quelle. oder du erklärst vielleicht doch, woher du dein wissen hast bzw. erklärst einem den § so, das selbst ich als dummer mensch es verstehe. ich hab ja schon gesagt, dass ich etwas doof bin und würde es halt nur gern verstehen.

und wie gesagt, hast du ja sehr wahrscheinlich sogar recht. will gar nichts dagegen sagen, da ich es ja nicht weiß und darum stell ich fragen um nicht so dumm zu sterben…

gut, dass ich da schon mal richtig bin.
also lese ich noch mal in ruhe…

"
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. 2Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. 3Werbungskosten sind auch

Schuldzinsen und auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.
"

also werbungskosten = dann wenn sie der erhaltung der einnahmen zuzuordnen sind. wie schuldzinsen.
so weit so gut.
die kosten der geldbeschaffung zählen auch dazu. also grundschuldbestellung notarkosten, usw.
nun sind aber in dem fall die depotgebühren auch zwingend (bzw. die frage ob die so zwingend sind ?) kosten der geldbeschaffung. also müssten die logischerweise wie die anderen gebühren und kosten ansetzbar sein.
nun seit ihr aber 100% der meinung, die zählen nicht dazu. deshalb frag ich ja nur, wie ihr auf diese erkenntnis kommt.
sorry.

Ja, sicher. Die Depotgebühren sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Leider vom Abzug ausgeschlossen.

Und bevor du weiter in deinen Tagträumereien schwelgst: Wenn du das Depot den Vermietungseinkünften zuordnen wollen würdest, dann müsstest du im Zeitpunkt der Zuordnung alle bis dahin entstandenen Gewinne (nicht realisierte Kursgewinne) aufdecken und versteuern. Danach dann auch jede Dividende mit dem vollen Steuersatz. Also nix mit 25 %, sondern volle Härte der Besteuerung. Buchverluste sind nicht abziehbar, da Zufluss-/ Abfluss gilt. Auch kein Sparer-Pauschbetrag mehr.

Das wirst du nicht wollen. Du bist ja nur gierig, nicht doof, oder?

Es gibt keine Rosinenpickerei.

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