ja sorry, wie ich schon sagte, bin ich etwas doof und deswegen frage ich halt nach.
obwohl wenn ich meine eingangssfrage lese steht da eindeutig „kosten für die depotverwarung“. da steht nichts von akiten gewinnen oder verlusten. 3000 € aktien gewinne oder verluste hab ich momentan in einer stunden und nicht im jahr.
warum sollte es sich nicht um depotgebühren handeln??? nehmen wir nur mal 500k bei einem verwarentgelt i.h.v. 0,3% sind im jahr dann 1.500 €. auf nur 10 jahre hochgerechnet sind das 15.000 depotGEBÜHREN für die verwarung.
und genau aus dem grunde meiner frage.
wenn ich schön bei einer direktbnak bleibe, die keine depotgebühren verlangt, zahle ich 0 €. da das depot aber zwingend bei der neuen bank geführt werden muss (um den kreit zu bekommen / geldbeschaffung) zahle ich halt 15.000 €. mag für den eine kein größer unterschied sein. aber 15k sind 15k. bekommt man schon ein kleinwagen für…
also hab ich 15.00 € mehr kosten für die geldbeschaffung.
meines wissens, darf man alle kosten der geldbeschaffung ansetzten. wie notar, eintragung der grundschuld usw. deshalb kam ich auf die idee, die kosten der geldbeschaffung eventuell hier ansetzten zu dürfen. von einer steuerhinterziehung oder dergleichen war nie die reden. sonst würde ich ja nicht fragen, ob diese art der kosten rechtmäßig angesetzt werden dürfen oder nicht.
mir ist klar, dass dies ein sonderfall ist, genau darum frag ich. bzw. grauzone ist. wahrscheinlich wird so auch nicht so oft finanziert. ich würde es als kosten der geldbeschaffung sehen. wenn dem aber nicht der fall ist, auch gut und ich setzte es dann natürlich auch nicht an.
ich werde aber auch ein neues konto bei der bank dazu (zwingend bekommen) das kostet nur 2-3 euro im monat, das dürfte ich aber ja wohl ansetzten > aus dem grund dachte ich, dass ich auch das verwahrentgeld der sicherung (die gebühren) eventuell ansetzten dürfte/könnte.
das man normale depotgebühren nicht anzusetzen kann ist ist klar. die hätten ja auch nichts mit der anlage V zutun (sondern KAP). hier liegt halt ein (spezieller) fall vor, dass ich der bank das depot verpfände und dadurch kosten anfallen.
die aktien der vermietung zuzuroden, wäre ich jetzt nicht auf den gedanken gekommen. meine „überlegung“ war halt die kosten der geldbeschaffung anzusetzen, wie ich es sonst auch mit allen kosten mache. ob das hier aber der fall ist war die frage…