mir schon klar, dass sie nicht bei kapitaleinkünft ansetzbar sind.
meine „überlegung“ war ja nur, das es sich ja hierbei zwingend um kosten der kapitalbeschaffung handelt, dass es „vielleicht“ geht - auch wenn ich selber eher davon ausgehe, dass es nicht geht.
weiß nicht ob das dann so geht, wie du sagst. aber wäre auch fast eine überlegung wert. wenn ich da neue nicht ausschüttende wertpapiere nehme… wird den aufwand wahrscheinlich nicht rechtfertigen, aber dann würde es ja sogar sinn machen.
aber ihr scheint euch ja ale recht sicher zu sein. aber eine quelle, die verbindlich die kosten der kreditsicherung ausschließt gibt es nicht oder?
und wie ist es mit den kosten eines (aufgezwungene) girokonto.worauf keine miete oder sonstiges abgehen? (muss wohl nur zu dem deopt mit eingerichtet werden. allerdings sind das auch nur paar euro und nicht paar tausend euro…)