Liebe/-r Experte/-in,
ich habe in 2005 bei der Sparkasse Münster eine Geldanlage getätigt (Wertpapierbezeichnung: Deutsche Dank AG, London BR. Frühlingsnote V.05), Laufzeit 7 Jahre. Innerhalb der Laufzeit habe ich auf Anraten meines Bankberaters das Depot gewechselt zur Postbank. Erhaltene Zinsen waren durch Freistellungsauftrag abgedeckt. Obwohl vollständige Rückzahlung des Kapitals garantiert war, hält jetzt bei Fälligkeit die Postbank auf 30% dieses Betrages Kapitalertragssteuer+Soli+Ki.St. ein und führt diese an das zuständige Finanzamt ab. Auf mein Anfragen hin wurde mir erklärt, dass ich dieses bei der Steuererklärung geltend machen kann.
Im Internet sind dazu unterschiedliche Aussagen zu lesen. Wie mache ich es richtig?
Viele Grüße MLH
Ist leider nicht mein Fachgebiet, ich berate zu den Themen Steueroptimierung offshore und Geldanlage
Hallo,
na klar, einfach die Anlage KAP in der Steuererklärung abgeben, dann kriegt man das zurück (solange man unter dem Pauschbetrag liegt).
Wahrscheinlich wurde bei der neuen Bank kein Freistellungsauftrag erteilt?
Gruß
Hallo MLH,
es gibt vmtl eine Steuerbescheinigung. Diese Daten in die Steuererklärung Anlage KAP übertragen. Das FA führt von sich aus eine Prüfung durch, was günstiger ist. Der Einbehalt der KapESt beim Kreditinstitut oder die Anrechnung über die Steuererklärung.
Hoffe, das hilft ein bisschen,
Gruß
hjs
HALLO, meines Erachtens ist die Angelegenheit einfach
Wenn bei der Sparkasse der Freistellungsauftrag gestellt war (2005 gab es noch NICHT die Abschlagssteuer von 25 % plus 5,5 % SoZuschlag) sondern
es wurden meiner Erinnerung nach 30 % einbehalten, wenn… KEIN Freistellungsauftrag vorlag.
Da dies aber, wenn ich es richtig verstanden habe,
der Freistellungsauftrag vorlag, so wurden bei den
Ausschüttungen (Zinszahlungen) keine Steuer einbehalten.
Wenn nun ein Depotwechsel stattfand, dann hätte bei
der Sparkasse der Freistellungsauftrag aufgehoben
werden müssen und bei der Postbank ein neuer erstellt
werden müssen. Wenn das so ist, dann kann die Postbank
keine Steuer einbehalten.
Ich würde wie folgt vorgehen:
(Wie es passiert ist, so ist das die Vergangenheit und
nicht mehr zu ändern) aber: Lag der Postbank ein
Freistellungsauftrag vor, so hätte der berücksichtigt
werden müssen. Wieso (wenn es ab 2009 passiertist)
30 % statt 25 % im Falle einer Nichtvorlage des
Freistellungsauftrag erhoben werden, ist mir nicht
verständlic.
- Die Postbank soll das auf Anfrage von dir
beantworten. - Ggf. muß die Postbank das korrigieren
- Ansonsten muß es tatsächlich über die Steuererklärung zur Korrektur kommen.
Einen anderen Weg gibt es nicht,weil sonst niemand
anderes zuständig ist.
Was mir hier nicht klar, wieso im Jahre 2012
30 % einbehalen werden. Dieser Prozentsatz ist
aber 2009 nicht mehr relevant.
Lass die von der Postbank genauestens aufklären.
An einen Klageweg solltest du nicht denken. Kostet
zuviel Zeit und Nerven.
'Wünsche viel Erfolg.
Gruss Helmut
Lese vielleicht auch einmal in den Bedingungen der
in 2005 gekauften Geldanlage nach, ob da ein Hinweies
vermerkt ist. Evtl möglich, da hier London mit im
Spiel hängst.
Hallo Marlies,
das verstehe ich nicht. Die Zinsen wurden durch die Freistellung abgedeckt. Somit musst du keine KpaST zahlen. Worauf beziehen sich die 30%.
Wenn es von der kompletten Ansparsumme abgezogen wurde, dann wurdest du ganzschön über den Tisch gezogen.
Viele Grüße
Christian
Liebe/r MLH,
die Bank hat in der Sache recht, allerdings werdn Freistellungsauftraege ja deshalb bei den Banken gestellt, um die nachtraegliche Beruecksichtigung zuviel gezahlter Abschlagsstsuern ueber die Steuererklaerung beim Finnzamt zu vermeiden. Die Postbank ist (leider) bekannt dafuer, dass sie nicht nur in solchen, sondern in fast allen Faellen inkompetent, faul und frech, meistens in Kombination aller drei Verhaltensweisen ist. Daran hat ihr Aufgehen in die Deutsche Bank auch nichts geaendert, eher im Gegenteil.
Du solltest also wenigstens ab sofort fuer die Zukunft bei der Postbank nochmals einen Freistellungsauftrag stellen. Dass das wie bei gewoehnlichen Banken, bei denen man sowas in den Filialen machen kann, unmoeglich ist, weiss ich auch, meistens wird in den Postaemtern darauf verwiesen, dass man fuer jede Kleinigkeit einen schriftlichen ANtrag an die Bankzentrale in Hamburg, Muenchen oder wo auch immer stellen muss, mit den altbekannten Problemen ewiger Nachfragerei usw. Da musst Du einfach durch und Dir im uebrigen ueberlegen, ob Du unbedingt bei der Postbank bleiben musst.
Gruss
Bernhard
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, aber die hilft mir nicht wirklich weiter, denn jetzt lese ich „oh Schreck“ bei Stiftung Warentest, dass die Banken auf die Ersatzbemessungsgrundlage (30%) bei Wertpapieren zurückgreifen können, die als Finanzinnovation eingestuft sind und die Banken den tatsächlichen Kursgewinn zwischen Anschaffungs- und Verkaufspreis nicht mehr ermitteln können.
So wurde wohl bei mir verfahren. Denn diese „Frühlingsanleihe“ war ein Aktienkorb bestehend aus 30 globalen Aktien mit 6% p.a. Festkupon in den ersten 2 Jahren und bis zu 7,5% p.a. Kupon in den folgenden 5 Jahren, abhängig von einer gleich gewichteten durchschnittlichen Wertentwicklung des Aktienkorbes. Dies war nicht der Fall, denn ich bin lediglich in den Genuss der fixen 6% in den ersten 2 Jahren gekommen. Bei einer negativen durchschnittlichen Wertentwicklung wird kein Kupon ausgezahlt. So war es dann auch!
Da die "Frühlings-Anleihe einen 100%igen Schutz des eingesetzten Kapitals durch die komplette Kapitalrückzahlung am Laufzeitende garantiert habe ich bei 100 Stück also einen Betrag von 10.000 EUR erwartet.
Ich werde mich mal an die Postbank wenden, denn so gehe ich damit nicht einig.
Gruss
MLH
Vielen Dank
Hallo Christian,
die 30% beziehen sich auf die Ersatzbemessungsgrundlage auf die die Banken bei Wertpapieren zurückgreifen können, wenn der tatsächliche Kursgewinn zwischen Anschaffungs- und Verkaufspreis nicht mehr zu ermitteln ist.
Gruß Marlies
Hallo Bernhard,
vielen Dank für die Hinweise. Ich werde die Postbank nochmal befragen.
Gruß MLH
HALLO, klar dass dir diese oder auch jene Antwort nicht
direkt weiterhilft.
Nur wirs du dir inzwischen im klaren sein, dass du
bei deiner kaufentscheidung einen fehler gemacht hast.
Denn…ein solch komplexes und kompliziertes-auch
steuerrechtlich- Wertpapirchen ist selbst meist für
Experten nicht eindeutig lösbar.
Eine kluge Empfehlung für die Zukunft: Nichts
Undurchschaubares machen. Das schreibe ich dir nur
deshalb, weil ich selbst seit Jahrzehnten immern nur die klare und verständliche Geldanlage gewählt habe.
Ich befürchte, dass du auch bei der Postbank nicht
viel weiterkommst. Da sitzen nicht immer gerade die
Top-Experten. Es wird darauf hinaus laufen, dass es
so bleibt wie es ist. Deine geringen Möglichkeiten
sind spätestens bei Ausnutzung des Sparerefreibetrages
801 (Alleinstehend) 1602(verheiratet) erschöpft.
Tut mir leid, dass ich dir da auch nicht viel weiterhelfen konnte. Aber dieser „Wertpapieranlage-
Irrgarten“ war deine Entscheidung, für die du nun
Lehrgeld zahlen mußt.
Alles Gute und vielleicht gibt es da doch noch etwas
an Hoffung, wenn du von der Post Antwort bekommst.
Drücke dir die Daumen.
Gruss Helmut