Was will er? Warum gibt es ihn? Ist das sinnvoll?
Das folgende habe ich dazu gefunden:
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Aber leider verstehe ich es nicht:frowning: Kann es mir bitte jemand nochmal in vereinfachterer Form erklären? Und was sind die Artikel 1 und 20?