Der Fährmann

Hallo zusammen, ich hoffe einfach mal, dass ich hier richtig bin - schien noch das passendste Forum für mein Anliegen zu sein :wink:

Also: Man hört/liest ja immer wieder von geheimnisvollen/unheimlichen/schicksalstragenden Fährmännern, sei dies nun in Manns „Tod in Venedig“ oder in Dantes „Divina Comedia“.

Mich würden jetzt mal die Hintergründe zu dieser Figur interessieren, besonders, was es mit dem „Bezahlen des Fährmannes“ auf sich hat.
Klar, wahrscheinlich geht dies auf Charon zurück, der die Toten in der griech. Mythologie über den Acheron/Styx befördert, aber das kann noch nicht alles sein.

Chris de Burgh singt ja in seinem Song z.B.
„Don’t pay the ferryman,
Don’t even fix a price,
Don’t pay the ferryman,
Until he gets you to the other side“

Edguy andererseits singen:
„The ferryman is gentle
And promises are made
The other side may hold a lot to see
He’s gonna take you over
And then he’ll name the fare
Oh, you gamble with the devil, fool, the ferryman is me“

Hier muss es doch irgend einen mythologischen Bezug geben, weshalb man den Fährmann nicht bezahlen sollte, bevor man übergesetzt wurde (oder soll man überhaupt?).
Charon verlangt seinen Obulus soweit ich weiß ja schon, bevor man überhaupt in sein Boot steigen darf und verhandeln lässt sich mit ihm sicher nicht :wink:
Also: Weiß hier vielleicht jemand mehr über das Thema und kann mir einen guten Tipp geben?

ergänzend…
Das wundervolle Grimmsche Märchen „Der Teufel mit den drei goldenen Haaren“ nicht zu vergessen…

Interessantes Thema…

Warte mit auf erhellende Antworten:

Anja

Fährmann und Fährgeld

Hallo, FellDrake

Im antiken Griechenland wurde dem Verstorbenen eine Münze (Obolos)
unter die Zunge geschoben, damit dieser Chairon, den Fährmann,
bezahlen konnte. In der Spätantike wurden manchmal Münzen auf die
Augen gelegt – möglicherweise ein frühchristlicher Brauch.

Auf einer richtigen Fähre muss die Bezahlung des Fährmanns erfolgen,
wenn dieser nicht mit Ablegen, Überfahrt oder Anlegen beschäftigt ist
– also vorher oder nachher. Falls die Fähre ungesteuert an einem Seil
geführt werden kann, wird auch während der Überfahrt bezahlt.

Fährgeld:
„… hielt der schiffmann stille, hieß uns fährgeld suchen und
aussteigen …“
1697 Reuter,Schelmuffsky 37
1794 PreußALR. II 7 § 420
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/fa/hr…

Gruss
Adam