Heute wurde bekannt, dass der baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon nicht aus der AfD ausgeschlossen wird. So hat das Landesschiedsgericht entschieden, wobei ich die Begründung bemerkenswert finde:
Juristen der Partei hätten die Entscheidung aus formalen Gründen getroffen. Beweismittel zum Ausschlussverfahren gegen Gedeon seien demnach nicht rechtzeitig vorgelegt worden, sagte Özkara den „Stuttgarter Nachrichten“ am Mittwoch. Die entsprechenden Fristen seien am 28. Februar 2017 abgelaufen. Eine inhaltliche Bewertung der Antisemitismusvorwürfe habe das Gericht laut dem AfD-Landeschef nicht vorgenommen.
Zur Erinnerung: Gedeon wird die Verbreitung „teils antisemitischen Gedankenguts“ vorgeworfen. Das Gericht hat da eine etwas eigenwillige Sicht der Dinge:
Auch habe Gedeon seine Bücher teils lange vor Gründung der AfD geschrieben, hätte mit ihnen also gar nicht gegen die Parteigrundsätze verstoßen können. Dabei hält Gedeon bis heute ausdrücklich an seinen Positionen fest. Dies könne ihm aber „nicht vorgeworfen werden“, findet das Schiedsgericht: Denn eine alte Position nicht zu räumen, sei kein „Tun“, sondern ein „Nichtstun“ - und nur ein schädliches Tun ermögliche den Parteiausschluss.
Nimmt das Gericht hier nicht doch eine inhaltliche Bewertung vor?
Von Landeschef Özkara kommt dann folgende Meldung:
„Die AfD distanziert sich von jeder Form von Antisemitismus und Fremdenhass.“
Ist es wirklich im Interesse der AfD, dass in diesem Verfahren Gedeons Aussagen gar nicht bewertet wurden?
Lg,
Penegrin