ein aspekt (von zweien zur befriedung) meiner ersten anfrage wurde überhaupt nicht beantwortet. ich möchte daher eure meinung zu diesem punkt nochmals deutlicher abfragen:
inwieweit unterliegt illegale einreise der deutschen rechtsstaatlichkeit, welchen rang hat sie, wenn überhaupt, im deutschen rechtssystem?
welchen rang haben europäische vereinbarungen und regelungen hinsichtlich illegaler migration und umsetzung auf eu bezogen?
besteht in beiden fällen eine unterordnung und wo ist dies so geregelt?
pasquino