Der fall sami a _ II

ein aspekt (von zweien zur befriedung) meiner ersten anfrage wurde überhaupt nicht beantwortet. ich möchte daher eure meinung zu diesem punkt nochmals deutlicher abfragen:

inwieweit unterliegt illegale einreise der deutschen rechtsstaatlichkeit, welchen rang hat sie, wenn überhaupt, im deutschen rechtssystem?

welchen rang haben europäische vereinbarungen und regelungen hinsichtlich illegaler migration und umsetzung auf eu bezogen?

besteht in beiden fällen eine unterordnung und wo ist dies so geregelt?

pasquino

Du hast bislang noch nicht erläutert, inwiefern deiner Ansicht nach der deutsche Staat im Zusammenhang mit unerlaubter Einreise die Rechtsstaatlichkeit missen lässt bzw. welche deutschen Gesetze und internationalen Vereinbarungen genau er nicht berücksichtigt.

Erst wenn du das konkretisiert hast, kann sinnvoll auf deine Frage eingegangen werden.


War doch nicht so schwer.

Die illegale Einreise von Ausländern wird nach dem Aufenthaltsgesetz als bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit geahndet.

Grüße mki