Der Hund muß weg !

Hallo erstmal,
wir sind eine kleine Wohneinheit und haben per Eigentümerbeschluß festgelegt: Keine Hunde im Haus.
Jetzt hat ein Eigentümer sich einen Hund angeschaft, wohlwissend das das gegen den Beschluß ist.
Nach dem der Hund im Hause war ist er von Tür zu Tür gelaufen und hat mit dem Argument " is ja nur ein kleiner"
um Erlabnis der Haltung Nachgefragt. Ist ihm verweigert worden. Der Hund bleibt trotzdem.
Was tut man in einer solchen Situation?

die harten Geschütze sind Abmahnung und dann klage auf Unterlassung.

Moin,

Wurde das einstimmig beschlossen?

VG
Guido

langt da nicht der Mehrheitsbeschluss?

Was ist konkret von wem konkret beschlossen worden?

Ich meine, mal gehört zu haben, dass das nicht reicht.

https://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/tierhaltung-weg/

Allerdings sagt das einzige Urteil, was ich ad hoc finde, etwas Anderes.

Klar wäre halt, dass bei einem einstimmigen Beschluss dir Frage aufkommt, warum er überhaupt zugestimmt hat …

VG
Guido

J A . aber natürlich doch

Inwieweit beeinträchtigt er das Leben mehr als bspw. ein Wellensittich?

Es wird mit nicht so wahnsinnig geringer Wahrscheinlichkeit eine Interessenabwägung getroffen, falls es vor den Kadi geht.

VG
Guido

der handlauf im Flur „klebt“ vom Urin
bei einem ET hat er vor die Tür gepieselt.
das Treppenhasu weist deutlich Reste vom Wald und feld auf
tbc.

keine Hunde, und wenn doch, vorher Fragen.

Es war eher ein rhetorischer Denkanstoß als eine Frage, auf die ich eine Antwort wollte.

@anon44275120 hat Dir ja bereits gesagt, welche Mögkichkeiten existieren, meine Anmerkung sollte dazu anregen, dass man sich vorher zweimal überlegt, ob diese Möglichkeiten erfolgversprechend sind.

VG
Guido

Ähm - du schriebst doch von

Wie kommt der denn an den Handlauf ran?

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Hallo

Wenn der sehr klein ist, kann das durchaus ein Argument sein, da die Haustierhaltung auch per WEG-Beschluss nicht generell verboten werden kann, und manche Gerichte sehr kleine Hunde nicht als Hunde betrachten, sondern als Kleintiere.

Jedenfalls schließe ich das aus diesen beiden Artikeln:


https://www.immonet.de/umzug/umzugstipps-tierbesitzer-kleine-hunde.html

Der zweite Artikel betrifft zwar das Mietrecht, aber im Wesentlichen geht es ja um die Frage, ob ein kleiner Hund juristisch gesehen ein Hund oder ein Kleintier ist.

Hallo,

und wenn das die Kinder / Enkel etc. von einem Nachbarn waren, die ev. auch mit Bonbonfingern den Handlauf verklebt haben? Kein Hund pieselt so weit oben und Hundepipi klebt nicht.
Jeder Wald- und Feldjogger / -spaziergänger schleppt etwas Dreck ins Haus, je nach Wetter und Wegen mehr oder weniger. Dafür hat der Mensch ja Fußmatten und die Treppenreinigung erfunden.

Bleibt also einmal vor einer Wohnungstür gepinkelt - das sollte der Hundehalter nat. sofort entfernen. Allerdings passiert das nur jungen Hunden, wird also nicht die Regel werden.

Ich frage mich, warum hier einem Nachbarn, der offenbar sehr gerne so einen Vierbeiner als Mitbewohner hätte und ev. ohne einsam wäre, so wenig Verständniss entgegengebracht wird, obwohl der Hund nicht durch Bellen nervt.
Ist ein sauberes Treppenhaus wichtiger, als ein etwas glücklicherer Mensch?

Gruß,
Paran

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Juristisch gesehen sind Kleintiere solche, die man in Behälter hält (Käfig Aquarium, so was wie Löwe oder Wal, ok geht ja um Haustiere) Ab und zu brechen halt mal einige Richter in Einzelfallentscheidungen aus. ist schon mal zu eine Haltungsverbot von einen Frosch gekommen :confounded:

Er is so klein, dass er aufm Handlauf geht :wink:

Gruß,

Kannitverstan

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Da würde mich als langjährigen Hundehalter denn doch mal interessieren wie das funktionieren soll…

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ganz einfach, das ist wie mit der Kuhscheisse die aufs Dach kommt.

in unserem konkreten Fall ist es ganz einfach so das die Halterin zu spät merkt - oh der MUSS ja mal -
und trägt den Liebling dann vor die Tür. Dabei pieselt er ihr dann auf die Hand die dann Türgriff und Gekänder kontaminiert.
Der Harndrang ist aber auch schon mal so groß das etwas vor die Tür eines ET geht.
das mag keiner.

Wenn man ein Tier hat, gleich welches, muß man auch in der Lage sein es Artgerecht zu halten.
Wenn ei Hund in der Scheise liegt die dann sein Fell verklebt, ist das sicher nicht artgerecht.
in einer Wohnung schon mal gar nicht.
Wir fühlen da mehr mit dem Hund als mit dem Halter.

Wir können den Thread hier schließen.
Dank an alle die uns mit guten fundierten Hinweisen geholfen haben.

In dem Fall würde ich eher eine Kontaktaufnahme mit dem Tierschutzverein empfehlen bzw, wenn die Verwahrlosung des Hundes an der geistigen Situation der Besitzern liegt die Anregung einer Betreuung…

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