Hallo Aqib,
zuerst einmal Danke für Deine Ausführungen.
Ist es tatsächlich im Sinne des Korans, sich in dieser Form gegen die Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland zu wenden?
- Dār al-ahd - zu Deutsch : Haus des Vertrages. Damit sind nicht-islamische Regionen / Verbunde / Länder gemeint, die sich nicht mit den Muslimen im Krieg befinden und Verträge mit Muslimen unterhalten.
Dabei stellt sich mir die Frage, ob es für einen Muslim legitim ist, in einem Dār al-ahd im öffentlichen Dienst tätig zu sein?
Meine These wäre hier, ja.
Aber wenn nun ein gewalttätiger Muslim in seiner Auflehnung gegen ein Dār al-ahd einen anderen Muslim absticht ohne zu fragen?
Wie würde nun der Koran das Handeln des Angreifers beurteilen?
Die Bundesrepublik Deutschland gehört zum Haus des Vertrages.
Jeder Muslim der sich hier befindet bzw. nach Deutschland einreist akzeptiert einen Vertrag
Danke, das ist eine sehr gute Ausführung.
Nun kommt aber der Punkt : Unabhängig von Wohnort etc. ist der Muslim dazu verpflichtet, seine Religion zu verteidigen und sie vor Beschmutzung zu bewahren. Karikaturen über den Propheten gehören zu „Beschmutzung“ …
Soweit kann ich das nachvollziehen.
Jedoch verbietet die Scharia die Selbstjustiz und somit ist es dem Muslim nicht gestattet etwas zu bestrafen.
Das bringt mich zum nächsten Punkt: Ist eine Missachtung der Scharia nicht auch eine Beschmutzung des Islam?
Der Muslim darf ohne Anwendung von Strafen jedoch die Maßnahmen versuchen zu unterbinden - in dem Fall mit Worten. Der Muslim soll nun das Geschehen zur " Anzeige " bringen, nur wird es schwer für ihn werden in Deutschland ein „Scharia-Gericht“ hinzuzuziehen.
Es gibt immer noch solche Dinge wie Beleidigung und Volksverhetzung im deutschen Recht. Ob diese eine Mohammed-Karikatur dazu zählen ist ein anderes Thema, es gibt jedoch ein Gericht, dem man hier zusprechen kann.
Somit ist eine solche Form der Rache auch nicht legitim.
Danke, eine sehr wichtige und klare Antwort.
Woher weiss ich denn wer Salafist ist, und wer nicht ? Die Definition muss erst einmal geklärt werden. Kannst du das ? Ich kann keine exakte Definition für Salafisten finden.
Eine sehr gute Frage, die Medien tun hier immer so, als wäre das etwas nahezu so Eindeutiges wie „Katholik“. Man sieht es den Leuten nicht an, aber wenn man sie konkret drauf anspricht, sagen sie es.
War bisher so meine Annahme.
Dass Muslime gegen eine islamische Vorschrift verstossen verbietet ihnen nicht den Besuch oder die Predigt in der Moschee.
Hmm, das scheint dann mal ein markanter Unterschied zur christlichen Lehre zu sein.
Also dürfte ein Muslim einen Imam umbringen und dann gemütlich in die Moschee gehen und niemand würde etwas sagen?
Was sollen sie machen ? Die Salafisten wenn man denn nun weiß woran man einen erkennt gewaltsam aus der Moschee befördern?
Nein.
Hausrecht ausüben.
Höflich sagen „Wir möchten nicht mit dir assoziiert werden solange du diese Einstellung vertrittst“ - sagen „hier ist kein Platz für Deinereiner“, wenn das nicht fruchtet, kann man immer noch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen. Dann wird es über deutsches Recht geklärt.
Genau darin sehen doch scheinbar viele Muslime ein Problem: „Was, außer Gewalt, kann ich tun?“
Man muss hierzulande nicht immer gleich zuschlagen, wenn man jemand anderer Meinung ist - und trotzdem kann man dem Gegenüber klarmachen, dass er unerwünscht ist.
Vorallem kann ich eins ausschliessen : Und zwar dass eine mögliche Definition von Salafismus die Ausübung von Gewalt beinhaltet, das stimmt nämlich nicht.
Soweit so gut, das ist auch wohl so eines der Lieblingsthemen der Medien, was gerne hoch gekocht wird.
Es ist aber leider so, wenn jemand eine eindeutig gewalttätige Richtung des Islam vertritt, müssen sich seine Brüder doch ernsthaft überlegen, ob sie damit assoziiert werden wollen oder nicht.
Und genau das führt leider zum Eindruck der „stillen Zustimmung“.
Gruß,
Michael