Der islamische Rachebegriff?

Hallo liebe Wissende,

Da gab es neulich in Bonn diese „Pro NRW“ Demonstrationen, wo ein paar Leute der „Pro NRW“ unbedingt Mohammed-Karikaturen zeigen mussten.

Klar, dass sich ein paar Salafisten das nicht bieten lassen konnten und hier zur Gegendemo antraten.

Den Medienberichten zufolge mussten viele Polizisten die wütenden Salafisten von den Pro NRW-Leuten trennen.
Dabei wurden Anhänger der Salafisten gewalttätig und stachen mit Stichwaffen auf Polizisten ein - woraufhin einige von ihnen festgenommen wurden.

Ebenso entnehme ich den Medienberichten, dass angeblich die Salafisten zur „Rache gegen die Polizei“ aufgerufen habe, weil jene gegen die Messerstecher vorgegangen sei. Konkret wurde angeblich zur Tötung von Polizisten aufgerufen.

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Nun zum Frage-Anteil:
Ist eine derartige Form von „Rache“ im Islam legitimiert?

Gibt es überhaupt Grundlagen dafür, dass eine Instanz, deren Absicht zuerst die friedliche Vermittlung und in zweiter Linie die Selbstverteidigung ist, mit „Rache“ für eigenes Verhalten bestraft werden darf?

Ist es tatsächlich im Sinne des Korans, sich in dieser Form gegen die Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland zu wenden?

Ich nehme jetzt mal eine Antwort vorweg - Angenommen, der Islam rechtfertigt diese Praktiken nicht: Warum dulden die Muslime die Salafisten in ihren Moscheen?

Gruß,
ein fragender Michael

Hallo,

kannst du bitte die Quellen der - wie du selbst schreibst - angeblichen Racheaufrufe angeben? Ich habe mich im Spiegel schlauer gemacht und keine entsprechenden Meldungen gefunden.

Zu deiner vorweggenommenen Antwort:

Angenommen, der Islam rechtfertigt diese Praktiken nicht:
Warum dulden die Muslime die Salafisten in ihren Moscheen?

Aus demselben Grund aus dem die Pro-NRW noch in Deutschland geduldet wird?

Beide nehmen für sich in Anspruch im Namen einer schweigenden Mehrheit zu handeln.

Wenn du also deine „Pressemeldungen“ entsprechend belegt hast, können wir uns darüber unterhalten, ob sie einer Unterhaltung überhaupt wert sind.

Grüße
fliegerbaer

Hallöchen,

Hallo,

kannst du bitte die Quellen der - wie du selbst schreibst -
angeblichen Racheaufrufe angeben? Ich habe mich im Spiegel
schlauer gemacht und keine entsprechenden Meldungen gefunden.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/koeln-fuer…

Zitat: Im Internet kursieren derzeit jedoch auch mehrere Videos, mit denen die Salafisten ihre Gefolgsleute zu mobilisieren versuchen. So heißt es in einem Film, der sich „an alle Brüder“ richtet, die bei der ersten und zweiten „Schlacht“ dabei gewesen seien, sie sollten nach Köln kommen, um „den Propheten zu verteidigen“. Der Streifen schließt mit Bildern aus der „Tagesschau“, die Attacken auf Polizisten zeigen, und den Worten „Möge Allah uns Kraft geben“.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/salafisten-in-…

Zitat: In deutscher Sprache wird darin unter anderem von hagelnden Steinen auf die Feinde gesungen und außerdem: „Demokratie, die größte Lüge der Kuffar (Ungläubigen) bekämpfen wir. Das edle Schwert der Scharia wird kommen und siegen hier“.

Zu deiner vorweggenommenen Antwort:

Angenommen, der Islam rechtfertigt diese Praktiken nicht:
Warum dulden die Muslime die Salafisten in ihren Moscheen?

Aus demselben Grund aus dem die Pro-NRW noch in Deutschland geduldet wird?

Naja, Pro NRW zeigt Karikaturen. Sticht aber keine Leute im Namen der Bundesrepublik nieder, oder?

Ich sehe eine kleine, feine Grenze zwischen einer geschmacklosen Karikatur und einem Messer in den Rippen. Aber vielleicht bin ich da zu mimosenhaft?

Beide nehmen für sich in Anspruch im Namen einer schweigenden Mehrheit zu handeln.

Ich persönlich will aber nicht von Mördern und Messerstechern vertreten werden. Ich würde sie aus meinem Haus, meiner Arbeitsstelle und insbesondere meinem religiösen Versammlungsort hochkant rauswerfen.

Für mich stellt sich prinzipiell die Frage, wie man im Islam mit solchen Leuten umgeht, insbesondere denen, die sich eben ganz offen zur Gewalt bekennen.

Wenn du also deine „Pressemeldungen“ entsprechend belegt hast, können wir uns darüber unterhalten, ob sie einer Unterhaltung überhaupt wert sind.

Ich muss nicht belegen, dass die Salafisten sich die Freiheit nehmen, im Rahmen ihrer Weltsicht auch mal Unschuldige niederzustechen und das mit dem Koran rechtfertigen. Davon ist die Presse gerade voll.
Die Frage dreht sich nicht darum, was die Presse schreibt - sondern wie die eher gemäßigten Muslime tendentiell zu so etwas stehen und was der Koran diesbezüglich wirklich zu sagen hat.

Gruß,
Michael

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Eine neue Hermeneutik gegen islamische Gewalt
Ein Kapitel aus „Zeitgenössische islamische Positionen zu Koexistenz und Gewalt“, Harrassowitz Verlag 2011

Rezension zu finden hier.

auf dem etwas abschreckend gefärbten Blog Ein-Sichten

hth

fliegerbaer

Hallo,

Nun zum Frage-Anteil:
Ist eine derartige Form von „Rache“ im Islam legitimiert?

Rache nicht direkt, aber…

Ist es tatsächlich im Sinne des Korans, sich in dieser Form
gegen die Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland zu
wenden?

Das oberste Ziel, das der Koran ausruft, ist die Welt unter die Herrschaft des Islam zu bringen. Dabei ist die Wahl der Mittel (von friedlichem Überzeugung bis Feuer und Schwert) mit sehr wenigen Einschränkungen jedem Gläubigen selbst überlassen.

Gruß

Anwar

Hallo mike-river !

Ist eine derartige Form von „Rache“ im Islam legitimiert?

Stelle ich mal an den Schluss meiner Ausführungen.

Gibt es überhaupt Grundlagen dafür, dass eine Instanz, deren
Absicht zuerst die friedliche Vermittlung und in zweiter Linie
die Selbstverteidigung ist, mit „Rache“ für eigenes Verhalten
bestraft werden darf?

Ist es tatsächlich im Sinne des Korans, sich in dieser Form
gegen die Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland zu
wenden?

Die Muslime teilen die Welt u.a. in folgende Gebiete ein :

  1. Dār al-Harb - zu Deutsch : Haus des Krieges. Damit sind nicht-islamische Regionen / Verbunde / Länder gemeint, die sich mit den Muslimen im Krieg befinden.

  2. Dār al-ahd - zu Deutsch : Haus des Vertrages. Damit sind nicht-islamische Regionen / Verbunde / Länder gemeint, die sich nicht mit den Muslimen im Krieg befinden und Verträge mit Muslimen unterhalten.

  3. Dār al-Islam - zu Deutsch : Haus des Islam. Damit sind die islamischen Regionen / Verbunde / Länder gemeint.

Diese Einteilung geht auf Abu Hanifa, dem Gründer der Hanafitischen Rechtsschule zurück und wird vom Großteil der Gelehrten so unterstützt ( auch in anderen Rechtsschulen ).

Die Bundesrepublik Deutschland gehört zum Haus des Vertrages. Jeder Muslim der sich hier befindet bzw. nach Deutschland einreist akzeptiert einen Vertrag ( Visa / Einreisegenehmigungen / Aufenthaltsgenehmigungen / Staatsbürgerschaften ) der den Einreisenden / … im Gegenzug dazu verpflichtet die Rechte und Ordnung des anderen Landes anzuerkennen und zu befolgen.

Sofern ein Land also die Ausübung der Religion der Muslime nicht einschränkt oder verbietet, hat sich der Muslim an die vorherrschenden Gesetze zu halten. Das Grundgesetz und die deutsche Rechtsordnung ist mit der Scharia kompatibel, da das Grundgesetz lediglich schwächeres Strafmaß für Vergehen fordert ( bis hin zu keiner Strafe ) als die Scharia. Hinzu kommt dass die Bundesrepublik Deutschland den Muslimen im Grundgesetz klar ihre Religionsausübung zusichert.

Somit ist es dem Muslim nicht erlaubt gegen ein staatliches Organ ( Polizei / … ) Gewalt anzuwenden, oder überhaupt Gewalt anzuwenden, da Gewalt gegen das vorherrschende Gesetz verstößt.

Nun kommt aber der Punkt : Unabhängig von Wohnort etc. ist der Muslim dazu verpflichtet, seine Religion zu verteidigen und sie vor Beschmutzung zu bewahren. Karikaturen über den Propheten gehören zu „Beschmutzung“ und werden nach islamischer Vorstellung geahndet ( wie genau spielt ja jetzt keine Rolle um die Frage zu beantworten ). Jedoch verbietet die Scharia die Selbstjustiz und somit ist es dem Muslim nicht gestattet etwas zu bestrafen. Der Muslim darf ohne Anwendung von Strafen jedoch die Maßnahmen versuchen zu unterbinden - in dem Fall mit Worten. Der Muslim soll nun das Geschehen zur " Anzeige " bringen, nur wird es schwer für ihn werden in Deutschland ein „Scharia-Gericht“ hinzuzuziehen. Also geht er zum deutschen Gericht, wonach die Mohammed-Karikaturen keine Straftat darstellen. Da er sich an deutsches Gesetz halten muss, kann er also auch keine Gewalt / Strafe gegen die Ersteller / Veröffentlicher der Karikaturen anwenden.

Somit ist eine solche Form der Rache auch nicht legitim.

Ich nehme jetzt mal eine Antwort vorweg - Angenommen, der
Islam rechtfertigt diese Praktiken nicht: Warum dulden die
Muslime die Salafisten in ihren Moscheen?

Woher weiss ich denn wer Salafist ist, und wer nicht ? Die Definition muss erst einmal geklärt werden. Kannst du das ? Ich kann keine exakte Definition für Salafisten finden.

Dass Muslime gegen eine islamische Vorschrift verstossen verbietet ihnen nicht den Besuch oder die Predigt in der Moschee. Was sollen sie machen ? Die Salafisten wenn man denn nun weiß woran man einen erkennt gewaltsam aus der Moschee befördern ? Vorallem kann ich eins ausschliessen : Und zwar dass eine mögliche Definition von Salafismus die Ausübung von Gewalt beinhaltet, das stimmt nämlich nicht.

Grüße Aqib

Hallo.

Das oberste Ziel, das der Koran ausruft, ist die Welt unter
die Herrschaft des Islam zu bringen. Dabei ist die Wahl der
Mittel (von friedlichem Überzeugung bis Feuer und Schwert) mit
sehr wenigen Einschränkungen jedem Gläubigen selbst
überlassen.

Geh doch bitte mal auf die sehr wenigen Einschränkungen ein :wink: Zumindest der zweite Teil deines „Kommentars“ ist schlichtweg falsch.

Gruß Aqib

Hallo Aqib,

Dass Muslime gegen eine islamische Vorschrift verstossen
verbietet ihnen nicht den Besuch oder die Predigt in der
Moschee. Was sollen sie machen ? Die Salafisten wenn man denn
nun weiß woran man einen erkennt gewaltsam aus der Moschee
befördern ? Vorallem kann ich eins ausschliessen : Und zwar
dass eine mögliche Definition von Salafismus die Ausübung von
Gewalt beinhaltet, das stimmt nämlich nicht.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die Moschee das Haus des Islam - sieht man mal vom Gebetsteppich ab. Wenn nun ein Muslim aus dem Haus des Islam - also der Moschee tritt, dann tritt er entweder in ein Haus des Vertrages oder des Krieges ein, sofern die Moschee nicht in einem islamischen Gebiet steht.

Wenn ich es richtig verstehe, ist das Grundgesetz deshalb mit der Sharia komatibel, weil es weniger streng bestraft. Das Grundgesetz duldet aber kein Recht neben sich, außer dem Schlichtungsrecht,das sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch, dem Zivilrecht beziehen muss. Da gibt es auch ein Plätzchen für ein paar Scharia Vorschriften. Das Strafrecht jedoch ist mit der Scharia nicht kompatibel - weil es eben auf deutschem Boden - im Haus der Deutschen - kein zweierlei Maß geben kann.

Das mit den Salafisten ist scheint es euer Problem. Und wenn sie in euren Moscheen sind, dann sind sie da bestens aufgehoben. Wenn aber ein deutscher Salafist gegen deutsche Rechtsvorschriften verstößt, wird er nach deutschem Recht bestraft und das kann sein, dass er in ein deutsches Gefängnis umziehen muss.
Und die deutschen Rechtsvorschriften gelten auch in euren Moscheen.Also deutsche Polizei betritt auch Kirchen und Moscheen, wenn es darum geht Waffen sicher zu stellen.

In meines Vaters Haus sind viele Wohnungen - da ist also Platz für alle - aber die Gemeinplätze - die Handelsplätze gewissermaßen, da sollte genau geprüft werden, wie das mit den Verträgen geregelt wird - da muss man sich auf ein gemeinsames Recht einigen - und die Sharia wird das nicht sein. Da bin ich mal ganz der Prophet - mit oder ohne …

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Und noch eine Ergänzung - die mit den gehäkelten Mützchen, das sind die Salafisten - ganz leicht zu erkennen.

Do.

Hallo,

Ich persönlich will aber nicht von Mördern und Messerstechern
vertreten werden. Ich würde sie aus meinem Haus, meiner
Arbeitsstelle und insbesondere meinem religiösen
Versammlungsort hochkant rauswerfen.

warum tun das dann die friedlichen Fussballfans nicht, zumal die Stadien ja auch eine Art moderner Gebetstempel sind. Ständig treten da gewaltbereite Hooligans auf und niemand tut was. Vielleicht solltest du dich dem mal entgegenstellen.
Aber das ist ja auch nicht deine Religion :wink:

Gruß,
T.

Hallo,

Das Grundgesetz und die
deutsche Rechtsordnung ist mit der Scharia kompatibel, da das
Grundgesetz lediglich schwächeres Strafmaß für Vergehen
fordert ( bis hin zu keiner Strafe ) als die Scharia.

Das stimmt so eben nicht, denn es gibt nach dem deutschen Strafrecht Vergehen, die nach der Scharia gar keine sind - also sieht das deutsche Strafrecht hier härtere Strafen vor als die Scharia (die ja gar keine Strafe vorsieht).

Gruß

Anwar

Hallo.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die Moschee das
Haus des Islam - sieht man mal vom Gebetsteppich ab. Wenn nun
ein Muslim aus dem Haus des Islam - also der Moschee tritt,
dann tritt er entweder in ein Haus des Vertrages oder des
Krieges ein, sofern die Moschee nicht in einem islamischen
Gebiet steht.

Hast du überhaupt nicht richtig verstanden. Wenn die Moschee auf deutschem Boden ist, befindet sich der Muslim sogar in der Moschee im Haus des Vertrages.

Wenn ich es richtig verstehe, ist das Grundgesetz deshalb mit
der Sharia komatibel, weil es weniger streng bestraft. Das
Grundgesetz duldet aber kein Recht neben sich, außer dem
Schlichtungsrecht,das sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch, dem
Zivilrecht beziehen muss. Da gibt es auch ein Plätzchen für
ein paar Scharia Vorschriften. Das Strafrecht jedoch ist mit
der Scharia nicht kompatibel - weil es eben auf deutschem
Boden - im Haus der Deutschen - kein zweierlei Maß geben kann.

Und wieder. Die Scharia ist kein Recht das von einem Staat verfasst wurde. Die Scharia ist die Sammlung der durch die islamische Ethik und Moralvorstellung entstandenen Ge- und Verbote inkl. Erbrecht usw. Das duldet das Grundgesetz.

Das mit den Salafisten ist scheint es euer Problem. Und wenn
sie in euren Moscheen sind, dann sind sie da bestens
aufgehoben. Wenn aber ein deutscher Salafist gegen deutsche
Rechtsvorschriften verstößt, wird er nach deutschem Recht
bestraft und das kann sein, dass er in ein deutsches Gefängnis
umziehen muss.
Und die deutschen Rechtsvorschriften gelten auch in euren
Moscheen.Also deutsche Polizei betritt auch Kirchen und
Moscheen, wenn es darum geht Waffen sicher zu stellen.

In meines Vaters Haus sind viele Wohnungen - da ist also Platz
für alle - aber die Gemeinplätze - die Handelsplätze
gewissermaßen, da sollte genau geprüft werden, wie das mit den
Verträgen geregelt wird - da muss man sich auf ein gemeinsames
Recht einigen - und die Sharia wird das nicht sein. Da bin ich
mal ganz der Prophet - mit oder ohne …

Du redest wirr und komplett an meinem Post vorbei.

Gruß Aqib

Du hast recht. Ich habe mich falsch ausgedrückt. Das Grundgesetz ist aus dem genannten Grund mit der Scharia kompatibel und dort wo es das nicht ist, hindert es die Muslime selbst nicht an der Ausübung ihrer Religion, da sie ja im Endeffekt nicht diejenigen sind die diese Strafen dann ausführen. Dulden müssen sie die ja, da sie an einen Vertrag gebunden sind :wink:

Gruß Aqib

Hallo Aqib,
danke für diese Darlegung, die sicher die Ansicht der meisten bei uns lebenden Muslime wiedergibt. Es sollte freilich nicht verschwiegen werden, dass es hier auch andere Ansichten gibt und da speziell nach Salafisten gefragt war, möchte ich hier auf einen Beitrag in dem deutschsprachigen salafistischen Diskussionsforum Ahlu-Sunnah.com verweisen (Q&S - Islam nach Quran & Sunnah und dem Verständnis der Salaf As-Salih):
http://www.ahlu-sunnah.com/threads/18406-Die-verschi…

Da der Jargon für Viele hier unverständlich sein dürfte, zitiere ich hier zumindest den Abschnitt über Dar al-Ahd und übersetze [in Klammern] verschiedene Begriffe. Orthografie und die etwas eigenwillige Grammatik habe ich belassen.

"Dar al-Ahd: Und es ist hier nicht erlaubt das Muwadah [Waffenstillstandsabkommen] zu den Kuffar [Ungläubigen] besteht durch einen Sulh [Friedensvertrag] und auch nicht, das verzichten auf Krieg, ausser man verzichtet darauf zum Vorteil der Muslime denn Allah sagt:

فَلَا تَهِنُوا وَتَدْعُوا إِلَى السَّلْمِ وَأَنتُمُ الْأَعْلَوْنَ وَاللَّهُ مَعَكُمْ وَلَن يَتِرَكُمْ أَعْمَالَكُمْ

_[47:35] So lasset (im Kampf) nicht nach und ruft nicht zum Waffenstillstand auf, wo ihr doch die Oberhand habt. Und Allah ist mit euch, und Er wird euch eure Taten nicht schmälern.

Weil Allah uns verpflichtet hat die Kuffar [Ungläubigen] zu bekämpfen bis der Diin [Glaube, Lebensweise] allein für Allah ist. Doch er verpflichtete uns nicht zum Frieden mit ihnen oder friedensverhandlungen, außer dann wenn wir dies benötigen. Er ta ala sagt:_
ُ فَاقْتُلُواْ الْمُشْرِكِينَ حَيْثُ وَجَدتُّمُوهُم

…dann tötet die mushrikin [Heiden, Nicht-Monotheisten im islamischen Sinn, also auch Christen], wo immer ihr sie findet[9:5]

وَقَاتِلُوهُمْ حَتَّى لاَ تَكُونَ فِتْنَةٌ وَيَكُونَ الدِّينُ كُلُّهُ لِلّه فَإِنِ انتَهَوْاْ فَإِنَّ اللّهَ بِمَا يَعْمَلُونَ بَصِيرٌ

_[8:39] Und kämpft gegen sie, damit keine Verführung mehr stattfinden kann und (kämpft,) bis sämtliche Verehrung auf Allah allein gerichtet ist. Stehen sie jedoch (vom Unglauben) ab, dann, wahrlich, sieht Allah sehr wohl, was sie tun.

Es ist für niemanden erlaubt einen Vertrag der Hudnah [zeitweiliger Waffenstillstand] abschzuschliesen auser für den Imam der Muslime oder seinem Stellvertreter. Und wenn wir auf unsere Zeit schauen inder es keinen Imam gibt so berücksichtigen wir keinerlei internationale Friedensverträge und dergleichen, die von ungläubigen Herrscher geschlossen wurden mit jenen Herscher die nicht mit der sharia über die Muslime richten und deshalb keinerlei Autorität für die Muslime darstellen."_

Ich denke, das erklärt so Einiges. Es handelt sich eindeutig nicht um eine Islam-Bashing-Seite, auf denen man die angeführten Koranzitate ja ebenfalls häufig findet - in der Absicht, Muslime pauschal zu diskreditieren. Das zitierte Posting wurde dort am 29.08.2008 eingestellt - es handelt sich also mit Sicherheit nicht um einen Trollversuch, sondern gibt offensichtlich tatsächlich die Meinung der Webseitenbetreiber wieder. Diskussionsbedarf zu dem Beitrag scheint auch keiner zu bestehen; kommentiert ist er ebenfalls nicht. Die Webseite hat nach Angaben der Forumssoftware 534 aktive Benutzer, im Moment sind etwa 120 Benutzer online.

Auf dem im Forum als Quelle des Zitates verlinkten Blog http://attibyaan.wordpress.com/ (At-Tā’ifah Al-Mansūrah – Die siegreiche Gruppe) findet sich noch mehr dieses Kalibers.

Anders als die ‚öffentlichkeitstauglichere‘ Webseite http://www.ahlu-sunnah.de ist der Domänenbetreiber von http://www.ahlu-sunnah.com über Whoisguard getarnt - klar, würde ich an deren Stelle auch machen. Es ist daher nicht ohne richterlichen Beschluss feststellbar, ob die Betreiber der beiden Domains identisch sind.

Freundliche Grüße,
Ralf

Intelligentes Kommentar. Demnach bin ich 5 mal am Tag Salafist. Und wehe du unterstellst mir ausserhalb der Gebetszeiten Salafist zu sein.

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Danke für deine Anerkennung Tychiades.

Dieser Forumseintrag ist wirklich traurig und zeigt unter anderem wie gefährliches Halbwissen und mangelnde Bildung den Islam in ein schlechtes Licht rücken lässt. Festzuhalten ist, dass der Poster ein nicht registrierter Nutzer war. Gleichzeitig aber auch dass die Forumsbetreiber diesen Post nicht löschen oder sich von ihm distanziert haben. Das kann entweder an mangelndem Interesse am Inhalt der Postings im Forum liegen oder aufgrund von Zuspruch seitens der Betreiber des Forums. Wenn man das Forum durchblättert, findet man zwar auch Postings die nicht von diesem Kaliber sind aber alles in allem macht mir das Forum den Eindruck eines unbewachten und ich finde es ein wenig übertrieben von diesem Posting auf alle User des Forums zu schließen. Ohne bestreiten zu wollen dass es auch anders sein kann. Nur eine Einschätzung von mir.

Grüße Aqib

Ich will erst einmal für mich klären, wie deine sophistische Argumentation geht.
Also - ich halte fest - Moschee auf deutschem, nicht-islamischen Boden - ist Haus des Vertrages. Wie ist das, wenn das Grundstück auf dem die Moschee steht von den Muslimen gekauft wurde? Ist das dann islamischer Boden oder deutscher? Also bei der Kirche ist das Kirchenboden - Gotteserde - allerdings darf man da auch keine Waffen vergraben.

Ich habe schon verstanden - die Scharia ist kein Recht - nach deutschem Verständnis. Das wollte ich ja nur klären. Damit gibt es auch keine Kompatibilität - womit auch - es gibt keine rechtsfreien Räume - also gilt hier immer deutsches Recht. Kompatibel ist nur deine Wunschvorstellung. Das wird praktisch gelöst, in dem Rechtswege beschritten werden.

Es gibt doch nur eine Lösung - entweder wir leben friedlich zusammen oder nicht.
Ansonsten bleibt nur Leben im Haus der Asche. Um mal deine blumigen Bildchen zu verwenden.

Do.

Mein guter Wille zwingt mich dir weiterhin eine Antwort auf deine sophistischen, sinnlosen Fragen zu geben.

Also - ich halte fest - Moschee auf deutschem,
nicht-islamischen Boden - ist Haus des Vertrages. Wie ist das,
wenn das Grundstück auf dem die Moschee steht von den Muslimen
gekauft wurde? Ist das dann islamischer Boden oder deutscher?

Deutscher Boden. Dort gelten Deutsche Gesetze, darauf kommt es an. Ich kann mir kein Land kaufen und die islamische Republik Aqibstan dort ausrufen. Das würde von Deutschland nicht anerkannt werden und zumindest bis zur Anerkennung steht dieses Territorial unter deutscher Flagge.

Es gibt doch nur eine Lösung - entweder wir leben friedlich
zusammen oder nicht.

Machen wir doch grad oder ?

Ansonsten bleibt nur Leben im Haus der Asche. Um mal deine
blumigen Bildchen zu verwenden.

Keine blumigen Bildchen von mir. Bedank dich bei Abu Hanifa.

Hi, Aqib,

Bedank dich bei Abu Hanifa.

Ich bedanke mich bei den Gebrüdern Grimm -.
http://www.internet-maerchen.de/maerchen/schwein.htm

Do.

[MOD] Bitte bemüht euch um Inhalt
Hallo,

also der Link zu den Gebrüdern Grimm hat das ganze so endgültig sinnfrei werden lassen, dass ich hier schließe. Wenn ihr euch hänseln wollt macht das bitte nicht hier im Forum.

Freundliche Grüße
fliegerbaer

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