Fangen wir mal ganz hinten an: die kreditgebende BBBank emittiert seit 2021 Pfandbriefe, mit denen sie sich besonders billig refinanzieren kann. Kredite, die dafür als Sicherheit dienen, dürfen maximal 60% des Beleihungswertes (also im weitesten Sinne „des Immobilienwertes“) ausmachen. Die zweite „übliche“ Grenze sind 80% vom Beleihungswert. Da enden meist die guten Konditionen. Mehr geht auch, wird aber im allgemeinen teurer.
Antwort also: es ist nicht unüblich. Unter 80% bzw. bis 60% wären aber für die Bank und den Kunden in mehrerlei Hinsicht vorteilhafter.
Zu trennen ist zwischen Kreditbetrag und der als Sicherheit eingetragenen Grundschuld. Wie schon erwähnt wurde, gibt es erst einmal keine Verpflichtung, den durch eine Grundschuld besicherten Kredit für den Erwerb einer Immobilie, deren Renovierung usw. auszugeben.
Was nicht unüblich ist:
einen Kredit nachträglich zu erhöhen
eine zweite oder dritte Grundschuld eintragen zu lassen
eine Grundschuld zu löschen und eine höhere eintragen zu lassen
Was nicht möglich ist:
eine bestehende Grundschuld zu erhöhen
Eine nacht
Nein. Über die Finanzierungskonstruktion ist m.W. nichts bekannt. Hier wird m.W. ständig über die Grundschulden argumentiert. Über die Kreditbeträge und wann wie viel für welchen Zweck ausgezahlt wurde, sagt das alles nichts aus.
Nein. Es wäre zwar ungewöhnlich, eine GS eintragen zu lassen, die den aktuellen oder geplanten Finanzierungsbedarf hinausgeht (weil teuer und in die Spielräume beschneidend), aber nicht verboten.
Als Fachmann, der ich nun einmal bin, finde ich die Berichterstattung höchst unseriös. Das, was ich bisher mitbekommen habe, ist in sich meist nicht schlüssig und teilweise auch offensichtlich falsch (siehe „Erhöhung Grundschuld“). Das Grundbuch, das übrigens nicht öffentlich ist, lässt nur Aussagen über Eigentumsverhältnisse und Belastungen (also z.B. Grundschulden) zu, nicht aber über die Höhe der ausstehenden Kredite oder gar deren Verwendung.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass eine Finanzierung den Kaufpreis übersteigt, wenn bspw. klar ist, dass umfangreiche Renovierungsarbeiten vorgenommen werden sollen, die auch gleich mit finanziert werden. Diese Renovierungen können den Wert einer Immobilie enorm erhöhen, was eine höhere Kreditvergabe rechtfertigen würde. Übersteigt der Finanzierungsbedarf den Kaufpreis bzw. den aktuellen Wert der Immobilie, kann es durchaus sein, dass für Teile der Finanzierung deutlich höhere Zinsen gezahlt werden müssen.
Auf Basis der Informationen, über die ich verfüge (und ich habe sicherlich nicht alles gelesen, was dazu geschrieben wurde), bin ich weiterhin der Ansicht, dass sich daraus irgendein Fehlverhalten einer der Akteure ableiten lässt. Dass die ganze Sache ein bisschen unüblich ist, will ich nicht bestreiten, aber daraus folgt nicht, dass es dafür keine vernünftige und legale Erklärung gibt.
Auch aus dem Umstand, dass da nun eine StA die Einleitung von Ermittlungen prüft, würde ich nichts ableiten.
Es ist wahrlich nicht so, dass ich in den letzten 30 Jahren den Eindruck gewonnen hätte, dass in den Justizbehörden Finanz- bzw. Kreditwissen übermäßig weit verbreitet wäre. Anekdote: ein Kollege und Freund hat seinerzeit als Zeuge bei einem moorhuhninduzierten Gerichtsverfahren wegen Betruges, Bilanzfälschung und Untreue ausgesagt und ist bald daran verzweifelt, Staatsanwalt und Richter wenigstens diejenigen absoluten Grundlagen von Bilanzen und Kreditgeschäft näherzubringen, die nötig waren, um seine Aussage zu verstehen.
Will sagen: bis da nicht endlich mal etwas wirklich belastbares präsentiert wird, das erkennbar auf ein Fehlverhalten hinausläuft, bliebe ich anstelle von Journalisten, Politikern und staunenden Zuschauern mal bei der Unschuldsvermutung, die selbst für so einen arroganten und blasierten Dummschwätzer wie Lindner gilt.