Der Text ist verständlich / Probleme mit der Satzstruktur

Da von mehreren von euch diverse Einwände kamen, einfacherweise nochmal hier.

Ich kann es nur so verstehen: Der Attributsatz
„16,000 Euri. die die Familie der Schwester zu Lebzeiten gegeben habe/hatte“
bezeichnet einen im Verlauf der Verhandlung abgeklärten Sachverhalt, der 1. nur auf.einer Zeugenaussage der Familie beruhen kann, und der 2. mit dem Inhalt der Anklage gar nichts zu tun hat. Ein Sachverhalt also nicht auf Zitatebene, sondern auf Autor- bw. Tatsachenebene.

Der Autor macht es an anderer Stelle seines Textes ja korrekt:

Das ist also auf Realitäts- bzw. Tatsachenebene und nicht auf Zitatebene ausgedrückt.

Allerdings verhaut er sich dann doch noch mit dem Konjunktiv: Er geht (korrekt) im Indikaitiv weiter: „wollte damals entscheiden“. Und nicht etwa „habe damals entscheiden wollen“. Dann aber heißt es „wer das Sorgerecht bekomme“. Hier funkt ihm also wieder der Zitat-Konjunktiv dazwischen. Es mu8 aber der Indikativ „bekommt“ oder „bekommen sollte“ dorthin (weil es offenbar immer noch nicht entschieden ist).

Im diskutierten Satz ist aber selbst, wenn man den Konjunktiv für richtig halten möchte, das „… bekommen habe“ falsch, denn es gehört dort das Plusquamperfekt hin (wie von @Kreszentia bereits angemerkt) .

Gruß
Metapher

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Ich sehe diesen Satz als nicht korrekt formuliert.
„Töten … wollte“ klingt, als ob der Schwager noch lebt.

Da es aber hier um eine Mordanklage geht, müßte der Satz meiner Ansicht nach:
„… dass er den Schwager getötet habe und damit den Tod der Schwester rächen wollte.“

heißen.
Bitte um Zustimmung oder Widerspruch.

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Volle Zustimmung :sunglasses:

Aber nicht zu deiner Korrektur. Denn daß er getötet hat, stand offenbar gar nicht in Frage: → „Eine Frau stirbt, ihr Bruder erschießt daraufhin ihren Partner

Der Satz: „Für die Staatsanwältin sind vier Mordmerkmale erfüllt“ deutet an, daß es ihr um eine Argumentation gegen die Verteidigung gehen dürfte, die vermutlich auf „Tötung im Affekt“ plädiert.

Eine Formulierung, die daher wohl treffender wäre, sollte daher lauten:
„Sie ist davon überzeugt, daß H. in einem Akt von Selbstjustiz gehandelt habe, nämlich daß er bereits mit der Absicht den Schwager zu töten nach Berlin fuhr, um damit den Tod der Schwester zu rächen.“

Wie auch immer: Jedenfalls ein weiterer Hinweis, daß der Autor mit korrektem sprachlichem Ausdruck auf zwei wackligen Füßen steht.