Da von mehreren von euch diverse Einwände kamen, einfacherweise nochmal hier.
Ich kann es nur so verstehen: Der Attributsatz
„16,000 Euri. die die Familie der Schwester zu Lebzeiten gegeben habe/hatte“
bezeichnet einen im Verlauf der Verhandlung abgeklärten Sachverhalt, der 1. nur auf.einer Zeugenaussage der Familie beruhen kann, und der 2. mit dem Inhalt der Anklage gar nichts zu tun hat. Ein Sachverhalt also nicht auf Zitatebene, sondern auf Autor- bw. Tatsachenebene.
Der Autor macht es an anderer Stelle seines Textes ja korrekt:
Das ist also auf Realitäts- bzw. Tatsachenebene und nicht auf Zitatebene ausgedrückt.
Allerdings verhaut er sich dann doch noch mit dem Konjunktiv: Er geht (korrekt) im Indikaitiv weiter: „wollte damals entscheiden“. Und nicht etwa „habe damals entscheiden wollen“. Dann aber heißt es „wer das Sorgerecht bekomme“. Hier funkt ihm also wieder der Zitat-Konjunktiv dazwischen. Es mu8 aber der Indikativ „bekommt“ oder „bekommen sollte“ dorthin (weil es offenbar immer noch nicht entschieden ist).
Im diskutierten Satz ist aber selbst, wenn man den Konjunktiv für richtig halten möchte, das „… bekommen habe“ falsch, denn es gehört dort das Plusquamperfekt hin (wie von @Kreszentia bereits angemerkt) .
Gruß
Metapher