Der Trunkenheitsfahrt verdächtigt

Hallo Leute, 

nehmen wir mal an, ein Auto mit 4 Insassen fährt in der Stadt.Sie bemerken, dass ihnen die Polizei folgt.Einer der Insassen (Hinten links, hinter dem Fahrer) sagt zu dem Fahrer er solle anhalten.Der Fahrer tut dies und der Insasse (hinten) steigt aus dem Fahrzeug aus und rennt weg. 
Die Polizei hält an, verfolgt und stellt den Flüchtigen. Der Fahrer und die weiteren Insassen fahren weiter. 
Jetzt behauptet die Polizei (2Beamte) der Flüchtige sei der Fahrer gewesen. Dieser hat ca. 0,8 Atemalkohol und beteuert seine Unschuld. Doof an der Sache, dass er keine Angaben zum Fahrer machen kann, da er ihn nicht Namentlich sondern nur über den Spitznamen kennt.Polizei glaubt ihm natürlich nichts und nimmt ihn mit zur Wache. Blut wird entnommen. Da er weder Ausweispapiere, Handy oder Führerschein mit hat, fahren die Beamten mit ihm nach Hause und ziehen seinen Führerschein ein. Die Person beteuert weiterhin seine Unschuld und gibt zur Aussage (handschriftlich im Polizei PKW) dass: „er nicht gefahren sei, den Fahren nicht kenne“. Er ist aus Panik und Angst vor einer Personenkontrolle geflohen. 

Der Flüchtenden hat sich noch in der Nacht über mehrere Kontakte die Telefonnummer des Fahrers besorgt und ihn angerufen. Dieser betätigt das er gefahren ist und zur Polizei geht und dies bestätigt. Die weiteren Insassen melden sich am nächsten Tag bei der Polizei als weitere Zeugen. 
Zusätzlich wurde am ursprünglichen Abfahrtsort von einer weiteren Person gesehen, dass nicht der Flüchtende gefahren ist, sondern der eigentliche Fahrer.  
Der Flüchtende hatte sein eigenen PKW ab abfahrtsort stehen lassen und gab dies ebenfalls an.
Mit was muss der Flüchtende rechnen ?
Wäre es trotzdem sinnvoll zum Anwalt zu gehen ?
Welchen Aussagen glaubt man mehr? Der heranfahrenden Polizei oder den Insassen ?  

Ich weiss es ist etwas kurios.

Hallo!

Habe mich schon beim ersten Formulieren dieser Frage gefragt "Kann das so abgelaufen sein ? "

Darf man nicht erwarten, die Polizei hat das Kfz-Kennzeichen und käme so selbst auf Halter, vermutlichen Fahrer und die Beifahrer als Zeugen ?

Und müsste man nicht erwarten, Polizei sieht, ob jemand an Fahrertür oder hinterer Beifahrertür aussteigt ?
Es muss doch mind. eine Zeitverzögerung geben, in der ein Beifahrer auf den nun angenommen leeren Fahrersitz umklettert und dann wegfährt. Das dauert.

Könnte sein, Polizei hat den Wagen einige Zeit aus den Augen verloren, sieht ihn dann aus einiger Entfernung gerade wieder abfahren und erkennt ein Person am Straßenrand.
Und bringt die Person aus irgendeinem nicht klaren Grund mit dem Wagen zu Zusammenhang.
Das würde aber nicht ausreichen.

Wie gesagt, es ist zu unklar, wie man diese Person als Fahrer verdächtigen konnte.

Mit den Zeugenaussagen sollte alles klar sein. Verfahren wird eingestellt.
Schließlich muss ein Beweis her, den sollte es aus der Beschreibung nicht geben.

Frage nach Anwalt ist doch wohl nicht ernst gemeint, oder ?  Man fragt sich ja, warum man noch nicht längst bei einem gewesen ist der die Akten eingesehen hat.

MfG
duck313

danke für die rasche Antwort.

Ich vermute ebenfalls, dass es einen zeitlichen Versatz gab.
Die Kernfarge war, welchen Aussagen der Staatsanwalt wohl mehr Glauen schenken wird.
Den 2 Beamten oder den 4Insassen. Der Fahrer war bereits bei der Polizei und hat gesagt dass er gefahren ist.
Ein Anwalt sehe ich auch zwingend als erforderlich. Auch aus dem Hintergrund das der Führerschein einbehalten wurde.

Hallo!

4 Zeugen bzw. einer davon der sich als Fahrer selbst angibt sind nicht per se glaubwürdiger/unglaubwürdiger als 2 Aussagen der Beamten.

Die Beamten müssen die ausgestiegene und weggelaufene Person eindeutig als Fahrer identifizieren und das auch beweisen, woran sie das festgemacht hatten.

Das heißt, entweder sie haben das Öffnen der Fahrertür gesehen und die Person dabei erkannt oder sie haben den Fahrer eben schon auf der Hinterherfahrt vorher deutlich erkannt.

Letztlich würde das Gericht die differierenden Aussagen bewerten müssen. Ob es sich um Schutzbehauptungen zur Entlastung des Festgenommenen handelt oder ob sie glaubwürdig sind.

MfG
duck313

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okay.
Zusätzlich wäre ja dann noch die Person, die gesehen hat wie das Fahrzeug losgefahren ist und vorallem wer gefahren ist.

Kopfkino
Ich sehe hier zwei Varianten:

A) Man steigt zu einer Person ins Auto, deren echten Namen man nicht kennt. Man sieht ein nachfolgendes Polizeiauto, bringt den Fahrer dazu, sein Fahrzeug abzustellen und flüchtet, obwohl man sich nichts vorzuwerfen hat, aus dem Auto und rennt weg.

B) Man führt als der, der am wenigsten getrunken hat, ein Auto mit seinen Kumpeln, sieht einen folgenden Polizeiwagen. Man haut ab, ein anderer Kumpel übernimmt das Auto und fährt weiter, die Polizei verfolgt natürlich den zu Fuß flüchtenden Fahrer und schnappt ihn. Der Fahrer nennt zunächst nicht den Namen der anderen Insassen, weil er sie nicht kennen würde. In Wirklichkeit ruft er sie an und einer stellt sich am nächsten Tag der Polizei als angeblicher Fahrer, was dank mittlerweile 0,0 Promille folgenlos bleibt.

Variante A: Da frag ich mich, warum die Kumpel weitergefahren sind? Wenn ich mit mehreren Bekannten unterwegs bin, dann einer völlig grundlos (?) vor der Polizei flüchtet - ja, dann fahr ich doch nicht weiter!

Ich würde Variante A daher als weltfremde Schutzbehauptung bezeichnen und hoffen, dass sich im Verhör der „zeugen“ Widersprüche zeigen werden. Reicht ja, wenn einer der Leute das Risiko einer Falschaussage vor Gericht nicht weiter mittragen will.

Hallo

Es gibt vieles auf der Welt, was man nicht sofort begreift, weil man vielleicht die Hintergründe nicht kennt.

Variante A: Da frag ich mich, warum die Kumpel weitergefahren sind?

Warum fragst du dich, wenn du genauso gut den UP fragen kannst, der es bestimmt besser weiß als du.

Wenn ich mit mehreren Bekannten unterwegs bin, dann einer völlig grundlos (?) vor der Polizei flüchtet - ja, dann fahr ich doch nicht weiter!

Es ist in dem Fall ja auch nicht von dir die Rede, sondern von anderen Leuten, die und deren Geschichte du nicht kennst,

Hoffen wir, dass der Richter etwas weitsichtiger ist als du.

Viele Grüße

Hallo,

A) Man steigt zu einer Person ins Auto, deren echten Namen man
nicht kennt. Man sieht ein nachfolgendes Polizeiauto, bringt
den Fahrer dazu, sein Fahrzeug abzustellen und flüchtet,
obwohl man sich nichts vorzuwerfen hat, aus dem Auto und rennt
weg.
Da frag ich mich, warum die Kumpel weitergefahren
sind?

Ein Grund wäre z.B. weil man als Fahrer gar nicht bemerkt hat, dass hinter einem ein Polizeiauto fährt und derjenige, der ausgestiegen ist einfach gesagt hat: „Setz mich bitte da vorne ab. Ich wohn an der Ecke. Und danke nochmal für’s Mitnehmen.“?
Nur ein Beispiel das mir spontan einfällt…

Grüßle,
Tinchen

Wenn ich mit mehreren Bekannten unterwegs bin, dann einer völlig grundlos (?) vor der Polizei flüchtet - ja, dann fahr ich doch nicht weiter!

Es ist in dem Fall ja auch nicht von dir die Rede, sondern von
anderen Leuten, die und deren Geschichte du nicht kennst,

Hoffen wir, dass der Richter etwas weitsichtiger ist als du.

Richter dürften schon manche Räuberpistolen gehört haben.
Die vom UP vorgetragene Geschichte hört sich m.E. unglaubwürdig an.

Wenn nur einer der Kumpanen von der gemeinsam erdachten Geschichte abweicht, dann wird es für alle anderen sehr, sehr ungemütlich.

Sollte sich die Geschichte aber so zugetragen haben, wie berichtet, dann ist einem betrunkenen Beifahrer kein Vorwurf zu machen.

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Ein Grund wäre z.B. weil man als Fahrer gar nicht bemerkt hat,
dass hinter einem ein Polizeiauto fährt

Das deckt sich halt bloß nicht, mit der Beschreibung im Originalposting: „Sie bemerken, dass ihnen die Polizei folgt …“

Gruß,
Max

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C) Der Fahrer war sturzbetroffen. Der Kumpel springt raus und läuft weg, damit die Polzisten ihm folgen und der Fahrer sich aus dem Staub machen kann. Deswegen erinnert sich der Kumpel auch zunächst nicht an den Namen des Fahrers, kann aber dann wundersamerweise nach der Ausnüchterungsfrist doch Kontakt herstellen …

Ich sehe das ähnlich wie Du: Die Variante A ist löchrig ohne Ende. Sofern die Beteiligten da keine wirklich überzeugenden Gründe für ihr Verhalten abgeben können, und falls sie sich dann auch noch in Widersprüche verwickeln, dürfte ihnen die Geschichte vor Gericht zerlegt werden. Und wahrscheilich zu recht. :smile:

Gruß,
Max

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C) Der Fahrer war sturzbetroffen. Der Kumpel springt raus und läuft weg, damit die Polzisten ihm folgen und der Fahrer sich aus dem Staub machen kann.

Er ist aus Panik und Angst vor einer Personenkontrolle geflohen.

Deswegen erinnert sich der Kumpel auch zunächst nicht an den Namen des Fahrers, kann aber dann wundersamerweise nach der Ausnüchterungsfrist doch Kontakt herstellen …

Der Flüchtende hat sich noch in der Nacht über mehrere Kontakte die Telefonnummer des Fahrers besorgt und ihn angerufen.

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