Hallo Leute,
nehmen wir mal an, ein Auto mit 4 Insassen fährt in der Stadt.Sie bemerken, dass ihnen die Polizei folgt.Einer der Insassen (Hinten links, hinter dem Fahrer) sagt zu dem Fahrer er solle anhalten.Der Fahrer tut dies und der Insasse (hinten) steigt aus dem Fahrzeug aus und rennt weg.
Die Polizei hält an, verfolgt und stellt den Flüchtigen. Der Fahrer und die weiteren Insassen fahren weiter.
Jetzt behauptet die Polizei (2Beamte) der Flüchtige sei der Fahrer gewesen. Dieser hat ca. 0,8 Atemalkohol und beteuert seine Unschuld. Doof an der Sache, dass er keine Angaben zum Fahrer machen kann, da er ihn nicht Namentlich sondern nur über den Spitznamen kennt.Polizei glaubt ihm natürlich nichts und nimmt ihn mit zur Wache. Blut wird entnommen. Da er weder Ausweispapiere, Handy oder Führerschein mit hat, fahren die Beamten mit ihm nach Hause und ziehen seinen Führerschein ein. Die Person beteuert weiterhin seine Unschuld und gibt zur Aussage (handschriftlich im Polizei PKW) dass: „er nicht gefahren sei, den Fahren nicht kenne“. Er ist aus Panik und Angst vor einer Personenkontrolle geflohen.
Der Flüchtenden hat sich noch in der Nacht über mehrere Kontakte die Telefonnummer des Fahrers besorgt und ihn angerufen. Dieser betätigt das er gefahren ist und zur Polizei geht und dies bestätigt. Die weiteren Insassen melden sich am nächsten Tag bei der Polizei als weitere Zeugen.
Zusätzlich wurde am ursprünglichen Abfahrtsort von einer weiteren Person gesehen, dass nicht der Flüchtende gefahren ist, sondern der eigentliche Fahrer.
Der Flüchtende hatte sein eigenen PKW ab abfahrtsort stehen lassen und gab dies ebenfalls an.
Mit was muss der Flüchtende rechnen ?
Wäre es trotzdem sinnvoll zum Anwalt zu gehen ?
Welchen Aussagen glaubt man mehr? Der heranfahrenden Polizei oder den Insassen ?
Ich weiss es ist etwas kurios.