bereits im november 2015 hat der personalrat des bamf sich mit einem offenen brief an herrn weise offiziell gewendet und auf systemische mängel
kein rechtsstaatliches verfahren möglich, „schnellschussqualifizierung“ der entscheider, verzicht auf identitätsprüfung, keine prüfung von personaldokumenten, „freie“ dolmetscher, usw.
hingewiesen. nachzulesen hier:
im aktuellen schreiben des personalrats vom 28.05.2018
[der text des offenen briefs s. unten]
wehrt sich der pr gegen die pauschalen vorwürfe, fordert eine überprüfung aller verfahren seit 2015 und begründet dies u.a. mit diversen vorgaben und anweisungen durch herrn weise, frau schmid und frau cordt wie
unterlassene schulungen und ausbildung
fehlendes 4-augen-prinzip
setzen von „produktivitätszielen“ zulasten qualität
sehr schwere vorwürfe werden hier vorgetragen.
nun stellt sich die frage, weshalb diese vorwürfe/anschuldigungen sowie die klärung der bis heute anhaltenden sachverhalte kein thema für einen parlamentarischen untersuchungsausschuss sein sollten.
nicht-öffentliche innenausschusssitzungen, deren hochgefilterten essenzen aus sicht der politiker dann den medien dünn und dürftig vorgetragen werden, werden den seit 2015 anhaltenden fehlern und den bürgern zustehenden auskunftspflichten nicht im ansatz gerecht.
sehr bedenklich auch, dass das kanzleramt aus der angelegenheit herausgehalten wird.
weshalb kommt der ausschuss nicht umgehend zustande und
wie steht ihr pro/contra untersuchungsausschuss?
pasquino
aktuelles schreiben des personalrats vom 28.05.2018:
Sondermitteilung des Gesamtpersonalrates zu den Vorgängen in Bremen und der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Asylbereich
Sehr geehrte Frau Cordt,
Herr Weise bot der Kollegin Josefa Schmid Hilfe an, erklärte aber: „Ich möchte nicht, dass Frau Cordt beschädigt wird“ („spiegel online“ vom 22.05.2018). Weiteren Pressemitteilungen waren die bekannten Schuldzuweisungen und unwahren Tatsachenbehauptungen – kein Qualitätsmanagement, kein Vieraugenprinzip, keine Führung etc. – zu entnehmen.
Wir fordern Sie auf, zu diesen einseitigen Schuldzuweisungen und wahrheitswidrigen Tatsachenbehauptungen von Herrn Weise Stellung zu nehmen. Für die jetzt in der Kritik stehende „Bearbeitung“ der Asylverfahren können nicht die Beschäftigten auf der Arbeitsebene des Amtes verantwortlich gemacht werden. Diese Asylbearbeitung verfolgte und verfolgt prioritär das vorgegebene Ziel pressewirksam signalisieren zu können: „Wir haben es geschafft“. Wir verwahren uns ausdrücklich dagegen, dass Kolleginnen und Kollegen durch Herrn Weise in ihrem Ansehen, ihrer Arbeit und ihrer Person „beschädigt“ werden!
Die aktuellen Vorgänge in Bremen sollen hier nicht weiter thematisiert werden. Hierfür ist die Staatsanwaltschaft zuständig und hierfür sehen wir auch die FÜhrung des Amtes nicht unmittelbar in der Verantwortung. Viele Kolleginnen und Kollegen haben allerdings kein Verständnis dafür, dass nach Bekanntwerden der Praxis in Bremen es offensichtlich an dem Willen zur Aufklärung und zu den gebotenen Konsequenzen mangelte. Diese Auffassung teilen wir. Auch wir können niemandem erklären, weshalb Frau B. ausgerechnet in der Qualitätssicherung bis zum Zeitpunkt der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft trotz aller Erkenntnisse eingesetzt werden konnte, während mittlerweile sämtlichen Bremer Kolleginnen und Kollegen ohne abschließende Untersuchungsergebnisse quasi unter Generalverdacht ihr Tätigkeitsbereich im Asylverfahren entzogen wurde.
Wir halten es für geboten klar zu stellen, dass für die berechtigte Kritik der Öffentlichkeit an der Arbeit des Bundesamtes nicht die Kolleginnen und Kollegen verantwortlich sind.
Die Kolleginnen und Kollegen werden pauschal dem Verdacht ausgesetzt, im BAMF herrsche Inkompetenz und Willkür. Richtig ist, dass bis heute den „Erledigungen“ absoluten Vorrang eingeräumt und die Qualität diesem Ziel vollständig untergeordnet wird. Wer teilweise unter Sanktionsvorbehalten z.B. drei, vier, fünf und mehr Anhörungen von Antragstellern aus Afghanistan oder dem Iran täglich durchführen lässt, verbunden mit entsprechenden Bescheidvorgaben nimmt Einschränkungen der grundgesetzlich normierten Rechtstaatlichkeit bewusst in Kauf.
Wir wollen dies an einem aktuellen Beispiel verdeutlichen, das ebenfalls Eingang in die Presse gefunden hat. So haben die Entscheider einer Außenstelle die vorgegebenen Produktivziele nicht erfüllt, weswegen die operative Leitung des Amtes entschieden hat, dass „sämtliche EASO-Schulungen und Sonderbeauftragtenschulungen“ (dies sind Grundschulungen) ausgesetzt würden. Mit anderen Worten: Nur wer ohne Schulung die Produktivziele – wie auch imrner – erfüllt, darf zur Grundschulung. Hierauf angesprochen wurde uns mitgeteilt,man habe dem Ziele der Verfahrensbeschleunigung den Vorrang gegeben. Soviel aktuell zur pressewirksam verkündeten „Qualitätsoffensive“.
Auch lassen die bisherigen Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich einer „lückenlosen Aufklärung“ die vön uns geteilte Vermutung zu, dass ein solches Interesse gerade nicht besteht. Wir fordern eine ernsthafte Aufklärung mit dem Ziel, die wirklich Verantwortlichen zu benennen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Kolleginnen undKollegen künftig ein in jeder Hinsicht rechtsstaatliches Verfahren gewährleisten können, ohne hierfür mit Sanktionen rechnen zu müssen.
Wir fordern Sie auf, alle sog. Führungskräfte zur Rechenschaft zu ziehen,
- die ein rechtsstaatliches Asylverfahren mittels entsprechender Vorgaben von Anhörungen und Bescheiden verhindert haben;
- die seit den Zeiten von Herrn Weise bis heute Anhörungen und Bescheide fehlerhafte Bescheide „durchgewunken“ haben;
- die bis heute Einarbeitungen, Schulungen etc. verhindert haben;
- die seit Mitte 2015 bis heute jegliche herkunftsländerspezifische Schulung verhindert haben;
- die bis heute ein rechtsstaatliches Verfahren im Zusammenhang mit der Prüfung von Rücknahme und Widerrufsverfahren verhindern.
Auch Ihre Behauptung, seit Ende 2017 sei zwecks „Qualitätskontrolle“ nun das Vieraugenprinzip erstmals eingeführt worden, ist falsch und setzt die Kolleginnen und Kollegen dem Verdacht aus, bis dahin habe Willkür geherrscht.
Bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahre 2005 gab es die Institution des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten, der gegen Entscheidungen des Bundeamtes klagen konnte. Danach wurde das Vieraugenprinzip verbindlich eingeführt; diese Prüfung wurde auch – auch in den Jahren 2015 bis 2017 – in jedem Asylverfahren dokumentiert.
Dieses Verfahren hatte sich bis Mitte 2015 auch bewährt, was man der Qualität der damaligen Anhörungen und Entscheidungen entnehmen kann. Ferner waren die damaligen Referenten und Referatsleiter auch in der Lage, diese Kontrollen auszuüben. Dies änderte sich schlagartig seit der Leitungsübernahme durch Herrn Weise und der Durchsetzung nicht tragbarer Zahlenvorgaben durch die Amtsführung. Diese Tatsachen haben aber nicht die Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsebene zu verantworten.
Nun sollen zudem sog. Teamleiter zur Qualitätsprüfung eingesetzt werden; hierzu wurde die notwendige Erfahrung (Berufsausübung) auf 18 Monate reduziert, mithin kann ein Jungbeamter auf Probe Teamleiter werden und übt somit eine Tätigkeit im Endamt (A 13g) dieser Laufbahn aus; dieses erreicht ein Beamter aus guten Gründen in der Regel frühestens nach zwanzig Jahren. Dessen ungeachtet ist der Teamleiter in erster Linie für die Produktivität seines Teams dem Leiter des operativen Bereichs verantwortlich. Für diese überaus verantwortungsvolle Aufgabe wäre eine langjährige Berufserfahrung unabdingbar, um die Qualitätsoffensive und das Vieraugenprinzip zu einem Erfolg zu verhelfen.
Auch für dieses Handeln sind nicht Kolleginnen und Kollegen verantwortlich.
Wir hätten nun im Rahmen von Rücknahme- und Widerrufverfahren die Möglichkeit, die Asylverfahren in einen rechtsstaatlichen Verfahren zu überprüfen. Wir reden von Hunderttausenden von Verfahren, in denen mutmaßlich die Identität nicht belegt wurde; dies betrifft nicht nur die Anerkennungen mittels Fragebögen.
Diese Möglichkeit wird jedoch – wie uns zahlreiche Entscheider berichten – aktuell mittels Dienstanweisungen verhindert. So sollen Personen mit Flüchtlingsschutz zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig sein soll. Wer zweimal dem Gesprächsangebot nicht nachkommt, bekommt einen positiven Vermerk. Es gibt die ausdrückliche Anweisung, „Papiere nicht anzufordern“.
Das zuständige Fachreferat des Bundesamtes votierte in einer – wie der Presse zu entnehmen ist – Vorlage vom 11.05.2018 für eine rechtskonforme Durchführung der Verfahren und kam zu dem Fazit, dass eine rechtskonforme Durchführung der Rücknahme- und Widerrufsverfahren und damit zu einer Ausschöpfung der Möglichkeiten nicht gewollt ist. Weiter wurde ausgeführt, dass die Durchführung von Widerrufsverfahren kein Instrumentarium der schnellen Erledigung von Fallzahlen sein sollte.
Die Welt (15.05.18) berichtete unter Bezugnahme auf diesen Bericht, die Widerrufsvefahren würden „zum großen Teil der Voraussetzung einer umfassenden rechtlichen Prüfung nicht gerecht“ werden. Sie würden zudem den einschlägigen Rechtsvorschriften widersprechen. Insgesamt hätten Stichproben gezeigt, dass „in der Mehrheit der Prüffälle“ keine Identitätsfeststellung vorgenommen wurde - „selbst wenn Hinweise auf eine andere Staatsangehörigkeit bereits nachträglich in die Erstverfahren eingearbeitet worden waren“. Unter den anerkannten Syrern und lrakern befinden sich demnach „auch Staatsangehörige anderer Länder wie zum Beispiel der Türkei“.
Die Kolleginnen und Kollegen sehen sich auch jetzt wieder dem Vorwurf ausgesetzt, auch diese Aufgaben rechtsfehlerhaft wahrgenommen zu haben. Hierzu wollen wir klarstellen, dass nicht der Bericht und dessen Veröffentlichung hierfür ursächlich sind. Ursächlich sind alleine die Dienstanweisungen, die die Leitung des Bundesamtes zu vertreten hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
im Namen der Kolleginnen und Kollegen appellieren wir an Sie, mit den Beschäftigten einen Neuanfang – und eines solchen Bedarf es – zu gewährleisten.
Dies setzt eine ernsthafte Überprüfung der Verfahren seit 2015 voraus. Dabei sind die Verantwortlichen – ungeachtet ihrer Funktionen – zu ermitteln. Dabei müssen die sog. Führungskräfte und nicht die weisungsabhängigen Mitarbeiter des Bundesamtes im Fokus stehen.
Künftig sollte der Qualität und nicht irreale Produktivleistungen absolute Priorität eingeräumt werden. Dies setzt allerdings gut ausgebildete Mitarbeiter voraus.
Wir wollen mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, im Rahmen von Rücknahme- und Widerrufsverfahren Fehler der Vergangenheit nach Möglichkeit zu korrigieren. Dies darf nicht wie bisher von Dienstanweisungen gezielt verhindert werden.
Nur auf diesem Wege wird das Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit und die Arbeit unseres Amtes wieder hergestellt. Hierzu bedarf es dem Mut zur Wahrheit, auch wenn wir uns vielleicht eingestehen müssen, dass wir es in dieser kurzen Zeit nicht geschafft hatten.
Mit freundlichem Gruß
Rudolf Scheinost
Vorsitzender
Paul Müller
sW. Vorsitzender