mal angenommen, man kommt jetzt zur Arbeit und findet an der Tür einen Zettel vom Hausmeister, in dem steht, dass man in der Büroküche nicht mehr kochen darf und dass der Herd raus soll. Ich weiß nicht, ob das etwas mit Corona zu tun hat oder was auch immer…
Kann man in dem Fall eine Mietmibderung verlangen? Außerdem kostet ja der Abbau u d die Entsorgung des Herds etwas. Kann man da noch etwas verlangen?
Wäre ich Mieter von Büroräumen mit einer „Büroküche“ und der Vermieter würde mir die typische Nutzung verbieten (es wird ja nicht tatsächlich gekocht, sondern doch wohl eher aufgewärmt, oder?), dann wäre meine Reaktion ein deutliches „Nö.“
Käme ein Hausmeister an, um den mitgemieteten Herd auszubauen, würde ich ihn freundlich aus meinen Räumen verweisen.
Im Gewerbemietrecht kann zwar viel mehr vertraglich geregelt werden als bei Wohnungsmietverträgen, ich halte es aber für exrem unwahrscheinlich, dass so ein Untersagungsrecht im Vertrag zu finden ist.
Mehr Informationen bitte…
Was wurde gemietet, was steht im Vertrag? War die Küche schon von Anfang an eingebaut oder vorgesehen?
Anekdote: mein Bruder hatte einen Kollegen, der Meister des Schmeidehandwerks war (2 m groß und mindestens so breit, Hände wie Bratpfannen und Oberarme wie andere noch nicht mal Beine haben). Dem wollte so eine Person Vorschriften machen. Schmiedemeister fragte den Typen: wer bist Du denn? Ich bin der Hausmeister Ich wusste gar nicht, dass jetzt auch schon Häuser einen Meisterbrief bekommen können.
Gewerbemietverträge funktionieren anders als Wohnraummietverträge. Da kann man deutlich mehr frei aushandeln. Daher lohnt aus meiner Sicht auch als erstes ein Blick in diesen Vertrag.
Als zweites könnte man den Hausmeister fragen, was es damit auf sich hat und warum er einen Zettel an die Tür hängt, statt das persönliche Gespräch zu suchen.
Und dann könnte man ihm auch freundlich bescheid geben, dass solche Änderungen doch bitte in der üblichen schriftlichen Form vom Vermieter kommen sollten.
Ich habe schon Hausbesorger erlebt, die sehr auf Ordnung, Sauberkeit und vor allem gutes Miteinander achten. Ich habe aber auch schon Typen erlebt, die mein Stereotyp für Blockwarte und ABV erfüllten.
Anhand dieser Kategorisierung würde ich die weiteren Schritte ausrichten.
Erstens: der Hausmeister ha t nichts zu melden, das ist Sache des Vermieters.
Zweitens: er soll künftig diese Mitteilungen auf dem Klopapier schreiben, damit der Wisch auch entsprechende Verwendung finden kann.
Ich finde die Geschichte zwar auch kurios, und kann mir da nur mit etwas Phantasie einen Reim drauf machen, aber bevor man hier voll auf Contra geht, und dem Hausmeister Blockwart-Allüren bescheinigt, sollte man zunächst mal vom Vermieter eine Begründung für diese Geschichte verlangen. Auf der Basis ist dann zu entscheiden, wie man sich verhält.
Ich bin zwar auch skeptisch, aber so vollkommen unmöglich ist es nicht, dass es da durchaus eine sachliche Begründung geben mag, die man akzeptieren muss. Nehmen wir z.B. mal an, der Vermieter hat Ärger bzgl. Brandschutz bekommen, und muss hier schlicht und ergreifend eine behördlich verfügte Maßnahme umsetzen. Dann sind ihm die Hände gebunden, und er darf die Nutzung der Kochnischen nicht weiter gestatten. Dann kann man sicherlich darüber sprechen, inwieweit dies auf die Miete oder den Bestand des Mietvertrages durchschlägt (reduzierte Miete/Kündigungsmöglichkeit mit kurzer Frist/…), aber das wird einem die Küche auch nicht erhalten.
Hätte, hätte Fahrradkette. Hätte er natürlich tun sollen, ändert aber im Zweifelsfall nichts an der Tatsache, dass es mit der Kocherei tatsächlich vorbei sein kann, wenn der Vermieter selbst hierüber gar keine Dispositionsfreiheit mehr hat, weil er irgendwelche öffentlich-rechtlichen Anordnungen umsetzten muss.