Hallo Ralf,
für die Haushaltebefragung werden Wohnanschriften in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern zufällig ausgewählt. An diesen Anschriften werden dann alle Bewohner befragt. Wenn also der Zufallsgenerator „Bahnhofstr. 15“ liefert und in der Bahnhofstr. 15 zufällig ein Hochhaus mit 200 Bewohnern steht, dann werden auch alle 200 Bewohner befragt. Liefert der Zufallsgenerator dagegen stattdessen Bahnhofstr. 13 und da steht ein Einfamilienhaus mit 1 Bewohner, dann wird nur dieser eine befragt. Allerdings haben Adressen, an denen viele Bewohner gemeldet sind, eine viel höhere Wahrscheinlichkeit, ausgewählt zu werden und so kann es auch gut sein, dass zwei oder mehrere benachbarte Anschriften mit vielen Bewohnern ausgewählt werden und somit der Eindruck entsteht, dass das „ganze Viertel“ befragt wird.
Die Sozialstruktur spielt bei der Auswahl aber keine Rolle, d.h. es gibt für Hartz-4-Empfänger grundsätzlich keine gesteigerte Wahrscheinlichkeit, ausgewählt zu werden, wenn man von der Tatsache absieht, dass Hartz-4-Empfänger tendenziell eher in größeren Orten wohnen und nur dort die Befragungen stattfinden und dass sie tendenziell auch eher in Häusern mit vielen Wohneinheiten wohnen und diese Häuser eher befragt werden als Häuser mit wenigen Bewohnern.
Die Frage „Haben Sie versucht, eine Arbeit zu finden?“ hat nicht die Intention festzustellen, ob sich ein Arbeitsloser um Arbeit bemüht, sondern ob eine Person überhaupt als arbeitsuchend zu betrachten ist. Es gibt ja auch viele Leute, die gar keine Arbeit suchen, weil sie Hausfrau, Privatier, Rentner etc. sind.
Abgesehen davon werden die Daten nur zu statistischen Zwecken verwendet, d.h. es geht darum, ein Abbild über die Größe, Zusammensetzung und Erwerbstätigkeit der Bevölkerung zu finden und nicht darum, einzelne Leute zu kontrollieren.
Es gibt auch das sog. Rückspielverbot, das bedeutet, dass die Daten nicht an Behörden oder Ämter weitergegeben werden, sondern nur für die Anfertigung der Statistik. Weiterhin müssen alle Erhebungsbeauftragten eine Verpflichtungserklärung unterschreiben und machen sich mit jeder Informationsweitergabe strafbar. Mitarbeiter kritischer Bereiche (Polizei, Ordnungsamt, Arbeitsagentur, Arge-Sachbearbeiter, Meldeamt, Finanzamt etc.) dürfen zudem nicht als Erhebungsbeauftragte eingesetzt werden, weil es sonst z.B. in der Tat passieren könnte, dass der Bewilliger Deines ALG 2 plötzlich in Deiner Wohnung steht und siehst, dass Du Vermögenswerte ohne Ende hast und dann auch noch angibst, überhaupt keine Arbeit zu suchen. Diese Erkenntnisse dürfte er dann zwar nicht verwenden, d.h. er müsste so tun als habe er nichts gesehen, trotzdem könnte es hier zu Interessenskonflikten kommen und das will man von vornherein ausschließen. Die Leute sollen ja auch ehrlich antworten und das geht nur, wenn keine Angst haben, brauchen dass ihre Angaben gegen sie eingesetzt werden.
Viele Grüße Christian