Der Zwangsexmatrikulation Entgehen?

Hey hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen wäre echt super
also der Hintergrund habe Studiere Bwl im 4ten semester und habe nach dem ersten Semester voll den knick bekommen
heisst im klartext im zweiten semester und dritten semester keine klausur bestanden (hatte wirklich probleme freundeskreis, exfreundin aber naja ist ja keine entschuldigung)

In diesem Semester war bisher aber alles gut , habe die Vorlesungen besucht war leider während des ersten Klausurtermin mit fieber im bett und dachte mir ich schreibe die im zweiten , mich daher auch nicht für die klausuren angemeldet

aber jetzt hat mich nen kumpel drauf hingewiesen das in der BPO folgendes steht
„wenn Studierende mehr als zwei Semester hintereinander keine Prüfungsleistungen erbracht
haben.“

was auf deutsch heisst wenn ich die klausuren nicht bestehe fliege ich oder ?

ich weiss im endeffekt bin ich es auch selber schuld
würde nur gerne wissen ob es da noch nen weg gibt das ganze zu vermeiden

einerseits bin ich gut auf die prüfungen vorbereitet anderseits habe ich jetzt totalen schiss, da bwl genau das richtige für mich war und jetzt wo ich den ganzen stress hinter mich gelassen habe totale angst habe zu fliegen

Hallo,

ich kenne den genauen Passus in deiner Prüfungsordnung nicht, aber so wie du es schilderst, heisst es genau das.

Ansonsten wende dich einfach an deine Studienberatung oder dein Prüfungsamt, nur die können dir korrekt und verlässlich helfen!

Hallo,

ich würde einfach mal beim Prüfungsamt anrufen und die Sache klären. Vielleicht machen Sie eine Ausnahme. Ist doch auch für dich besser, wenn du über Fakten verfügst und dir nicht über Dinge Gedanken machst, die vielleicht gar nicht so schlimm sind.

Mareike

Schonmal danke für deine Antwort

also ja das ich exmatrikuliert werde, wenn ich die jetzt nicht bestehe ist mir klar

nur gibt es denn nicht noch irgendwie eine möglichkeit dem ganzen zu entgehen wenn ich scheitern, wie z.b krankschreiben (wobei ich da nicht begeistert davon bin)
laut nem komilitone wäre ich dann im nächsten semester und könnte dann wieder von beiden prüfungsterminen gebrauch machen, was natürlich sehr viel druck von mir
nehmen würde oder irgendnen so nen härteanfallantrag wovon der mir erzählt hat ?

eine andere frage wäre ob eine exmatrikulation wegen keinen leistungsnachweis einer exmatrikulation wegen scheitern im dritten versuch gleichzusetzen ist ???
sodass ich zur not auf ein ähnlich wirtschaftsfach umsatteln kann

Härtefallantrag stellen. Nähere Informationen dazu im Studienbüro oder bei Kommilitonen.
Viele Grüße,
Peter

Warst du denn (wirklich) krank? Das ganze muss amtsärzlich begutachtet werden, insbesondere bei so langer Dauer und wenn du ein Semester gutgeschrieben bekommen möchtest. Es reicht natürlich nicht aus, einfach mal zum Hausarzt zu laufen…

Liegt ein Härtefall vor? Härtefälle sind sowas wie verstorbene Angehörige, das Pflegen anderer Personen, Kinder bekommen usw. Nach deiner Schilderung liegt das nicht vor, damit kommt es also auch nicht in Frage.

Ansonsten kann ich mich nur wiederholen: Wende dich an die Studienberatung, das sind nette Menschen und die wollen dir auch helfen - die Uni will dich nicht loswerden, denn ohne Studenten wären sie keien Uni. Die helfen dir also wirklich und kennen auch alle Ordnungen vor Ort.

ja das mit dem krank schreiben war auch nur so ne idee von nem komilitonen bin selber dagegen (da ich mir denke das es schon sehr auffällig wäre wenn ich ausgerechnet bei so ner klausur dann fehle)

also werde jetzt mal am besten für heute noch ein termin mit der studienberatung vereinbaren… habe nur ein totalen schiss davor das so ein satz kommt wie „ja entweder sie bestehen ihren klausur oder fliegen“

was mich am meisten nervt ist , das ich letztes semester nicht ein einfachen 5min vortrag gehalten habe , der mir schon ein schein gebracht hätte
naja shit happens wenn ich jetzt pech habe steht die schwerrste zeit meines lebens vor mir

Hallo,
so wie sich das anhört hätte ja auch nur eine einzige Prüfungsleistung pro Semester ausgereicht. Das ist ein bißchen schade.
Die zweite Klausurphase im April müsste aber eigentlich noch zu dem jetzigen Semester gehören. Also nicht zu spät. Gut wäre wen Du für die Zeit wo Du Fieber hattest ein Atest hättest oder vielleicht auch noch nachträglich bekommst sofern Du bei einem Arzt warst.
Wenn Du Dich aber jetzt für die Prüfungen noch anmelden konntest ist ja auch alles gut. Im schlimmsten Fall solltest Du Dich schnellst möglich mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen. Ich würde die Sprechstunde abwarten und persönlich hin gehen. Das sind in der Regel auch nur Menschen und schließlich gibt es immer noch Härtefallregelungen und Freischüsse etc.

Mehr kann ich Dir dazu auch nicht sagen.
Viel Erfolg

Wenn es in der Prüfungsordnung steht gibt es meiner Meinung nach keinen anderen Ausweg als die Exmatrikulation.
Ich glaube auch kaum, dass man da noch etwas machen kann.

ja das schlimme ist ja die prüfungsphase ist in 2 wochen bei mir schon studiere an ner privaten fh
was mich am meisten abfuckt wollte in der zeit wo es bei mir persöhnlich drunter und drüber ging ne hausarbeit und vortrag abgeben (die fertig sind) und mir zwei scheine gebracht hätten aber laut dem prof war ich eine woche zuspät dran …

der beste fall wäre wenn ich die vielleicht noch nachrreichen könnte , worauf ich auch hoffe (meine bei ner privat fh zahlt man ja schon relativ viel geld, da können die ja vielleicht mal ein auge zudrücken)

der druck bei den klausuren wäre mir schon fast zu hoch vorallem wüsste ich auch nicht wie ich das angehen sollte , alles auf eine klausur setzen oder doch lieber mehrere schreiben …

naja dir auch danke für deine hilfe

Ich denke, dass man schon eine Lösung finden wird! Irgendwie wird sich das regeln, also noch etwas abwarten und dann mal hören, was die sagen…

Wer so geext wird, ist für den Studiengang in der BRD gesperrt. Besser ist es erstmal sich dort beraten zu lassen und ggfs. selbst rauszugehen. Damit bleibt der Prüfungsanspruch erhalten, um evtl. später woanders nochmal zu studieren.

Hallöchen,

tja, scheint so, als wär da einiges schief gelaufen. Ich würde mir an deiner Stelle mal selbst die Studien- bzw. Prüfungsordnung zu Gemüte führen und nicht auf Hörensagen von Freunden gehen. Und falls dann noch detaillierte Fragen bestehen sollten, kann dir sicherlich die Studienberatung bzw. das Prüfungsamt selbst helfen.
Man kann unter bestimmten Vorraussetzungen einen Antrag auf Härtefallregelung stellen. Aber ob da private Probleme reinfallen wär ich mir nicht sicher.

Gruß anische

Wenn das so in der Prüfungs-/Studienordnung steht, ja. Wobei zu klären ist, wie „keine Prüfungsleistungen erbracht haben“ zu verstehen ist. Ist damit auch das Schreiben und Nichtbestehen gemeint oder nur, wenn man gar nicht schreibt? Wenn letzteres der Fall wäre, wäre das doch kein Problem, oder?!?

Grüße,
Christian

Hi cologne,

mal im student service center nachfragen? mit dem prof reden? ansonsten gibts für sowas doch die astas und studiengangsvertreter. sonst weiß ich auch nichts…

lg falaz

Das ist natürlich alles blöd gelaufen. Ich kenne jetzt leider nicht deine BPO, an welcher Uni studierst du denn, aber bei uns ist es beispielsweise so, dass man für jede Klausur 3 Versuche hat, hat man ein Attest, dann wird die verpasste Klausur nicht als Fehlversuch gewertet.
Bei dir scheint das alles ein bisschen anders zu sein. Der Satz aus deiner BPO scheint soweit ja richtig zu sein, mehr als 2 Semester keine Prüfungsleistung erbringen-das ist oft so. Ich würd aber mal zum StugA/zur Fachschaft deines Studiengangs gehen, mal dort nachfragen oder zur Fachbereichsleitung. Vor der Exmatrikulation gibt es aber meiner Meinung nach eh noch die Möglichkeit, den Prüfungsausschuss zu befragen, das geht auch über die Fachschaft, dort könntest du dann nochmal die Gründe für deine nicht erbrachten leistungen erklären und dieser Ausschuss fällt dann die letztendliche Entscheidung. Viel Glück schonmal!

Hallo cologne_1988,

sorry, um Dir eine Antwort zu geben müsste ich raten. Ich würde bei dem entsprechenden Lehrstuhl nachfragen.

Ich habe von solch einer Regelung noch nie etwas gehört und auch nicht gelesen. Halte es für recht unwahrscheinlich, da man ja auf der Uni früher 10 Semester Zeit hatte.

Also ich muss passen - sorry!

Wünsche viel Erfolg!

Grüße
Steffen

Hallo,

leider blicke ich nicht so ganz durch, ob du jetzt schon in diese Regelung hinein fällst.
Vielleicht hast du ja noch eine Chance, wenn du dieses Semester zum Nachschreibetermin für die Klausur, zu der du krank warst, antrittst und sie unbedingt bestehst.

Ich würde dir empfehlen, zur Fachstudienberatung zu gehen und die Lage zu schildern. Dort kann man dir sicher sagen, ob und ggf. wie du die Exmatrikulation umgehen kannst.

Viel Erfolg!
LG

Hi cologne_1988,

hey, deinen Text kenne ich fast haargenau. So ist es mir auch ergangen! Nur leider mußte ich dann mein Studium beenden…

Damit es be dir nicht soweit kommt, mein „eindringlicher“ Rat: Studier deine Prüfungsordnung GENAU, frag bei unklaren Paragraphen die Studienberatung vor Ort oder besser, das jeweilig zuständige Prüfungsamt!!!

Die Regeln sind gnadenlos, wenn du eine Prüfung wegen bestimmter Fristen hättest schreiben müssen, du aber der Meinung bist, bspw. bis zum 4. Semester dir noch Zeit lassen zu können.

Der Brief des Prüfungsamtes mit der Exmatrikulation ist nicht schön zu lesen!!

Also stell Mädels-Schau, Playstation zocken und den nächsten Saufabend mal hinten an und check dein aktulle Prüfungsordnung.

Alles Gute, kittekat_erna

Hallo:
ist die Frage noch aktuell oder hat es sicch erledigt?

Liebe Grüße
Samarinha