Lieber Sebastian,
zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass ich kein Rechtsanwalt sondern „lediglich“ Jurist bin. Daher darf und kann ich Dir hier keinen verbindlichen Rechtsrat erteilen.
So wie sich Deine Anfrage anhört, hat der gegnerische Anwalt Dir entweder mit einer Strafanzeige gedroht oder Dir bereits mitgeteilt, eine solche erstattet zu haben.
Ich kann Dir mitteilen, dass die Frage, ob es sich bei einer Aussage um eine Beleidigung handelt, auf alle Umstände des Einzelfalls ankommt, die Du mir hier nicht geschildert hast und die in einem solchen Forum auch wohl kaum geschildert werden können.
Wenn Du also lediglich geschrieben hast, dass es dem Anwalt wohl „scheiß egal“ ist, wie viel Geld Dir noch verbleibt, so würde ich das a priori mal nicht als Beleidigung einstufen. Anders könnte dies zu bewerten sein, wenn Du Dich in Deinem Schreiben auch noch sonst abwertend geäußert hast - es kommt aber auf den Zusammenhang an. Insoweit würde ich die Referenz an die katholische Kirche ebenfalls nicht als Beleidigung auffassen, soweit Sie lediglich auf seine mangelnde Rücksichtnahme anspielt.
Im Übrigen würde ich mir an Deiner Stelle keinen Kopf machen - ich würde das Ganze eher locker sehen. Denn selbst wenn man hier den Tatbestand einer Beleidigung als erfüllt ansehen würde, könnte dieser durch das Vorverhalten des Rechtsanwalts gerechtfertigt sein.
Je übler und unprofessioneller dessen Auftreten, desto eher ist Deine Reaktion gerechtfertigt. Und selbst wenn man davon ausginge, dass Deine Reaktion den Tatbestand einer nicht gerechtfertigten Beleidigung darstellte, handelt es sich hierbei um eine solche Lapalie, dass ich denke, dass die Staatsanwaltschaft Dich - wenn überhaupt - höchstens anhören wird.
Wenn Du Dich gegenüber der Staatsanwaltschaft wie mir gegenüber äußerst, würde ich schätzen, dass zum Einen Deine Reue in Form einer unverzüglichen Entschuldigung als auch die Tatsache, dass sich die Angelegenheit nicht in der Öffentlichkeit abgespielt hat, berücksichtigt werden würde. Ich würde in einem solchen Fall darauf tippen, dass das Verfahren entweder wegen Geringfügigkeit oder aber gegen eine geringe Zahlung von vielleicht ca. EUR 100,- eingestellt werden würde.
So, ich hoffe, Dir ein wenig geholfen zu habe und wie gesagt, nicht verrückt machen lassen!
H.K.