Deutsch werden

ich bin 15 jahre alt und werde in ein paar wochen 16.
Ich bin nicht in Deutschland geboren, lebe jedoch schon seit 5 jahren
hier, kann perfekt deutsch und möchte auch deutsche werden.Mein
Stiefvater ist deutsch hat mich aber nicht adoptiert.
Hier in deutschland bekommt man ja mit 16 den personalausweis.
ich habe zurzeit einen litauischen kinderausweis.
muss ich um deustche werden zu können einen einbürgerungstest machen,
obwohl ich noch unter 16 bin ? ich hab gehört dass man das nicht
muss!
und wenn ja wie viel würde das kosten ?
für deutsche staatsbürgerschaft würde ich meine litauische auch
aufgeben. ach und müssen meine eltern auch umbedingt damit
einverstanden sein ?
oder beide elternteile ?

Ich Danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort !
MfG Greta Kisonaite

Hallo Greta
Mach Dir keine Sorgen wegen dieses Einbürgerungs-Testes.
Du sprichst/schreibst ja so gut Deutsch, dass der für dich kein Problem darstellen düfte.
Gruß,
Branden

Hallo Greta,

wenn du hier in Deutschland deinen Schulabschluss machst, brauchst du keinen Einbürgerungstest machen.

Wer dir bei der Einbürgerung helfen kann, erfährst du bei deiner Gemeinde/Stadtverwaltung.

grüße
dragonkidd

Statsangehörigkeit durch Geburt
Ohne hier ein neues Thema eröffnen zu wollen:

Stimmt es tatsächlich dass man nur in Deutschland und Östereich nicht durch die dortige Geburt automatisch Staatsbürger wird? Selbst wenn es noch fünf andere Länder gibt in denen das so wäre, es würde mich doch sehr überraschen.

Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft
Hi

Stimmt es tatsächlich dass man nur in Deutschland und
Östereich nicht durch die dortige Geburt automatisch
Staatsbürger wird?

In Österreich reicht es nicht im Land geboren zu sein. Es muß mindestens ein Elternteil die Staatsbürgerschaft haben, damit das Kind „automatisch“ Österreicher wird.

http://www.help.gv.at/Content.Node/26/Seite.260410.html

Weiteres zum Thema:

http://www.help.gv.at/Content.Node/26/Seite.260400.html

Gruß
Edith

Mach Dir keine Sorgen wegen dieses Einbürgerungs-Testes.
Du sprichst/schreibst ja so gut Deutsch, dass der für dich
kein Problem darstellen düfte.

Ich würde aber trotzdem vorher dafür lernen. Die meisten Deutschen würden ihn aus dem Stehgreif nicht oder nur knapp bestehen. Der Test ist dazu da, dass man sich mal mit den Fragen über das Land beschäftigt hat.

Bei viele Fragen könnte ich auch nur raten:

In welchem Jahr ist das Grundgesetz in Kraft getreten?

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen. In welchem Alter beginnt die Schulpflicht, wann endet sie?

Wann wurden sie (= die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland) gegründet?

Welches Wappen (von 4 zur Auswahl) gehört zum Bundesland Hessen?
(Obwohl ich jetzt 8 Jahre in Hessen lebe, habe ich mich noch nicht mit dem Wappen beschäftigt.)

etc.

Gruß
Tilo

Hallo!

Nein, das stimmt nicht. Es gibt mehrere Länder, bei denen das so ist.

Gruß
Tom

Ohne hier ein neues Thema eröffnen zu wollen:

Hast Du aber :wink:

Hi,

nun kommt eine ganz kuriose Geschichte von ewrig gestern.

Es gab mal ein Land, welche Expansionsgelüste verspürte.

Zu dieser Zeit dachten viele Länder so.

Und sie hatten Kolonien weit weit weg und in diesen Kolonien lebten und arbeiteten natürlich auch Menschen aus diesen Expansionsländern.

Und gelegentlich wurde dort dann auch mal, von den Expansionslandbürgern, ein kleines Nachwuchs-Menschlein geboren.

Aber wie? Sollte dieser neue Erdenbürger etwa allein dadurch, dass es, durch Zufall, in einem fremden Land (o.k., o.k., es waren Kolonien, aber immerhin fern ab) geboren wurde, allein die dortige Staatsbürgerschaft erhalten?

Und was, wenn die Eltern in das Heimatexpansionsland zurück kehren wollten - sollte dieser neue kleine Erdenbürger etwa zurück gelassen werden?

Das durfte nicht sein und ausserdem brauchte das Expansionsheimatland ja auch immerzu Soldatennachwuchs (ja, auch damals schon - für die grossen Boote mit den noch grösseren Kanonen).

Und so wurde ein Gesetz geschaffen, welches garantieren sollte, dass Nachkommen von Expansionsheimatlandbürgern automatisch und immer, durch die Abstammung (Blutlinie) begründet, ein immerwährendes Recht auf die Expansionsheimatlandstaatsbürgeschaft bekämen und damit auch das Recht in diese Expansionsheimatländer zurück zu kehren.

Nun, die Zeit verging und diese Staaten gab es schon bald so nicht mehr.

Und die Bürger der Expansionsheimatländer mussten zurück aus den Kolonien. Bei manchen Ländern früher, bei anderen später.

Gut, dass die Einreise problemlos geregelt war. Sie kehrten „heim“.
Das Gesetz hatte seine Bestimmung erfüllt.

Aber dann geriet dieses Gesetz in Vergessenheit, denn niemand brauchte sich mehr darauf zu berufen.

Und es ergab sich Ungeheuerliches. Die Menschen in ein paar wenigen dieser Länder hatten die Schnauze vom grossen Kriegspielen noch nicht voll bekommen und so zettelten sie den grössten Krieg bis dahin an. Aber zuvor brauchten sie Soldaten und da traf es sich gut, dass man problemlos aus den neuen eroberten Gebieten einfach junge Männer nehmen konnte und in die eigene Armee einfügen konnte - es waren keine Fremden, denn bei so Vielen konnte eine Abstammung nachgewiesen werden. Das war keine Überraschung, denn über Jahrhunderte zuvor waren sehr sehr viele Vorfahren in genau diese nun eroberten Länder ausgewandert. Nach der Blutlinie waren es genau die Richtigen. Dennoch gingen ihnen bald die jungen Männer aus, welche man zu Soldaten machen konnte. Und so erhielt das Gesetz einen kleinen Zusatz, welcher besagte, dass man auch dazu gehöre, wenn der Vater, ach was, sie nahmen gleich den Vater des Grossvaters (also drei Generationen zurück), dazu gehörte. Dass dies alles in krassem Widerspruch zu den Altvorderen (so vor etwa 2000 Jahren) stand, auf welche sich sich immer gern beriefen, juckte niemanden. Jene Altvorderen meinten nämlich, dass, wer mit ihnen ginge auch zu ihnen gehöre. Durch dick und dünn. Man konnte sich ihnen anschliessen und gehörte dann und damit zu ihnen - bis man sich eben wieder von ihnen trennte. Ja, so dachten die Altvorderen und sie hatten sogar ein Sprichwort, welches sich bis heute gehalten hat (aber kaum jemand kennt noch den Ursprung und den Gedanken dahinter). Es lautet: Mitgegangen - Mitgefangen.

Nun, auch dieser Krieg ging verloren (Kriege gehen immer verloren) und wiederum kamen viele „heim“.

Das Gesetz konnte nun schlecht abgeschafft werden, denn plötzlich brauchte man es nochmal (für die „Heimkehrer“).

Und es gab einen neuen Staat. Nun endlich wollte niemand mehr Krieg spielen und dieses unseelige Gesetz geriet abermals in Vergessenheit.
Aber dann war so ein dicker grosser Schelm an der Spitze einer korrupten Regierung und die nächste Wahl drohte verloren zu gehen. Da erinnerte sich jemand an dieses alte Gesetz und der grosse dicke Schelm, welcher irgendwie an eine Birne erinnerte, ging hin und sagte in etwa „…so kommet doch „nach hause“…“. Und sie kamen. Und fast alle die kamen konnten irgendwie nachweisen (auf welchen Papieren mit welchen Stempeln auch immer), dass sie einen Vorfahren aus diesem Land hatten. Und mit ihren Wahlstimmen ermauschelte sich der dicke und grosse Schelm eine dritte Amtsperiode (die zweite, davor hatte er sich mit der Banane erschlichen).

Und das Gesetz hatte seine Schuldigkeit weider einmal im Sinne der Regierenden getan. Und immer noch wurde es nicht abgeschafft.

Und so gibt es heute nur noch eine Handvoll Länder, welche diese sogenannte „Blutabstammung“ oder Auch „Blutlinie“ kennen.

Ich mag mich täuschen, aber ich meine heute sind es die Länder Deutschland, Österreich, die Türkei und auch Israel, in welchen ein neuer Erdenbürger nicht automatisch das Recht auf diese Staatsbürgerschaft erwirbt, weil er dort das Licht der Welt erblickte. Er muss wohl mindestens einen Elternteil mit dieser Staatsbürgerschaft haben.

Sicherlich weiss es irgendwer hier besser - dann bitte ich um Korrektur, denn ich bin auch immer lernbereit.

Mit freundliche Grüssen
Ray

Als Ergänzung zu den historischen Ausführungen muss gesagt werden, dass im wilhelminischen Kaiserreich ausschließlich die Vaterschaft eines Deutschen zur deutschen Staatsbürgerschaft eines ehelichen (!) Kindes führte. Auf Frauen wurde diese Gesetzgebung erst zum 01.01.1975 erweitert.
Bei nichtehelichen Kindern ist bei einer Geburt bis zum 30.06.1993 die deutsche Staatsbürgerschaft der Mutter maßgeblich, bei Geburten danach kann die deutsche Staatsbürgerschaft auch vom Vater abgeleitete werden, wenn die Vaterschaft nach deutschem Recht festgestellt wurde.

Es lebe die Einfachheit der deutschen Bürokratie…

Gruß Andreas

Hi Tilo

Die meisten
Deutschen würden ihn aus dem Stehgreif nicht oder nur knapp
bestehen. Der Test ist dazu da, dass man sich mal mit den
Fragen über das Land beschäftigt hat.

Naja, das sind meist doch grundlegende Bildungsfragen, die da kommen.
Jedenfalls viel einacher als der Führerschein. Im Prinzip finde ich das ne ganz gute Sache.

Bei viele Fragen könnte ich auch nur raten:

In welchem Jahr ist das Grundgesetz in Kraft getreten?

Na, 1949, wenn ich mich recht erinnere.

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Schulpflicht für alle
Kinder und Jugendlichen. In welchem Alter beginnt die
Schulpflicht, wann endet sie?

Mit 6 beginnt sie und endet vermutlich mit 16.

Wann wurden sie (= die Streitkräfte der Bundesrepublik
Deutschland) gegründet?

Anfang der 50er Jahre, weil der Konny Adenauer nicht auf den guten Papa Hess hören wolle, der kein Militär mehr wollte.

Welches Wappen (von 4 zur Auswahl) gehört zum Bundesland
Hessen?

Das is jetzt aber wirklich zuviel. Das wird doch hoffentlich nur gefragt, wenn eine® in Hessen einwandern will. In Berlin uss er halt die Flagge mit dem Bären kennen, ist ja okay, oder?
Gruß,
Branden

Tippfehler: sollte ‚Papa Heuss‘ werden

weil der Konny Adenauer nicht auf den
guten Papa Hess hören wollte

HeUss natürlich!

Kurztest aus dem Stehgreif beantwortet
Hi,

auch auf die Gefahr hin, mich jetzt fürchterlich zu blamieren :wink:

In welchem Jahr ist das Grundgesetz in Kraft getreten?

Ich meine, das war 1948

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Schulpflicht für alle
Kinder und Jugendlichen. In welchem Alter beginnt die
Schulpflicht, wann endet sie?

Die Schulpflicht beginnt mit dem 6. Lebensjahr und endet nach 9 absolvierten Schuljahren (meine ich zumindest)

Wann wurden sie (= die Streitkräfte der Bundesrepublik
Deutschland) gegründet?

1955

Nun ja, mir seien eventuelle Fehler verziehen - ich bin ja weg :wink:

erheitert
Ray

weil der Konny Adenauer nicht auf den
guten Papa Hess hören wollte

HeUss natürlich!

Klar, der andere hat da ja schon gesessen :wink:

Gruß
T.