Hallo Community,
Ich bin EU-Ausländer (Polen), arbeite aber in Deutschland nahezu seit fast 4 Jahren Vollzeit. Ich habe diese 4 Jahre Rentenbeiträge geleistet.
Nun habe ich gehört, dass ich erst ab 5 Jahren Vollzeit Arbeit einen Anspruch auf eine gewisse Rente aus Deutschland geltend machen kann.
Ist das nun richtig oder falsch?
Also kann ich auch schon nach 4 Jahren Arbeit einen gewissen Rentenanspruch aus Deutschland geltend machen oder stimmt es, dass 5 Jahre das Minimum sind?
Grüße
Hallo,
60 Kalendermonate müssen mindestens an Beiträgen geleistet worden sein um einen Rentenanspruch zu haben, z.B. Altersrente.
Ob in Polen zurückgelegte Zeiten in der Rentenversicherung angerechnet werden, das weiss ich leider nicht - ich nehme an, als Anrechnungszeit aber nicht als Beitragszeit.
Gruss
Czauderna
Hallo Peter,
wie Abkommen zwischen Polen und Deutschland aussehen weiss ich leider nicht. Ich würde bei der DRV direkt nachfragen. In Deutschland müsstest Du zwar nach 60 Monaten Beitragszahlung und anderen Bedingungen einen Anspruch auf Rente erworben haben. Wie dein Anspruch nach 4 Jahren mit dem Recht auf polnische Rente verrechnet wird, weiß ich nicht. Du musst nachfragen.
LG
Amokoma1
So ist es. Wenn ein EU-Bürger mindestens ein Jahr in Deutschland sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, dann werden auch Versicherungszeiten in anderen EU-Staaten bei der Festlegung des Rentenanspruchs berücksichtigt. Das ist EU-Recht und gilt für Rentenansprüche in allen EU-Staaten. Wer 24 Monate in Deutschland versichert war und davor und/oder danach 36 Monate in Polen, hat daher Anspruch auf eine Rente der deutschen Rentenkasse. Quelle DRV.
Auch der Beginn der Rentenzahlung wird auf diese Weise festgelegt. Wer Ansprüche in einem EU-Staat erworben hat, bekommt die sich daraus ergebende Rente ab dem Zeitpunkt ausbezahlt zu dem er nach den Regeln des zahlenden Landes und Berücksichtigung aller Versicherungszeiten Anspruch auf Altersrente hat. So kann man z.B. eine französische Rente schon mit 62 Jahren ausbezahlt bekommen, wenn man die dafür erforderliche Anzahl von 170 Beitragsquartalen erreicht hat, auch wenn man in Deutschland erst ab 67 Anspruch auf Altersrente hat.