Deutsche Aufenthaltserlaubnis Studium im Ausland

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin bereits seit 11 Jahren in Berlin und habe eine Aufenthaltserlaubnis laut § 23 Abs. 1 seit dem 29.03.2007. Den Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gemäß § 26 Abs. 4 AufenthG i.V.m. § 35 AufenthG. habe ich am 10.01.2008 bei Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Berlin gestellt.

Am 22.07.2010 habe ich mein Abitur Zeugnis erhalten.
Ich habe mich an viele Universitäten und Hochschulen in Deutschland sowie im Ausland beworben. Bis jetzt habe ich von den deutschen Hochschulen und Universitäten Absagen bekommen. Die Hochschule von der ich eine Zusage bekommen habe, ist die Hochschule in Liechtenstein. Ich würde gerne dieses Studium antreten, jedoch müsste ich dazu meinen Wohnsitz als Student nach Liechtenstein verlegen.
Bleibt mir mein Wohnsitzt sowie die Aufenthalserlaubnis in Deutschland erhalten? Ist mein Vorhaben gesetzwürdig?

Vielen Dank für ihre Antwort im Vorraus.

Mit freundlichen Grüßen