Deutsche Bevölkerung darf in D exklusiv verhetzt werden, ohne das § 130 StGB greift

Hallo,
ich erinnere an eine frühere Diskussion. Türkischer Elternverbandsfunktionär hetzt gegen Deutschland
Für den Sachverhalt liegt inzwischen eine Beurteilung der Staatsanwaltschaft vor:
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article162442610/Deutsche-duerfen-ungestraft-Koeterrasse-genannt-werden.html

Das ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg, Malik Karabulut, hatte die Deutschen pauschal in einem Facebook-Beitrag nach der Resolution des Deutschen Bundestags im vergangenen Sommer zum Völkermord an den Armeniern auf türkisch als „Hundeclan“ beschimpft – andere Übersetzungen sprechen von „Köterrasse“.Karabulut führte weiter aus: „Von ihren Händen fließt immer noch jüdisches Blut. Es hat bislang weltweit kaum ein zweites Volk gegeben, welches Menschen derart verachtet, massakriert und erniedrigt hat. Ihr nennt uns Bösewichte und wir schweigen.“ Und weiter: „Erhofft sich Türkei noch immer etwas Gutes von diesem Hundeclan? Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge Gott ihren Lebensraum zerstören.“ Später entschuldigte sich Karabulut für seine Wortwahl.
Aussage bleibt straffrei und ist weiter erlaubt
Die Hamburger Staatsanwaltschaft sieht jedoch weder in einzelnen noch in sämtlichen Aussagen nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt, teilte eine Sprecherin am Dienstag mit. Die Begründung: „Es muss sich um eine Gruppe handeln, die sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit heraushebt.“ Für die Bezeichnung „Deutsche“ treffe das nicht zu, da diese sich nicht „als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzen lässt“. Und weiter: „Bei allen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft handelt es sich um die Bevölkerungsmehrheit und daher nicht um einen Teil der Bevölkerung“. Weil es sich also nicht „um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen handelt“, könne das Kollektiv der Deutschen nicht beleidigt werden, heißt es in den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, die der „Welt“ vorliegen. Somit bleibt die Aussage straffrei und ist weiter erlaubt.

Endlich mal ein Verbrechen, dem Deutsche nicht zum Opfer fallen können.

Wegen des religionsspezifisch geprägten Hasses auf Hunde, wird das Schimpfwort von eher böswillig aufgelegten Migranten gern verwendet, z.B. als „Hund, Schweinehund, Hundesohn bzw. Sohn einer Hündin“. Beleidigte werden niederträchtig auf ein Tier :dog: herabgesetzt, das von Moslems besonders verabscheut wird.
Während man dagegen vielleicht noch eine Beleidigungsklage (Zivilrecht) hätte einlegen können, wird dies jedoch künftig vermutlich schwer sein, wenn gesagt wird: „Du gehörst als Deutscher einer Rasse von Kötern an“. Bislang wäre ich da von klarer Volksverhetzung (Strafrecht) ausgegangen. Das o.a. Urteil schafft nun leider Klarheit :rage: .
Nicht nur, dass dieser Begriff straflos angewendet werden darf: darüberhinaus darf das deutsche Volk generell straflos verhetzt werden, da es als „Bevölkerungsmehrheit“ nicht besonders abgrenzbar sei. Nur Angehörige kleiner, hinsichtlich der Individualität fassbarer Kreise der Bevölkerung können Opfer dieser Straftat werden.
Findet Ihr diese Beurteilung richtig?

Gruß
rakete

Hallo,

ich habe mir die Sachlage etwas näher angesehen. Die Entscheidung ist nach derzeitiger Rechtssprechung höchster Gerichte mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit richtig. Es schliesst sich zumindest nahtlos an andere Entscheidungen an („Soldaten sind Mörder“). Allerdings ist der Punkt „Mehrheit“ noch umstritten, nicht 100% abschliessend geklärt.

Die Entscheidung ist allerdings bzgl. des Rechtsempfindens (ergo: politisch) falsch. Damit läge nun der Ball bei der Legislative, die gehalten wäre den fraglichen § 130 StGB entsprechend zu reformieren.

  1. Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe (…)

Auch die Mehrheit der Wohnbevölkerung, also Deutsche, sind m.E. eine nationale Gruppe. Und die „Mehrheits“-Begründung schwächelt mit jedem weiteren Nichtdeutschen, der sich hierzulande niederlässt. Würden bereits Mehrheitsverhältnisse von 50%+1 Deutscher ausreichen, um folgenlos gegen sie hetzen zu können? Wie sähe es dann mit 50%-1 Deutscher aus? Denn es wären ja alle anderen nationalen Gruppen, weil es mehrere gibt, nach wie vor und einzeln betrachtet, in der Unterzahl.

Ich glaube zudem, dass die strafrechtlich folgenlose Volksverhetzung gerade geeignet ist, seitens der Betroffenen Gewaltmaßnahmen zu verursachen. Ich persönlich würde es mir nicht zu lange anhören, falls ein Ausländer derart krass immer und immer wieder über alle Deutschen (und damit eben auch mich) herzöge. Auch nicht, wenn es ein Deutscher täte (um dies klarzustellen). Auch ein dicker Geduldsfaden ist nicht unbegrenzt strapazierbar.

Gruß
vdmaster

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Der Einzelfallumstände wegen scheint der Verbalausbruch dieses Türken Malik Karabulut lediglich als Schimpftirade zu gelten. Nichts was den öffentlichen Frieden stört. Motto: Was stört´s den Baum, wenn ein Idiot sich daran kratzt.

Grüße mki

Das stimmt sicherlich und vermutlich hat er seinen Ausbruch sogar ehrlich bedauert. Aber es kann doch nicht angehen, dass sich Deutsche -mal abgesehen von diesem Fall- solchen Mist anhören dürften ohne das die Justiz etwas unternimmt.
Gruß
rakete

Das wird nicht geschehen, da der § 130 StGB - wie ich schon immer vermutet habe - dafür gestrickt wurde, das lediglich Dritte geschützt werden sollen. Trotz derber Beleidigungen (auch in Anwesenheit von Presse, Polizei, Justiz) war nie etwas zu hören, dass eine Hetze gegen Deutsche geahndet wurde.
Einem alten Spiegel-Artikel ist zu entnehmen, dass gegen jüdische Mitbürger gerichtete Hetze dadurch verfolgt werden sollte:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-43065240.html
Mit einer Gelegenheitsgesetzgebung, die teils von idealistischen Illusionen, teils von schlechtem Gewissen in Gang gesetzt wird" - so der Landgerichtspräsident im Ruhestand Hugo Marx aus Stuttgart -, sucht der Deutsche Bundestag seit Jahren den Juden in Deutschland rechtlichen Sonderschutz zu gewähren, obgleich der Zentralrat der Juden in Deutschland keinerlei derartige Privilegien wünscht.

Gruß
rakete

Ich bin kein Experte auf diesem Feld, aber dein Beispielssatz hat schon eine andere Qualität als der Satz „Die Deutschen sind eine Rasse von Kötern“, so dass nicht von der Straffreiheit des einen auf die des anderen geschlossen werden kann.

So ist es m.W. ja auch straffrei, allgemein zu sagen „All Cops are Bastards“, aber sicher nicht, wenn ich zu einem Polizisten sage: „Du bist als Cop ein Bastard“ oder zu drei Polizisten „Ihr drei seid als Cops Bastards“.

Ich frage mich bei der Gelegenheit:

„Von den Händen der Türken fließt immer noch armenisches Blut. Es hat bislang weltweit kaum ein zweites Volk gegeben, welches Menschen derart verachtet, massakriert und erniedrigt hat. Ihr nennt uns Bösewichte und wir schweigen … Erhofft sich Deutschland noch immer etwas Gutes von diesen Ziegenfickern? Erwarte nichts Deutschland, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge das Fliegende Shaghettimonster ihren Lebensraum zerstören.

Würde das hier in Deutschland einen einschlägigen Tatbestand erfüllen, wenn ich dabei völlig abstrakt bleibe und keinerlei Bezug auf irgendeine konkrete und abgegrenzte Gruppen von Türken nehme?
Für mein Empfinden nicht.

Gruß
F.

Stimmt. Die Komponente einer persönlichen („Du“) Beleidigung bedarf es nicht beim § 130 StGB.
Das Beispiel war nicht richtig.
Gruß
rakete

Es wäre aber geeignet den öfft. Frieden zu stören, und gerade weil sie (auch) eine nationale Gruppe im Einzugsgebiet des dt. Strafrechts darstellen, aber nicht die Mehrheit sind, würde das IMHO als Volksverhetzung angesehen werden.

Lutz Bachmann wurde ja auch einst verurteilt, weil er (IMHO pauschal) Flüchtlinge als „Gelumpe“, „Viehzeug“ und „Dreckspack“ (macht zusammen 3500 Euro) bezeichnete. Und die sind nicht einmal

eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe

Und die Justiz ist da mitunter schon recht kreativ, wenn sie das Gesetz auslegt. http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/volksverhetzung-selb-strafbefehl-104.html

Gruß
vdmaster

In Bezug Nichtanwendbarkeit auf den Teil der dt. Bevölkerung des § 130 StGB wurde schon mal etwas veröffentlicht:


Gestern hat der baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) diese Liste ergänzt. Schimpfworte wie „Scheiß-Deutscher“ möchte er künftig als Volksverhetzung bestraft wissen. Angeklagten würde dann eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft drohen. Dafür will das süddeutsche Bundesland „auf längere Sicht“ einen Antrag in den Bundesrat einbringen.

Wird vermutlich immer noch „auf die lange Bank geschoben“

Anlässlich einer Randale an einer Kreuzberger Bushaltestelle prüfte sie, ob mit dem Schimpfwort „Scheiß-Deutscher“ Volksverhetzung begangen wurde. Ihr Ergebnis: Nach dem Wortlaut des geltenden Volksverhetzungs-Paragrafen müsse zum Hass gegen „Teile der Bevölkerung“ aufstacheln. Eben das treffe auf Deutsche nicht zu. –

„Es gibt keine Strafrechtslücke“, widerspricht ein Sprecher des Bundesjustizministerium und nennt den Paragrafen 185 des Strafgesetzbuchs: die Beleidigung. „Das geltende Strafrecht hat genügend Sanktionsmöglichkeiten“, weist das Ministerium das Stuttgarter Ansinnen zurück.

Warum streicht man dann nicht den § 130 StGB, wenn es schon durch § 185 keine Strafrechtslücke gäbe?

Gruß
rakete

Joah, dass irgendwas gegen den kautschukhaltigsten aller Gummiparagraphen verstößt, ist natürlich immer möglich.

Gruß
F.

Naja, nach dem Wortlaut de Gesetzes ist das schon richtig. Velleicht sollte man dann entweder den Inhalt ändern oder wenigstens den Begriff zu Teilvolksverhetzung oder sowas in der Richtung verändern.

Da die Staatsanwaltschaft in dem Zusammenhang von „Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft“ spricht, läuft dein Einwand hier ins Leere. In Deutschland gibt es ca. 8,6 Mio Personen mit einer anderen Staatsbürgerschaft. Da ist es ein weiter Weg bis zur Mehrheit…

Hallo Vdmaster,

ungeachtet Deiner Argumentation, der ich zustimme: Woher weißt Du denn welches Recht in Deutschland von wem wie empfunden wird?

Gruß, Hans-Jürgen Schneider

Malik Karabulut ist Mitglied der Hamburger Grünen, deshalb darf dr das ungestraft von sich geben. ramses90

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