Hallo,
ich erinnere an eine frühere Diskussion. Türkischer Elternverbandsfunktionär hetzt gegen Deutschland
Für den Sachverhalt liegt inzwischen eine Beurteilung der Staatsanwaltschaft vor:
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article162442610/Deutsche-duerfen-ungestraft-Koeterrasse-genannt-werden.html
Das ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg, Malik Karabulut, hatte die Deutschen pauschal in einem Facebook-Beitrag nach der Resolution des Deutschen Bundestags im vergangenen Sommer zum Völkermord an den Armeniern auf türkisch als „Hundeclan“ beschimpft – andere Übersetzungen sprechen von „Köterrasse“.Karabulut führte weiter aus: „Von ihren Händen fließt immer noch jüdisches Blut. Es hat bislang weltweit kaum ein zweites Volk gegeben, welches Menschen derart verachtet, massakriert und erniedrigt hat. Ihr nennt uns Bösewichte und wir schweigen.“ Und weiter: „Erhofft sich Türkei noch immer etwas Gutes von diesem Hundeclan? Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge Gott ihren Lebensraum zerstören.“ Später entschuldigte sich Karabulut für seine Wortwahl.
Aussage bleibt straffrei und ist weiter erlaubt
Die Hamburger Staatsanwaltschaft sieht jedoch weder in einzelnen noch in sämtlichen Aussagen nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt, teilte eine Sprecherin am Dienstag mit. Die Begründung: „Es muss sich um eine Gruppe handeln, die sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit heraushebt.“ Für die Bezeichnung „Deutsche“ treffe das nicht zu, da diese sich nicht „als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzen lässt“. Und weiter: „Bei allen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft handelt es sich um die Bevölkerungsmehrheit und daher nicht um einen Teil der Bevölkerung“. Weil es sich also nicht „um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen handelt“, könne das Kollektiv der Deutschen nicht beleidigt werden, heißt es in den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, die der „Welt“ vorliegen. Somit bleibt die Aussage straffrei und ist weiter erlaubt.
Endlich mal ein Verbrechen, dem Deutsche nicht zum Opfer fallen können.
Wegen des religionsspezifisch geprägten Hasses auf Hunde, wird das Schimpfwort von eher böswillig aufgelegten Migranten gern verwendet, z.B. als „Hund, Schweinehund, Hundesohn bzw. Sohn einer Hündin“. Beleidigte werden niederträchtig auf ein Tier herabgesetzt, das von Moslems besonders verabscheut wird.
Während man dagegen vielleicht noch eine Beleidigungsklage (Zivilrecht) hätte einlegen können, wird dies jedoch künftig vermutlich schwer sein, wenn gesagt wird: „Du gehörst als Deutscher einer Rasse von Kötern an“. Bislang wäre ich da von klarer Volksverhetzung (Strafrecht) ausgegangen. Das o.a. Urteil schafft nun leider Klarheit .
Nicht nur, dass dieser Begriff straflos angewendet werden darf: darüberhinaus darf das deutsche Volk generell straflos verhetzt werden, da es als „Bevölkerungsmehrheit“ nicht besonders abgrenzbar sei. Nur Angehörige kleiner, hinsichtlich der Individualität fassbarer Kreise der Bevölkerung können Opfer dieser Straftat werden.
Findet Ihr diese Beurteilung richtig?
Gruß
rakete