Deutsche Taliban gegen deutsche Soldaten?

Nach Zeitungsberichten sollen Prediger in mehreren Moscheen in D junge Männer aufgerufen haben, auf der Seite der Taliban in Afghanistan in den Krieg zu ziehen. Nach den gleichen Berichten sollen schon viele junge Menschen aus D den Aufrufen gefolgt sein.
Darunter werden wohl auch einige mit deutscher Staatsangehörigkeit sein.
Noch gibt es ja Gott sei Dank keine deutschen Soldaten auf dem Territorium von Afghanistan. Deshalb ist meine Frage zum Glück nur hypothetisch:
Was geschieht mit einem deutschen Staatsbürger, der bei Kämpfen gegen deutsche Soldaten gefangengenommen wird?

Hi Jochen,

Du wirst nie verhindern können, dass aus Abenteuerlust einige sich als Söldner verdingen. Diese Leute sind letztlich überwiegend nicht aus ideologischen sondern aus wirtschaftlichen Gründen in solchen Kriegseinsätzen, ein Teil mag es auch sein, weil er einfach gegen die USA ist. Ich bin mir zwra nicht ganz sicher, aber wie ich in Erinnerung habe, wird ein Deutscher, der im Ausland als Nicht-Soldat sich an Kriegs beteiligt bei der Rückkehr - sofern es bekannt ist - festgenommen und angeklagt.

Und um Deine hypothetische Frage etwas auszuweiten. Wer egal wo gegen Deutsche kämpft, die sich offiziell durch Parlamentsbeschluss in einem legalisierten Einsatz befinden, hat das Bleiberecht in usnerem Land nach meiner Auffassung verwirkt. Es gibt leider ein Problem. Einem Deutschen darf die einmal zugewiesene Staatsangehörigkeit nicht aberkannt werden und ein Deutscher kann, wenn er keine andere Staatsangehörigkeit nachweisen kann, seine Staatsangehörigkeit nicht zurück geben.

Ich bin kein Freund des Einsatzes der Soldaten,weder im Kosovo noch im Umfeld des Afghanistan-Krieges. Aber ich habe etwas gegen Typen, die ohne Not in unserem Land dann gegen unser Land kämpfen wollen.

Gruss Günter

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hallo Günter,

Zwei Themen, zwei Antworten:

  1. Strafbarkeit von deutschen Soldaten (jeder der in der BW gedient hat, ist zeitlebens deutscher Soldat) im ausland. Dieser § ist gefallen. Denke an die Deutschen, die in der Fremdenlegion dienen. Sie werden nicht mehr vor ein (Kriegs-)Gericht gestellt. Das war noch bei Adolf seelig so. Urteil regelmäßig: KZ oder Hinrichtung.
  2. Ein deutscher Afghane, der nach Afghanistan reist um dort gegen die fremden Truppen zu kämpfen, kämpft nicht gegen Deutschland, sondern gegen eine das Land überfallende Macht. Dass da zufälligerweise (dummerweise) auch deusche Soldaten für nichts und wieder nichts ihren Kopf hinhalten, hat nichts mit einem Angriff auf Deutschland zu tun. Was anderes wäre es, die Taliban würden D angreifen. Dann wäre er fällig. Das aber tun die Taliban nicht. Die haben genug zu tun.
    Grüße
    Raimund

Stimmt so nicht
Abgesehen davon, dass niemand von deutschen Soldaten IN Afghanistan spricht;
abgesehen davon, dass bereits die pakistanischen Hilfstruppen fliehen, weil ihnen die Luft in A. zu bleihaltig geworden ist,
gilt es folgendes zu beachten:

§ 8 (1) Wehrpflichtgesetz:
„Wehrpflichtige dürfen sich nur mit Zustimmung der Bundesministeriums der Verteidiguing zum Eintritt in fremde Streitkräfte verpflichten. Dies gilt nicht bei Wehrdienst, der auf Grund gesetzlicher Vorschrift des Aufenthaltsstaates zu leisten ist.“

Ferner: Unterliegen Wehrpflichtige von der Musterung an der Wehrüberwachung (Mannsch. bis Ende 32 Jahre, Uffz. 45 J., Offz. 60 J.). Das bedeutet, dass man sich abmelden muss, wenn man die Absicht hat, das Land zu verlassen.

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hallo Raimund,

die Frage war im Ursprung was geschieht, wenn Deutsche auf Deutsche schiessen. Und hier ist es tatsächlich so, dass wenn ein Deutscher sich im Ausland als Söldner andient und an Kriegshandlungen teilnimmt, macht er sich strafbar. Er kann vor ein ordentliches Gericht gestellt werden, wenn ihm bewiesen werden kann, dass er als Söldner jemand getötet hat. Diese Regelung war unter anderem mit gedacht bei der Neuregelung, dass Straftaten im Ausland, von Deutschen verübt, in Deutschland bestraft werden können. Und nach unserer Defination des Rechtsstaates hat ausser einem Soldaten , der auf Befehl handelt, niemand an Kriegshandlungen teilzunehmen. Das Problem der Fremdenlegion ist durch Vereinbarung zwischen der BRD und La Fance geregelt.

Gruss Günter

Abgesehen davon, dass niemand von deutschen Soldaten IN
Afghanistan spricht;

Was dann? Wenn der Mullah in der Moshee die jungen Gläubigen in Deutschland zum Kampf gegen die Feinde aufruft, wird der afghanische Deutsche (also der Afghane, der inzwischen die deutsche Staatangehörigkeit hat) wohl oder übel in Afghanistan zu kämpfen haben. Da deutsche Soldaten demnächst zum Abschuss freigegeben werden, kann das z.Zt. nur in Afghanistan sein.

abgesehen davon, dass bereits die pakistanischen Hilfstruppen
fliehen, weil ihnen die Luft in A. zu bleihaltig geworden ist,

Der Krieg wird nicht mit der Besetzung Afghanistans zu Ende sein. Selbst die lieben, guten von der Nordallianz haben gestern deutlich gesagt, dass sie keine fremden Truppen in Afghanistan dulden werden, dass sie solche mit der gleichen Härte bekämpfen werden, wie die Russen. Sollte also Deutschland seine überzähligen Soldaten dort hinschicken, werden sie für beide Seiten Freiwild sein.

gilt es folgendes zu beachten:

§ 8 (1) Wehrpflichtgesetz:
„Wehrpflichtige dürfen sich nur mit Zustimmung der
Bundesministeriums der Verteidiguing zum Eintritt in fremde
Streitkräfte verpflichten. Dies gilt nicht bei Wehrdienst, der
auf Grund gesetzlicher Vorschrift des Aufenthaltsstaates zu
leisten ist.“

Genau das wird ja dann sein: der junge Afghane geht nach Afghanistan und wird dort zur Abwehrt feindlicher Truppen (USA; GB; D, …) eingezogen. Dass er freiwillig sein Geburtsland besucht hat, steht hier dann nicht mehr zur Debatte.

Ferner: Unterliegen Wehrpflichtige von der Musterung an der
Wehrüberwachung (Mannsch. bis Ende 32 Jahre, Uffz. 45 J.,
Offz. 60 J.). Das bedeutet, dass man sich abmelden muss, wenn
man die Absicht hat, das Land zu verlassen.

Daran habe ich mich (und alle anderen Wehrpflichtigen) nie gehalten. Wein sog. Wehrdienstbuch habe ich gar nicht mehr: ich habe es ziemlich schnell fortgeworfen (ins Feuer).
Hast Du Dich schon mal bei der BW abgemeldet, wenn Du in den Urlaub gegangen bist? Eigentlich hätte jeder, der in die DDR und nach Jugoslawien gegangen ist, sich bei der BW abmelden müssen. Wer hats gemacht?
Grüße
Raimund

::§ 8 (1) Wehrpflichtgesetz:
: ::Ferner: Unterliegen Wehrpflichtige von der Musterung an der

Wehrüberwachung (Mannsch. bis Ende 32 Jahre, Uffz. 45 J.,
Offz. 60 J.). Das bedeutet, dass man sich abmelden muss, wenn
man die Absicht hat, das Land zu verlassen.

Daran habe ich mich (und alle anderen Wehrpflichtigen) nie
gehalten. Wein sog. Wehrdienstbuch habe ich gar nicht mehr:
ich habe es ziemlich schnell fortgeworfen (ins Feuer).
Hast Du Dich schon mal bei der BW abgemeldet, wenn Du in den
Urlaub gegangen bist? Eigentlich hätte jeder, der in die DDR
und nach Jugoslawien gegangen ist, sich bei der BW abmelden
müssen. Wer hats gemacht?

Hallo,
hier muss man etwas differenzieren, ich habe mich vor einem Urlaub in Jugoslawien beim KWEA erkundigt. Jugoslawien fiel nicht unter diesen Paragraphen, wenn man dort Urlaub machte.
Die Abmeldung bezieht sich auch nur auf eine Abwesenheit auf Dauer oder länger als drei Monate.
Bei der Bundeswehr abmelden ist Humbug, abmelden muss man sich bei dem zuständigen KWEA und die haben das in der Regel sehr grosszügig gehandhabt.
Ein Besuch in der DDR wurde automatisch bei der nächsten Wehrübung vom MAD erfragt. Auch Besuche, die schon x Jahre vorher stattgefunden hatten, musste man wieder genauestens aufschreiben. Ich erinnere mich an eine WÜ, wo ich bei der Befragung nicht mehr wusste, wann ich in der DDR war, wusste nur noch Woche. MAD-OTL hatte meine Akte vor sich und wusste besser Bescheid als ich. Drei Monate später fiel die Mauer.
Gruss
Rainer

ich bin immer da hingefahren, wo ich wollte. Und habe niemanden davon zuvor informiert. Auch nicht damach.
Ob DDR oder sonst was.
Wäre ich danach gefragt worden, hätte er die passende Antwort erhalten.
Grüße
Raimund

Hallo,

ich bin immer da hingefahren, wo ich wollte. Und habe
niemanden davon zuvor informiert.

Das ist Dein Problem.
>Auch nicht damach.
Wieso danach? Nach was?

Ob DDR oder sonst was.
Wäre ich danach gefragt worden, hätte er die passende Antwort
erhalten.

Und wie hätte die ausgesehen?
Gruss
Rainer

… wenn zwei länder in den kriegszustand treten und man beide staatsbürgerschaften hat und von beiden staaten eingezogen wird? bedenkt, daß auf fahnenflucht der tod steht…

knifflig knifflig!!

Hi!

Nach Zeitungsberichten sollen Prediger in mehreren Moscheen in
D junge Männer aufgerufen haben, auf der Seite der Taliban in
Afghanistan in den Krieg zu ziehen. Nach den gleichen
Berichten sollen schon viele junge Menschen aus D den Aufrufen
gefolgt sein.
Darunter werden wohl auch einige mit deutscher
Staatsangehörigkeit sein.

Wer keine deutsche Staatsangehörig hat und derartziges in diesem Land tut, muß sofort ausgewiesen werden.
Deutsche, die gegen die Nato agieren, müssen ganz normal abgeurteilt werden.

Noch gibt es ja Gott sei Dank keine deutschen Soldaten auf dem
Territorium von Afghanistan. Deshalb ist meine Frage zum Glück
nur hypothetisch:
Was geschieht mit einem deutschen Staatsbürger, der bei
Kämpfen gegen deutsche Soldaten gefangengenommen wird?

Die seutschen Soldaten werden sich schon etwas einfallen lassen, bevor sie ihn an ein deutsches Gericht übergeben.

Grüße,

Mathias

hallo Rainer

ich bin immer da hingefahren, wo ich wollte. Und habe
niemanden davon zuvor informiert.

Das ist Dein Problem.
>Auch nicht damach.
Wieso danach? Nach was?

Nach der Reise

Ob DDR oder sonst was.
Wäre ich danach gefragt worden, hätte er die passende Antwort
erhalten.

Und wie hätte die ausgesehen?

Dass es ihn einen feuchten Kehricht angeht, was ich mache und wohin ich reise. Wenn ihm das nicht passt, so soll er mich vor Gericht bringen. Dort kann man dann klären, ob das Militär schon wieder so weit ist, Macht über die Menschen zu haben.
Grüße
Raimund
(der in Punkto Freiheit schon immer ein Querulant und Revoluzzer war)

Die Frage von Jochen Schmidt bezog sich nicht auf die Befindlichkeiten von Raimund Brendle im Umgang mit der Wehrüberwachung, sondern darauf, was wohl die (rechtlichen) Folgen seien, wenn deutsche Staatsbürger (egal welcher Religionszugehörigkeit) auf deutsche Sd. in Afghanistan treffen. Juristen nehmen i.d.R. keine Rücksicht darauf, was „jeder“ macht, sondern was die Rechtslage hergibt.

a) Zunächst bleibt es abzuwarten, ob dt. Sd. überhaupt in Afghanistan eingesetzt werden. Bislang geht es vor allem um Marine sowie um unterstützende Einsätze von Usbekistan oder anderen Anrainerländern aus.
b) Ob ein Deutscher afghanischer Abstammung gewillt ist für die Taliban oder die Stämme zu kämpfen: Naja - ich denke, da solltest Du Dich mal mit den unterschiedlichsten Motiven beschäftigen, aufgrund derer Afghanen im Laufe der Jahre hierher immigriert sind. Dann wüßtest Du, dass die nicht über einen Kamm zu scheren sind.
c) Es kann einem Muslim schnurzpiepe sein kann, was irgendein Mullah ex-cathedra predigt. Es gibt keine verbindliche religiöse Oberinstanz im Islam wie bei den Katholiken.
d) Es sind aus ideologischer Sicht der Taliban seit längerem prinzipiell alle Ungläubigen „zum Abschuss freigegeben“, um Deine obercoole Formulierung zu wiederholen (ich versteh schon: alte Landser reden in so einem Jargon). Nicht nur dort. Sondern auch hier. Nicht nur dt. Soldaten. Sondern auch ich. Oder Du.
e) Es existierte in A. bislang überhaupt keine international anerkannte afghanische Regierung. Also nix mit fremder Wehrpflicht, die hierzulande akzepiert würde. Schon gar nicht „Wehrpflicht im Urlaub“ in einem Land, das von einer Terroristengruppe beherrscht wurde.
f) Handelt es sich nach deutschem Rechtsverständnis bei den Taliban ohnedies um eine Terroristische Vereinigung, so dass jeder bestraft wird, der diese unterstützt. Unabhängig von der Staatsbürgerschaft oder dem Status als Soldat.
g) Könnte man daran zweifeln, ob es sich bei den Taliban überhaupt um Kombattanten im Sinne des Kriegsvölkerrechtes handelt. Was entsprechende Konsequenzen für deren Kämpfer bei Ergreifen hätte. Sie würden nämlich wie Verbrecher behandelt. Nicht wie Kriegsgefangene.

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Richtig! Sie werden Sie zunächst an die Feldjäger übergeben, und die werden ihn an eine Gerichtsbarkeit überstellen. Wohl kein deutscher Obergefreiter wäre so blöde, sich wegen eines dahergelaufenen Mudschahedin seinerseits vor einem deutschen Gericht verantworten zu wollen!!!

Die seutschen Soldaten werden sich schon etwas einfallen
lassen, bevor sie ihn an ein deutsches Gericht übergeben.

Grüße,

Mathias

hallo Christoph
Du interpretierst in mein Schreiben etwes rein, was so nicht gemeint und auch nicht geschrieben war.

a) Zunächst bleibt es abzuwarten, ob dt. Sd. überhaupt in
Afghanistan eingesetzt werden. Bislang geht es vor allem um
Marine sowie um unterstützende Einsätze von Usbekistan oder
anderen Anrainerländern aus.

Das ist sehr fraglich. Dazu bräuchte man keine Panzer.

b) Ob ein Deutscher afghanischer Abstammung gewillt ist für
die Taliban oder die Stämme zu kämpfen: Naja - ich denke, da
solltest Du Dich mal mit den unterschiedlichsten Motiven
beschäftigen, aufgrund derer Afghanen im Laufe der Jahre
hierher immigriert sind. Dann wüßtest Du, dass die nicht über
einen Kamm zu scheren sind.

Es geht hier nicht um ein Muss eine Afghanen, es geht darum, wenn er in seiner jugendlichen Euphorie dazu überredet wird, in Afghanistan die feindlichen Truppen zu bekämpfen. Ich kenne selbst einen Afghanen… allerdings von der Nordallianz. Er ist ein lieber Kerl. Doch könnte ich mir vorstellen, dass er sofort zur Verteidigung seines Landes zurückgehen würde.

c) Es kann einem Muslim schnurzpiepe sein kann, was irgendein
Mullah ex-cathedra predigt. Es gibt keine verbindliche
religiöse Oberinstanz im Islam wie bei den Katholiken.

Hat auch nichts mit Befehlsgewalt zu tun. Das hat eher mit Aufpeitschung zu tun.

d) Es sind aus ideologischer Sicht der Taliban seit längerem
prinzipiell alle Ungläubigen „zum Abschuss freigegeben“, um
Deine obercoole Formulierung zu wiederholen (ich versteh
schon: alte Landser reden in so einem Jargon).

Das war gerade nicht nötig: es war Schwachsinn. Ich bin kein alter Landser. Ich war auch nicht beim Militär des Dritten Reiches: die hätten mit Babies nichts anfangen können.

Nicht nur dort.
Sondern auch hier. Nicht nur dt. Soldaten. Sondern auch ich.
Oder Du.

Sagte ich doch. Lies doch bitte richtig. Es geht darum, dass die Afghanen grundsätzlich keine Truppen irgend eines Staates in ihrem Land akzeptieren. Das ist aber unserer kriegsgeilen Regierung gleichgültig.

e) Es existierte in A. bislang überhaupt keine international
anerkannte afghanische Regierung. Also nix mit fremder
Wehrpflicht, die hierzulande akzepiert würde. Schon gar nicht
„Wehrpflicht im Urlaub“ in einem Land, das von einer
Terroristengruppe beherrscht wurde.

Wenn der junge Afghane in seiner Heimat sich aufhält wird er wohl nicht gefragt, ob er die Taliban oder die Nordallianz als Staat oder Regierung anerkennt. Sonst könnte es evtl. sein, dass die Klinge, die seinen Hals durchschneidet staatenlos ist.

f) Handelt es sich nach deutschem Rechtsverständnis bei den
Taliban ohnedies um eine Terroristische Vereinigung, so dass
jeder bestraft wird, der diese unterstützt. Unabhängig von der
Staatsbürgerschaft oder dem Status als Soldat.

Was deutsche Richter über eine Ragierung oder einen Staat für Meinung haben, ist diesen vollkommen gleichgültig. So, wie es Rotchina gleichgültig war, dass sie eine ganze zeitlang von den USA nicht anerkannt wurden. Und natürlich von den Deutschen auch: denn wir tun nun mal alles, was die USA auch tun oder verlangen.

g) Könnte man daran zweifeln, ob es sich bei den Taliban
überhaupt um Kombattanten im Sinne des Kriegsvölkerrechtes
handelt. Was entsprechende Konsequenzen für deren Kämpfer bei
Ergreifen hätte. Sie würden nämlich wie Verbrecher behandelt.
Nicht wie Kriegsgefangene.

Das ist die Überheblichkeit der USA. Wenn jemand ihnen nicht in den Stiefel passt, kann es sich nur um einen Verbrecher handeln. Da Rumsfeld sowieso zum Massenmord aufgerufen hat (siehe Militärpolitik) wundert mich da gar nichts.
Grüße
Raimund