Deutscher Führerschein entzogen - Eu Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist gültig?

Hallo Zusammen,

Folgendes Problem: Deutscher Führerschein wird in der Zukunft einer Person entzogen und zusätzlich eine Sperrfrist verhängt mit MPU Auflage zur Wiedererteilung. Die Person besitzt auch einen EU Führerschein aus Italien, verliert dieser seine Gültigkeit? Kann der EU Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist in Deutschland genutzt werden?

Guten Abend!

Deutscher Führerschein wird in der
Zukunft einer Person entzogen und zusätzlich eine Sperrfrist
verhängt mit MPU Auflage zur Wiedererteilung. Die Person
besitzt auch einen EU Führerschein aus Italien, verliert
dieser seine Gültigkeit?

Dem Delinquenten wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Deshalb darf er in Deutschland kein Kfz mehr führen. Dies gilt unabhängig davon, ob er noch irgendwelche Papiere aus Takatukaland besitzt.

Kann der EU Führerschein nach Ablauf
der Sperrfrist in Deutschland genutzt werden?

Die Bedingungen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis müssen erfüllt werden. Es geht um die Fahrerlaubnis in Deutschland, nicht um einen Führerschein als physisches Stück Material, egal von wem ausgestellt. Ein Stück Papier aus einem anderen EU-Land ist kein Weg, der an der MPU vorbei führt.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

eine interessante Frage (auf die ich leider keine Antwort habe), ob derjenige dann mit seinem italienischen Führerschein überall ausser in Deutschland herumfahren darf ?

Beim internationalen Führerschein (sofern es den heute noch gibt) war es damals so, dass der deutsche Führerschein noch vorhanden sein musste. Mit dem Entzug des deuschen Führerscheines verlor auch der internationale seine Daseinberechtigung.

Mensch ist schon lange her. …

Gruß
Jürgen

Hallo,

ja…siehe dazu:

Fahrerlaunisverordnung
Nach dem ab dem 19.01.2009 geltenden § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 FeV ist der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis ausnahmsweise nicht zum Führen von Kfz im Inland berechtigt, wenn ihm aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Die Bedingungen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis müssen erfüllt werden. Es geht um die Fahrerlaubnis in Deutschland, nicht um einen Führerschein als physisches Stück Material, egal von wem ausgestellt. Ein Stück Papier aus einem anderen EU-Land ist kein Weg, der an der MPU vorbei führt.

Wenn die Person ein halbes Jahr im EU Ausland lebt und dort eine neue Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist erwirbt, muss diese doch in Deutschland anerkannt werden oder?

Danke für die Tollen Antworten :smile:

Deutscher Führerschein wird in der
Zukunft einer Person entzogen und zusätzlich eine Sperrfrist
verhängt mit MPU Auflage zur Wiedererteilung. Die Person
besitzt auch einen EU Führerschein aus Italien, verliert
dieser seine Gültigkeit? Kann der EU Führerschein nach Ablauf
der Sperrfrist in Deutschland genutzt werden?

Die Person dürfte überhaupt nicht im Besitz einer 2.Fahrerlaubnis sein, siehe §21 FeV Abs.2:

Der Bewerber hat weiter anzugeben, ob er bereits eine Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt oder besessen hat oder ob er sie bei einer anderen Behörde eines solchen Staates beantragt hat. … … … Der Bewerber hat in jedem Fall eine Erklärung abzugeben, dass er mit der Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis auf eine möglicherweise bereits vorhandene Fahrerlaubnis dieser Klasse aus einem solchen Staat verzichtet.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__21.html

Somit hat also die italienische Fahrerlaubnis bereits mit Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit verloren.

Mindestens aber besteht in Deutschland eine Nutzungsuntersagung für jegliche ausländische Fahrerlaubnis für den Zeitraum bis die MPU erfolgreich absolviert wurde oder bis diese verjährt ist.

Gruß Crack

Hallo!

Ja nur wäre halt die rechtlich viel spannendere Frage, wie es ist, wenn eine solche Erklärung nicht abgegeben wurde und trotzdem der deutsche Führerschein ausgestellt worden wäre.

Gruß
Tom

Ja nur wäre halt die rechtlich viel spannendere Frage, wie es
ist, wenn eine solche Erklärung nicht abgegeben wurde und
trotzdem der deutsche Führerschein ausgestellt worden wäre.

Ich war noch nicht in einer solchen Situation.
Da man aber davon ausgehen kann das bei Antragstellung eine solche Erklärung in jedem Fall ausgefüllt und unterschrieben werden muss dürfte der Antragsteller bei unwahrer Angabe die Bedingungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis nicht erfüllt haben weshalb eine dann irrtümlich erteilte Fahrerlaubnis unwirksam ist bzw. aufgrund falscher Angaben sofort wieder entzogen wird.

Gruß Crack

Hallo!

Selbst wenn dem so ist, ist die Frage der Gültigkeit der italienischen Lenkberechtigung noch nicht geklärt. Da wäre dann wieder das das spannendere Thema:wink:

Gruß
Tom

Selbst wenn dem so ist, ist die Frage der Gültigkeit der
italienischen Lenkberechtigung noch nicht geklärt. Da wäre
dann wieder das das spannendere Thema:wink:

Vielleicht können wir uns auf Folgendes einigen:

Wir gehen mal davon aus das sowohl die deutsche als auch parallel dazu die italienische Fahrerlaubnis Gültigkeit besitzt.

Für den Zeitraum der Sperrfrist darf kein KFZ für das eine FE benötigt wird in Deutschland geführt werden, die deutsche FE wurde entzogen. Mit der italienischen FE darf man im Ausland weiterhin fahren.
Ist die Sperrfrist dann abgelaufen kann die deutsche FE erst nach erfolgreicher MPU neu erteilt werden. Für die italienische FE besteht in Deutschland so lange eine Nutzungsuntersagung bis der Nachweis der MPU erfolgte.
In beiden Fällen kann man natürlich auch die Verjährung abwarten.

Gruß Crack

Hallo!

Ich hätte vermutet, dass es so ist, aber ich weiß die Antwort auch nicht:wink: Mir fallen bei sowas aber immergleich gleich so einige Fragen ein, die interessant sein könnten:wink:

Gruß
Tom