Deutscher Führerschein wird in der
Zukunft einer Person entzogen und zusätzlich eine Sperrfrist
verhängt mit MPU Auflage zur Wiedererteilung. Die Person
besitzt auch einen EU Führerschein aus Italien, verliert
dieser seine Gültigkeit? Kann der EU Führerschein nach Ablauf
der Sperrfrist in Deutschland genutzt werden?
Die Person dürfte überhaupt nicht im Besitz einer 2.Fahrerlaubnis sein, siehe §21 FeV Abs.2:
Der Bewerber hat weiter anzugeben, ob er bereits eine Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt oder besessen hat oder ob er sie bei einer anderen Behörde eines solchen Staates beantragt hat. … … … Der Bewerber hat in jedem Fall eine Erklärung abzugeben, dass er mit der Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis auf eine möglicherweise bereits vorhandene Fahrerlaubnis dieser Klasse aus einem solchen Staat verzichtet.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__21.html
Somit hat also die italienische Fahrerlaubnis bereits mit Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit verloren.
Mindestens aber besteht in Deutschland eine Nutzungsuntersagung für jegliche ausländische Fahrerlaubnis für den Zeitraum bis die MPU erfolgreich absolviert wurde oder bis diese verjährt ist.
Gruß Crack