Deutscher Student in Österreich, Einnahmen in beiden Ländern

Hallo Zusammen,

weiß von Euch jemand was man machen muss, wenn ein Deutscher in Österreich studiert und in Deutschland ein nicht verpflichtendes Praktikum mit ca. 1.500 € Einnahmen hat und in Österreich gelegentlich auf eigene Rechnung im Bereich Medien jobbt. Einnahmen vielleicht 1.000 € - 2.000 € im Jahr.

Einkommenssteuererklärung in D ist klar - hier wird die Lohnsteuer auf 0 rauskommen, oder?
Muss man sich in Österreich irgendwie als Gewerbetreibender anmelden oder registrieren? Muss hier auch eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden? Gibt es Grenzen beim Verdienst? Bafög wird keines bezogen.

Danke für Tipps, Hinweise, Links :slight_smile:

Karin

Hallo Karin,

sicher?

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich sieht vor, dass nur einer der beiden Staaten als „Ansässigkeitsstaat“ das persönliche, unbeschränkte Recht auf die Besteuerung des Einkommens hat. Das dürfte in diesem Fall Österreich sein.

D.h. für das Praktikum besteht beschränkte Steuerpflicht in Deutschland, die mit dem Lohnsteuerabzug abgegolten ist.

In Österreich muss dann grundsätzlich eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, dort die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Gewerbe wird das auch nach österreichischem Recht wohl keines sein) und auch die in Deutschland besteuerten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erklärt und die in D auf diese schon bezahlte Steuer nachgewiesen werden.

Das steuerfreie Basiseinkommen beträgt in A aktuell 11.000 €. Deswegen täte ich in so einer Situation ganz still halten und gar nichts machen.

Schöne Grüße

MM

Hi MM,

ich hab gehofft, dass du dich meldest :slight_smile:
Basiseinkommen hab ich auch gesehen, aber wusste eben nicht, ob man sich nicht trotzdem irgendwo anmelden muss.
Hauptwohnsitz ist in D und in Ö
Und stimmt, Einkommensteuererklärung müsste man in D gar nicht machen, weil es 750 € pro Monat sind und damit keine LSt anfällt.

Also einfach nichts machen - praktisch :smiley:

Danke MM!

Karin

Sicher?
Als ich noch -teilweise-in A gearbeitet hatte, wohnhaft in D, hiess es alles, was im betreffenden Jahr verdient wird, wird versteuert im Land des Hauptwohnsitzes.
So wurden dann die österreichischen Einkünfte dem FA Rosenheim gemeldet und dort zusammen gerechnet mit den deutschen und alles in D versteuert.
Müsste dann hier nicht auch alles in A versteuert werden?

1 Like

Ja, sowas gibt es mit Österreich, dass man dort den Hauptwohnsitz haben kann, selbst wenn man auch einen in D hat. (Ich meine, die kennen keine Nebenwohnsitze.)
Steuerlich, so sagte man mir (in D), dass dann der Wohnsitz Vorrang habe, an dem man sich überwiegend aufhält, den Lebensmittelpunkt hat.

Grundsätzlich sind nach DBA Österreich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Tätigkeitsstaat zu besteuern. Ausnahmen gibt es für Grenzgänger, die über die Grenze pendeln und in weniger als 30 km Entfernung zur Grenze wohnen und auch arbeiten, bei denen besteuert der Ansässigkeitsstaat. Außerdem in bestimmten Fällen bei einem Aufenthalt von nicht mehr als 183 Tagen im Tätigkeitsstaat, wenn noch andere Bedingungen erfüllt sind.

Kurios wird das sicherlich in einigen Fällen für das Jahr 2020, wo durch Homeoffice die Tätigkeit nicht mehr in dem Staat ausgeübt worden ist, wo sie bis 2019 ausgeübt wurde, sondern im Ansässigkeitsstaat,

Schöne Grüße

MM

1 Like

Das war´s!
Danke.

Dieses Thema wurde automatisch 30 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.