Hi!
Vielleicht nochmal ein Vorschlag für eine einfache Gliederung:
Prägend für das deutsche Gesundheitssystem sind die Krankenkassen, von denen es private und gesetzliche gibt.
Die gesetzlichen sind insofern vorgeschrieben, als Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern angemeldet werden müssen. Die Beiträge teilen sich AN und AG.
Wer selbständig ist, kann sich privat versichern; sofern er vorher gesetzlich versichert war, kann er in der gesetzlichen bleiben, muss aber nicht. Verlässt er aber die gesetzliche, so kann er in diese nur zurückkehren, wenn er wieder Arbeitnehmer wird.
Beamte sind Beihilfeberechtigt, d.h. bei ihnen übernimmt der Staat oder das Bundesland einen Anteil der Krankheitskosten und so müssen sie sich nur zu einem geringeren Prozentsatz bei der privaten Krankenkasse versichern.
Die gesetzlichen Kassen haben einen festen prozentualen Beitragssatz. Die privaten Versicherungen werden häufig teurer, wenn Patienten älter sind/werden. Außerdem können sie Gesundheitsprüfungen vornehmen und - bei Vorerkrankungen - Patienten ausschließen oder bestimmte Leistungen.
In Deutschland sind sehr viele Menschen krankenversichert, was in anderen Ländern ganz anders ist, bspw. den USA. Dort will Präsident eine Versicherungspflicht wie in Deutschland einführen, trifft aber auf sehr viel Widerstand (jeder hat das Recht auf seine Krankheit ).
Diese Punkte kannst du jetzt nochmal googlen, detaillierter ausführen und es sollte sich ein 10 Minuten-Referat ergeben.
Viel Erfolg
Gruß