Deutsches Grundgesetz

Kann man das deutsche Grundgesetz bzw die Verfassung (noch) verändern? (Rein theoretisch gesehen)

Natürlich:
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_di…

Natürlich durch das Supergrundrecht „Sicherheit“.

Ich kenne allerdings nur einen, der das meint,…

mfg

Hallo,

die richtige Antwort wäre Jein.

Vgl. hierzu http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html

Ja gemäß Absatz 2, jedoch ist eine Zweidrittelmehrheit des Bundestages und des Bundesrates nötig. Die Änderung ist also hohen Anforderungen unterworfen. Zudem müßte sie auch, sofern angerufen, einem prüfenden Blick des BVerfG standhalten.

Nein gemäß Absatz 3. Hierunter fallen auch die sog. individuellen Grundrechte der Artikel 1-20.

Gruß
vdmaster

Verbreiteter Fehler

Hierunter fallen auch die sog.
individuellen Grundrechte der Artikel 1-20.

Das ist ein - selbst unter angehenden Juristen - häufiger gemachter Fehler. Nicht die Artikel 1 bis 20, sondern die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze sind nach Art. 79 Abs. 3 geschützt. Die Grundrechte aus den Art. 2 ff nehmen an diesem Schutz nur insoweit teil, als sie zugleich Ausdruck der in Art. 1 gewährleisteten Menschenwürde sind. Das bedeutet aber bei weitem nicht, dass die übrigen Grundrechte deshalb in Gänze Verfassungsänderungen entzogen wären; geschützt ist lediglich ihr „Menschenwürdegehalt“.

Noch 'ne Ergänzung
Hallo,

nur um die Sache ganz abzurunden:

Das ist ein - selbst unter angehenden Juristen - häufiger
gemachter Fehler. Nicht die Artikel 1 bis 20, sondern die in
den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze sind nach Art.
79 Abs. 3 geschützt.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich auch schon festgelegt, dass Art. 79 implizit unter seinen eigenen Schutz fällt (auch wenn es eben nicht aus dem Wortlaut hervorgeht).

Gruß

Anwar

Da hast Du Recht.

Hallo,

Das Bundesverfassungsgericht hat sich auch schon festgelegt,
dass Art. 79 implizit unter seinen eigenen Schutz fällt (auch
wenn es eben nicht aus dem Wortlaut hervorgeht).

was aber nicht heisst, dass andere Bundesverfassungsrichter das in 10 Jahren nicht anders sehen könnten.

Gruß
T.

Guten Abend,

Das Bundesverfassungsgericht hat sich auch schon festgelegt,
dass Art. 79 implizit unter seinen eigenen Schutz fällt (auch
wenn es eben nicht aus dem Wortlaut hervorgeht).

was aber nicht heisst, dass andere Bundesverfassungsrichter
das in 10 Jahren nicht anders sehen könnten.

Betonung liegt hier wohl sehr stark auf „könnten“, oder? Wenn 79 nicht unter seinen eigenen Schutz fällt, ist der gesamte Artikel sinnfrei.

Gruß

Anwar

Hallo,

Kann man das deutsche Grundgesetz bzw die Verfassung (noch) verändern? (Rein theoretisch gesehen)

Zur theoretischen Betrachtung gehören freilich auch solche gnaz praktischen Dinge wie Machtergreifung oder -erschleichung, Staatsstreich, kriegerische Auseinandersetzungen mit anschließender Besatzung etc. pp. Danach gibt es häufig eine andere Verfassung oder die vorhandene ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht.

Grüße

Hallo,

Betonung liegt hier wohl sehr stark auf „könnten“, oder?

ich meine nur, dass nichts für die Ewigkeit ist.
Über dem Verfassungsgericht gibt es eben keine weitere Instanz mehr. Also ist alles nur davon abhängig, wie hier entschieden wird, was wiederum von der vorherrschenden Ansicht und der Besetzung des Verfassungsgericht abhängt.

Gruß
T.