Da hier nicht so viel los ist, kann ich ja mal ein paar Nachrichten bringen:
Karlsruhe - Das Lied „Deutschland muß sterben“ der Hamburger Punk-Rock-Gruppe Slime darf öffentlich abgespielt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Hinweis auf die Kunstfreiheit die Verurteilung eines Versammlungsleiters aufgehoben, der das Lind 1997 auf einer Berliner Kundgebung abspielte und damit gegen ein polizeiliches Verbot verstieß. Das Amtsgericht Tiergarten, das in der „Punker-Hymne“ - im Refrain heißt es „Deutschland muß sterben, damit wir leben können“ - eine Verunglimpfung des Staates erkannte, hat nach Ansicht der Verfassungsrichter den Kunstcharakter des Liedes verkannt. Der Versammlungsleiter war zunächst zu einer Geldstrafe verurteilt worden (AZ: BVerfG 1 BvR 581/00)