Angenommen : Man hat hier ein Büro für Dienstleistungen, welches sehr gut läuft.
Man plant aus steuerlichen Gründen eine Niederlassung in der Schweiz.
Die Arbeitsleistung würde aber weiterhin hauptsächlich in Deutschland erbracht werden.
Wo müsste die Steuer dann entrichtet werden ? Am Leistungsort oder an dem Ort wo der Firmensitz ist ?
Angenommen: Man würde einen Teil der Dienstleistung - z.B. Dokumentationsarbeiten über die Schweiz abrechnen ( wäre ja örtlich ungebunden ) - wie würde das dann aussehen ?
Wäre dann der Leistungsort der Ort der Steuern ( also die Haupt- Arbeit wäre ja in Deutschland geleistet worden ) - oder ist das eben der Firmensitz ?
Vielen Dank für Eure Antworten !