Deutschland / Schweiz - wo müssen bei Erträgen die Steuern gezahlt werden

Angenommen : Man hat hier ein Büro für Dienstleistungen, welches sehr gut läuft.

Man plant aus steuerlichen Gründen eine Niederlassung in der Schweiz.

Die Arbeitsleistung würde aber weiterhin hauptsächlich in Deutschland erbracht werden.

Wo müsste die Steuer dann entrichtet werden ? Am Leistungsort oder an dem Ort wo der Firmensitz ist ?

Angenommen: Man würde einen Teil der Dienstleistung - z.B. Dokumentationsarbeiten über die Schweiz abrechnen ( wäre ja örtlich ungebunden ) - wie würde das dann aussehen ?

Wäre dann der Leistungsort der Ort der Steuern ( also die Haupt- Arbeit wäre ja in Deutschland geleistet worden ) - oder ist das eben der Firmensitz ?

Vielen Dank für Eure Antworten !

Servus,

an dieser Stelle ist das DBA Schweiz so gestrickt wie die allermeisten: Einkünfte aus selbständiger Arbeit unterliegen in dem Land der Einkommensteuer, in dem sich ene feste Einrichtung des Steuerpflichtigenn befindet.

Wenn es eine feste Einrichtung in der CH gibt, von der aus einzelne Leistungen erbracht werden, mit denen Einnahmen erzielt werden, unterliegen die Einkünfte, die zu diesen Einnahmen gehören, der Schweizer Einkommensteuer. Es müssen dann alle Einnahmen und Ausgaben nach D und CH getrennt aufgezeichnet werden.

Bitte den „Ort der Leistung“ komplett aus dem Thema Einkommensteuer heraus lassen - das ist ein Begriff, der ausschließich zur USt (D) bzw. MWSt (CH) gehört.

Schöne Grüße

MM

Danke für die schnelle Antwort !